menu +

Nachrichten



Berlin. Wehrsold und Dienstgeld für Freiwillig Wehrdienstleistende bleiben auch in Zukunft steuerfrei. Dies schreibt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 fest, den der Finanzausschuss nun am 24. Oktober in seiner Sitzung billigte.

Weitere Bezüge der Freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen (unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung) werden dagegen steuerpflichtig. Neu aufgenommen wurden jetzt eine Bestimmung, nach der alle Bezüge von Reservisten von der Steuer ausgenommen sind.

In einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heißt es dazu: „Der Koalition liegen die deutschen Soldatinnen und Soldaten am Herzen. Die Bezüge von Reservisten sollen wie bislang schon steuerfrei bleiben. Dies halten wir angesichts der besonderen Belastung von Reservisten, die ihr Berufsleben für die Wehrübungen und -einsätze unterbrechen, für gerechtfertigt.“ Die Freistellung des Grundwehrsoldes beim freiwilligen Wehrdienst und weitere steuerliche Regelungen – steuerlicher Grundfreibetrag und Pauschalen (beispielsweise der Werbungskostenabzug) – schonen zudem die über den Grundwehrsold hinausgehende Bezüge. „Das Steuerrecht sollte hier ein Zeichen setzen, um jungen Menschen für den freiwilligen Wehrdienst zu motivieren“, erklärten die Christdemokraten.

Der Gesetzentwurf wird nach Lesung und Verabschiedung im Bundestag einen Monat später, am 23. November, im Bundesrat behandelt.

Ihre Personallage bezeichnet die Bundeswehr zum jetzigen Zeitpunkt übrigens als „erfreulich“. Für das Jahr 2012 benötigt die Truppe insgesamt 15.600 neue Zeitsoldaten, 87 Prozent dieses Bedarfes sind nach Informationen des Verteidigungsministeriums bereits gedeckt. Positiv auch die Situation bei den Freiwillig Wehrdienstleistenden: Vom 1. Januar bis zum 1. Oktober 2012 wurden mehr als 9500 Frauen und Männer auf freiwilliger Basis zu einem Dienst von sieben bis zu 23 Monaten einberufen. Die Abbrecherquote in den ersten sechs Monaten der Dienstzeit, die als beiderseitige Kündigungsmöglichkeit festgesetzt wurde, beträgt im Durchschnitt 27 Prozent. Am 1. Oktober traten rund 6400 Freiwillige ihren Militärdienst an.


Unsere beiden Bilder stammen aus folgenden Quellen:
 
1. Schriftzug
(Foto: pixelio)
2. Gelöbnis in Berlin
(Sebastian Wilke/Bundeswehr)

Kommentieren

Bitte beantworten Sie die Frage. Dies ist ein Schutz der Seite vor ungewollten Spam-Beiträgen. Vielen Dank *

OBEN