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Berlin. Homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Dies hat die Bundesregierung beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität nun per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.

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