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Nachrichten


Berlin. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr mit seinen fünf Krankenhäusern und der Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung – kurz BG Kliniken – wollen bei der Akutversorgung und Rehabilitation ihrer Patienten künftig enger zusammenarbeiten. Dies haben die Vertragspartner mit Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung am gestrigen Mittwoch (14. August) im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin beschlossen.

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Berlin. In den vergangenen sechs Jahren sind rund 770 afghanische Ortskräfte, die zuvor in ihrem Heimatland für die Bundeswehr gearbeitet hatten, nach Deutschland immigriert. Das teilte das Bundesministerium der Verteidigung mit. Zudem sei rund 2500 Familienangehörigen die Genehmigung erteilt worden, mit in die Bundesrepublik überzusiedeln. Das Thema war Gegenstand bei der Regierungspressekonferenz am Montag dieser Woche (12. August).

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Berlin. Kehrtwende in der Trendwende – die Bundeswehr wächst wieder und muss ihr Personal unterbringen. Deshalb wurden jetzt erneut Standortschließungen oder Teilabgaben, die eigentlich als Folge des Stationierungskonzepts von 2011 vorgesehen waren, revidiert. Insgesamt sollen elf Militärstandorte – Kasernen, Fliegerhorste und innerstädtische Dienstliegenschaften – nun weiter genutzt werden. Dies teilte das Bundesministerium der Verteidigung am heutigen Donnerstag (1. August) mit.

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Strausberg/Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin entschied am 17. Juli über die Klage eines Zivilbediensteten, der als Hausmeister bei der Bundeswehr arbeitet. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Bundeswehr gewehrt. Der Arbeitgeber hatte ihm „Verbindungen zur rechtsextremen Szene“ vorgeworfen. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch „in Ansehung des mehr als 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist“.

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Berlin. Die Bundeswehr hat im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019 insgesamt 63 Bewerber wegen Sicherheitsbedenken abgewiesen. Die Sicherheitsrisiken, die einer umfassenden Waffenausbildung entgegenstanden, waren vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) bei Sicherheitsüberprüfungen erkannt worden. Zu den abgelehnten Kandidaten gehörten unter anderem 18 Rechtsextremisten, drei sogenannte „Reichsbürger“, zwei Linksextremisten, zwölf Islamisten sowie zwölf Personen aus dem Spektrum „Organisierte Kriminalität/Straftaten/Gewaltbereitschaft“. Die Zahlen nannte die Bundesregierung am 19. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Detailfragen zum Themenkomplex „Ergebnisse der Soldateneinstellungsüberprüfung“ hatten André Hahn, Ulla Jelpke und Tobias Pflüger formuliert.

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