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Nachrichten


Berlin. „Abwehr von Drohnen durch die Bundeswehr im Inland: Handlungsspielräume zwischen Verteidigungsauftrag und Gefahrenabwehr“, so lautete der Titel einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die am 13. Oktober 2025 erschienen ist. Darin schreibt der zuständige Fachbereich „WD 2“: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwehr beziehungsweise den Abschuss von Drohnen durch Polizei und Bundeswehr sind derzeit Gegenstand einer lebhaft geführten politischen wie verfassungsrechtlichen Debatte. An den Schnittstellen zwischen Krieg und Frieden, zwischen Gefahrenabwehr und Verteidigung sowie im ,Kompetenzdschungel‘ von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten geht es darum, schnelle und rechtlich tragfähige Antworten auf hybride Bedrohungsszenarien zu finden.“ Die Einschätzung stammt wie gesagt vom Herbst vergangenen Jahres, mittlerweile hat sich auf der gesetzgeberischen Ebene einiges getan …

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Karlsruhe. Der 11. September 2001 mit seinen Anschlägen in den USA hat die Welt des Luftverkehrs radikal verändert. Die Standards am Boden und in der Luft wurden überarbeitet, neue Sicherheitsvorschriften wurden erlassen, drastische Anti-Terror-Gesetze verabschiedet. Auch die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte – unter dem Eindruck der schockierenden Terrorbilder – mit dem Erlass eines Luftsicherheitsgesetzes rasch entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Das Bundesverfassungsgericht fällte dazu vor kurzem erneut eine Entscheidung.

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