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Berlin. „Abwehr von Drohnen durch die Bundeswehr im Inland: Handlungsspielräume zwischen Verteidigungsauftrag und Gefahrenabwehr“, so lautete der Titel einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die am 13. Oktober 2025 erschienen ist. Darin schreibt der zuständige Fachbereich „WD 2“: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwehr beziehungsweise den Abschuss von Drohnen durch Polizei und Bundeswehr sind derzeit Gegenstand einer lebhaft geführten politischen wie verfassungsrechtlichen Debatte. An den Schnittstellen zwischen Krieg und Frieden, zwischen Gefahrenabwehr und Verteidigung sowie im ,Kompetenzdschungel‘ von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten geht es darum, schnelle und rechtlich tragfähige Antworten auf hybride Bedrohungsszenarien zu finden.“ Die Einschätzung stammt wie gesagt vom Herbst vergangenen Jahres, mittlerweile hat sich auf der gesetzgeberischen Ebene einiges getan …

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