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Nachrichten


Berlin. „Abwehr von Drohnen durch die Bundeswehr im Inland: Handlungsspielräume zwischen Verteidigungsauftrag und Gefahrenabwehr“, so lautete der Titel einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die am 13. Oktober 2025 erschienen ist. Darin schreibt der zuständige Fachbereich „WD 2“: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwehr beziehungsweise den Abschuss von Drohnen durch Polizei und Bundeswehr sind derzeit Gegenstand einer lebhaft geführten politischen wie verfassungsrechtlichen Debatte. An den Schnittstellen zwischen Krieg und Frieden, zwischen Gefahrenabwehr und Verteidigung sowie im ,Kompetenzdschungel‘ von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten geht es darum, schnelle und rechtlich tragfähige Antworten auf hybride Bedrohungsszenarien zu finden.“ Die Einschätzung stammt wie gesagt vom Herbst vergangenen Jahres, mittlerweile hat sich auf der gesetzgeberischen Ebene einiges getan …

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Berlin. Das für die Geheimdienstkontrolle zuständige Parlamentarische Kontrollgremium beriet am 3. Juli in einer nicht öffentlichen Sondersitzung in Berlin über die Abhör- und Spionageaktionen westalliierter Dienste, die der US-amerikanischen NSA (National Security Agency) und des britischen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes GCHQ (Government Communications Headquarters). Beantragt hatte die Sitzung die SPD; Vorsitzender des Kontrollgremiums ist der Sozialdemokrat Thomas Oppermann. Auf dem Sitzungsprogramm für diesen Mittwoch stand unter anderem die Befragung des Koordinators der deutschen Geheimdienste Ronald Pofalla. Anwesend waren auch die Präsidenten der drei deutschen Dienste BND (Bundesnachrichtendienst), MAD (Militärischer Abschirmdienst) und BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz).

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