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Berlin. Beruf und Dienst mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen, stellt insbesondere die Angehörigen der Bundeswehr vor ganz besondere Herausforderungen. Von ihnen wird eine hohe Mobilität und Einsatzbereitschaft verlangt. Viele Soldaten sind vor allem durch Einsatzzeiten, Lehrgänge und häufige Versetzungen oft sehr belastet. Das hat vielfältige Auswirkungen auf Ehe, Partnerschaft und Familie. Die Betroffenen dürfen fürsorgliche Unterstützung ihres Arbeitgebers „Bundeswehr“ bei der Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst erwarten.

Um diese Vereinbarkeit zu verbessern, stellt der Dienstherr moderne Arbeitsmodelle bereit und ermöglicht familiengerechte Arbeitszeiten. Mittelfristig will die Bundeswehr, wo immer möglich, dazu mehr örtliche und zeitliche Flexibilität anbieten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, gemäß der „Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung vom 9. November 2005“ – kurz STzV – die Teilzeitbeschäftigung unter gewissen Voraussetzungen zu beantragen.

Teilzeitbeschäftigung ist in folgenden Wehrdienst-Arten zulässig:
Wehrdienst als Berufssoldat,
Wehrdienst als Zeitsoldat,
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft.

Bundeswehrsoldaten haben nach Ablauf einer Dienstzeit von vier Jahren das Recht, in Teilzeit zu arbeiten – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen. Für Piloten, Luftfahrzeugbesatzungen sowie bei der Arbeit auf Booten und Schiffen der Deutschen Marine ist Teilzeitarbeit allerdings grundsätzlich nicht möglich. Ebenso in Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis und bei besonderer Auslandsverwendung.

Angebot des Dienstherrn stößt auch weiterhin auf großes Interesse

Vor etlichen Wochen wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Ralf Nolte (Wahlkreis Waldeck in Hessen) wissen, wie viele Soldaten der Bundeswehr in den Jahren von 2012 bis 2022 jeweils in Teilzeit gearbeitet haben.

Dem Parlamentarier, der unter anderem Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestages ist, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Hitschler. Hitschler lieferte die erbetenen Daten in einer tabellarischen Aufstellung, die wir auch für unsere Infografik genutzt haben (die Daten umfassen die Anzahl aller Soldaten, die zum Ende des jeweiligen Jahres ihren Dienst in Teilzeit verrichtet haben und sind bis auf die 10er-Stelle gerundet).

Der Grafik ist klar der Trend bei der Teilzeitarbeit in den Streitkräften zu entnehmen – die Zahl der Berechtigten hat sich in zehn Jahren nahezu verdreifacht. Das Angebot des Dienstherrn stößt bei denen, die zum Kreis der Berechtigten gehören, auf Interesse …


Zu unserem Bildmaterial:
1. Infografik „Bundeswehrsoldaten in Teilzeitarbeit“ mit dem Datenmaterial der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesministeriums der Verteidigung. Dazu das Hintergrund-Symbolfoto „Familie und Beruf“, aufgenommen am 21. März 2014.
(Foto: Andrea Bienert/Bundeswehr; Infografik © Christian Dewitz/mediakompakt)

2. Erste Seite des Merkblatts zur „Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ (STzV) als Ausriss.
(Bildmontage: mediakompakt)


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