Berlin/Stetten am kalten Markt. Am 1. Januar 2016 hat die Bundeswehr mit der Einführung einer Arbeitszeitverordnung für ihre Soldaten eine Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt und den Weg freigemacht für zeitgemäße Arbeitszeitmodelle im Grundbetrieb der Streitkräfte. Die Verordnung dient vor allem dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Militärpersonals in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen. Die Soldatenarbeitszeitverordnung – kurz SAZV – nimmt zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bestimmte Tätigkeiten vom Geltungsbereich aus.