Berlin. Homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Dies hat die Bundesregierung beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität nun per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.
In ihrem Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung unter anderem: „Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind bis in das Jahr 2000 hinein wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer homosexuellen Orientierung systematisch dienstrechtlich benachteiligt worden. Mit Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. März 1984 (P II 1 – 16-02-05/02) wurden die Benachteiligungen, die bis hin zu Entlassungen führen konnten, nochmals im Einzelnen festgelegt.“
Auch Angehörige der Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik seien ebenfalls solchen dienstrechtlichen Nachteilen wegen homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität ausgesetzt gewesen, so die Regierung.
Der Entwurf sieht eine Rehabilitierung der von dienstrechtlichen Nachteilen Betroffenen vor: Insbesondere sollen wehrdienstgerichtliche Verurteilungen, die als Dienstpflichtverletzung einvernehmliche homosexuelle Handlungen zum Gegenstand hatten, die heute kein Dienstvergehen mehr darstellen, kraft Gesetzes aufgehoben werden. Bei anderen dienstrechtlichen Benachteiligungen wegen solcher Handlungen soll durch Verwaltungsakt festgestellt werden, dass sie Unrecht gewesen sind. Außerdem soll in beiden Fällen eine Rehabilitierungsbescheinigung ausgestellt werden.
Dazu erläutert die Bundesregierung: „Die Rehabilitierung ist für jede Betroffene und jeden Betroffenen mit einer symbolischen Entschädigung für die durch die Verurteilung oder durch die sonstige dienstrechtliche Benachteiligung erlittene Diskriminierung verbunden. Vorgesehen ist eine pauschalierte Entschädigung, die eine zügige Bearbeitung der Entschädigungsansprüche ermöglicht. Mit der Anerkennung des durch die Diskriminierungen hervorgerufenen Leids wird ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität gesetzt.“
Die Betroffenen sollen eine Geldentschädigung in Höhe von je 3000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa 1000 Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.
Zu unserem Bildmaterial: Symbolaufnahmen „Gleichgeschlechtliche Liebe“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Großes Bild „T-Shirt-Botschaft: Jede Liebe verdient Respekt“: Satya Prem/unter Lizenz CC0 Creative Commons = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich;
kleines Beitragsbild „Liebesschloss“: Nadine Weidehoff/unter Lizenz CC0 Creative Commons = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)