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Nachrichten


Münster. Man kann es förmlich noch hören, das wilde Wiehern des Amtsschimmels bei diesem Antrag auf Erstattung der Umzugskosten! Ein Bundeswehroffizier war an der Deutschen Botschaft in Washington D.C. als Militärattaché eingesetzt. Als nun im Herbst 2013 seine Mission zu Ende ging und die Rückversetzung nach Deutschland anstand, hatte der Oberstleutnant bereits vorgeplant: er verband seinen Umzug in die Heimat mit einem Urlaub – auf dem berühmten Kreuzfahrtschiff „Queen Mary 2“ …

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Berlin/Munster/Pfullendorf. Es sind beunruhigende Zahlen für die Personalplaner: Statistisch betrachtet quittiert jeder fünfte Offiziersanwärter bei der Bundeswehr in den ersten sechs Monaten seinen Dienst, 24 Prozent der Offiziersanwärter brechen ihr Hochschulstudium ab. Dies berichten jetzt die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf das Bundesministerium der Verteidigung. So schreibt beispielsweise die Berliner Morgenpost, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen auf diese unerfreuliche Entwicklung wohl mit einer Ausbildungsreform reagieren werde.

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Berlin/Munster. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, macht Druck. Fünf Monate nach einem tödlich endenden Übungsmarsch von Offiziersanwärtern will er endlich die Wahrheit erfahren. Am 19. Juli 2017 waren im niedersächsischen Munster mehrere Soldaten während eines Marsches zusammengebrochen. Gegenüber dem Wochenmagazin stern sagte Bartels nun, er wolle endlich wissen, ob bei diesem Marsch „übermäßiger Druck ausgeübt“ worden sei. „Das ist für mich längst nicht aufgeklärt“, rügte der Wehrbeauftragte. Er verwies in seinem Gespräch mit dem stern auch auf Hinweise von Soldaten an ihn. „Mich haben Schilderungen erreicht, die an Schikane erinnern.“

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Berlin. Am Dienstag nächster Woche (5. September) kommen die Mitglieder des Verteidigungsausschusses im Berliner Paul-Löbe-Haus zu einer Sondersitzung zusammen. Vorgesehen ist, dass auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen teilnimmt und den Ausschussmitgliedern zu den einzelnen Punkten Rede und Antwort stehen wird. Wie in den meisten Fällen, so tagt das Gremium auch diesmal wieder hinter verschlossenen Türen. Die am Dienstag dieser Woche (29. August) veröffentlichte Agenda listet zumeist brisante Themen auf. Am 5. September tritt auch der Bundestag zu seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode zusammen. Die Abgeordneten wollen an diesem Dienstagvormittag in einer vereinbarten Debatte zur Situation in Deutschland eine Bilanz der Regierungs- und Oppositionsarbeit der vergangenen vier Jahre ziehen.

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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