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Nachrichten


Berlin/Stetten am kalten Markt. Am 1. Januar 2016 hat die Bundeswehr mit der Einführung einer Arbeitszeitverordnung für ihre Soldaten eine Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt und den Weg freigemacht für zeitgemäße Arbeitszeitmodelle im Grundbetrieb der Streitkräfte. Die Verordnung dient vor allem dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Militärpersonals in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen. Die Soldatenarbeitszeitverordnung – kurz SAZV – nimmt zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bestimmte Tätigkeiten vom Geltungsbereich aus.

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Berlin. Wer kennt sie nicht, die „Lebenshilfe“ der Medien zum Jahreswechsel. Mit der Überschrift „Was sich im neuen Jahr alles ändert“ werden wir noch einmal eingestimmt auf die großen und kleinen gesetzgeberischen Neuerungen, die uns nach Silvester erwarten. So setzt Deutschland ab dem 1. Januar 2016 die Europäische Arbeitszeitrichtlinie mit der 41-Stunden-Woche um. Diese Richtlinie wird wohl – nach derzeitigem Stand – auch den wöchentlichen Dienst bei der Bundeswehr im Grundbetrieb begrenzen. Allerdings fehlen wohl immer noch entsprechende Vorschriften. Die Kritik wird lauter. So fordert jetzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter von der Regierung einen vorläufigen Verzicht auf die bevorstehende Arbeitszeitbeschränkung für Soldaten. Die aktuellen Verpflichtungen der Bundeswehr im In- und Ausland seien momentan einfach zu groß, argumentiert der Verteidigungsexperte.

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