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Nachrichten


Osnabrück/Haltern am See. Seit dem Jahr 2005 stellt der Bund ehemalige Militärflächen für den Naturschutz zur Verfügung. Der größte Träger dieses nationalen Naturerbes ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Am Freitag (28. Oktober) übertrug Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Haltern am See in einem dritten Paket weitere 23 Flächen mit rund 9000 Hektar an die gemeinnützige Tochter der Bundesstiftung, die DBU Naturerbe GmbH. Mit zehn Flächen in Nordrhein-Westfalen, fünf in Niedersachsen, zwei in Bayern, zwei in Rheinland-Pfalz, drei Flächen in Thüringen und einer in Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich für die Osnabrücker Gesellschaft erstmals ein Naturschutzschwerpunkt im Westen. Gerade in den dicht besiedelten Gebieten würden damit „Inseln der biologischen Vielfalt gesichert“, erklärte die DBU.

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Berlin. Die Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund sollen rückwirkend zum 1. März dieses Jahres sowie zum 1. Februar 2017 linear angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung billigte der Innenausschuss am Mittwoch dieser Woche (28. September).

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Berlin. Es ist schon eine gigantische Summe und gewaltige Last für unseren Staat: Laut Vermögensrechnung des Bundesministeriums der Finanzen für das Haushaltsjahr 2012 mussten insgesamt 465,42 Milliarden Euro als Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen der Bundesbeamten – unter ihnen viele Soldaten – veranschlagt werden. Zwar wird auch eine Versorgungsrücklage des Bundes aufgebaut, diese aber reicht noch lange nicht aus.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, werden bald als weiterhin Aktive oder nach Dienstzeitende nur noch vom Bund versorgt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag am 16. Mai bei Enthaltung der Linksfraktion an.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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