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Nachrichten


Berlin. Reservisten sollen in Zukunft bei Wehrübungen angemessen entlohnt werden. Dies sieht das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ vor, das die Bundesregierung am 13. Februar verabschiedet hat. Ein Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist die Anpassung der Mindestbeträge für wehrübende Reservisten an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Wie ist nun der Sachstand dieses Gesetzgebungsverfahrens?

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Berlin. Gute Nachrichten für Reservisten – wahrscheinlich erhalten sie bei Wehrübungen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat am 13. Februar die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Anpassung der Mindestbeträge an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ liegt mittlerweile dem Bundesrat vor; der Regierungsentwurf wurde dort allerdings noch nicht behandelt. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, deshalb muss sich später auch der Deutsche Bundestag damit befassen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Juli dieses Jahres zu rechnen.

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Berlin. In der Berliner Julius-Leber-Kaserne wurde am 22. November die vorerst letzte von 30 bundesweit aufgestellten Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanien (RSUKp) in Dienst gestellt. Die Gesamtsollstärke aller 30 Einheiten wird einmal mehr als 3000 Reservistinnen und Reservisten umfassen. Die erste RSUKp gibt es seit dem 15. Juni 2012 in Bremen, ihr Patentruppenteil ist die Logistikschule der Bundeswehr in Osterholz-Scharmbeck.

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Berlin. BS, SaZ, FWDL und jetzt RDL – die Reihe ist komplett. Nach langer Klausur hat das Bundesministerium der Verteidigung zu Beginn des Jahres eine neue Bezeichnung für alle Reservisten (und natürlich auch Reservistinnen), die Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes leisten, gefunden und angewiesen. Die neuen Begrifflichkeiten lauten jetzt „Reservedienst“ (RD) und „Reservedienst Leistender/Reservedienst Leistende“ (RDL). Geregelt ist dies im ministeriellen Schreiben FüSK II 1 – Az 16-39-00 vom 29. Januar 2013.

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Berlin. Wehrsold und Dienstgeld für Freiwillig Wehrdienstleistende bleiben auch in Zukunft steuerfrei. Dies schreibt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 fest, den der Finanzausschuss nun am 24. Oktober in seiner Sitzung billigte.

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