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Nachrichten


Berlin/Osnabrück. Nach der Einigung auf Gratis-Bahntickets für aktive Soldaten warnt nun der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV) vor einer Zug-Pflicht für die Truppe. „Das kostenlose Bahnfahren in Uniform beschreibt ein politisch gutes Ziel“, sagte DBwV-Präsident André Wüstner dazu vor wenigen Tagen der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Es kann aber nur dann ein Erfolg werden, wenn niemand dazu gezwungen wird“ – etwa, weil keine Flugreisen mehr erstattet werden. Der Verband erinnert an den Artikel 4 des Bundesreisekostengesetzes. In Absatz 2 heißt es: „Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.“

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Berlin. Große IT-Offensive! Die Bundeswehr will ihre Rechenzentren nicht nur modernisieren und ausbauen. Wie das Verteidigungsministerium am Donnerstag vergangener Woche (15. August) in einem Pressebeitrag mitteilte, sollen an den drei Standorten Strausberg, Wildflecken und Roth nun auch neue Zentren gebaut werden. In Deutschland wird so eine der größten Rechenzentrumsinfrastrukturen entstehen. Nach derzeitigem Planungsstand werden Gebäude und Versorgungstechnik wohl mehr als eine Milliarde Euro kosten.

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Berlin. Die gute Nachricht kam am heutigen Samstagnachmittag (17. August) aus Berlin in Form einer gemeinsamen Presseerklärung: Ab dem 1. Januar 2020 können aktive Soldaten (und ja – natürlich auch Soldatinnen) in Uniform alle Züge der Deutschen Bahn im Fern- und Regionalverkehr für dienstliche und private Fahrten kostenfrei nutzen. Darauf haben sich nun das Verteidigungsministerium, das Bundesverkehrsministerium, das Bundesinnenministerium und die Deutsche Bahn geeinigt. Die Bahn wird für den Deal jährlich einen Pauschalbetrag erhalten, der regelmäßig evaluiert werden soll.

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Berlin. In den vergangenen sechs Jahren sind rund 770 afghanische Ortskräfte, die zuvor in ihrem Heimatland für die Bundeswehr gearbeitet hatten, nach Deutschland immigriert. Das teilte das Bundesministerium der Verteidigung mit. Zudem sei rund 2500 Familienangehörigen die Genehmigung erteilt worden, mit in die Bundesrepublik überzusiedeln. Das Thema war Gegenstand bei der Regierungspressekonferenz am Montag dieser Woche (12. August).

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Strausberg/Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin entschied am 17. Juli über die Klage eines Zivilbediensteten, der als Hausmeister bei der Bundeswehr arbeitet. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Bundeswehr gewehrt. Der Arbeitgeber hatte ihm „Verbindungen zur rechtsextremen Szene“ vorgeworfen. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch „in Ansehung des mehr als 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist“.

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