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Berlin. Die Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund sollen rückwirkend zum 1. März dieses Jahres sowie zum 1. Februar 2017 linear angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung billigte der Innenausschuss am Mittwoch dieser Woche (28. September).

Dem Entwurf stimmten die Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie die der Fraktion Die Linke zu. Die Fraktionsvertreter von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Damit soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 29. April dieses Jahres zeit- und inhaltsgleich auch für Soldaten, Beamte und Pensionäre übernommen werden.

Rund 410 Millionen Euro Mehrbelastungen im aktuellen Haushaltsjahr

Die Erhöhung im Jahr 2016 vermindert sich laut Vorlage gemäß „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz“ um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zum tariflichen Erhöhungssatz. In 2017 soll dann die Erhöhung ohne eine solche Verminderung erfolgen.

Dementsprechend wachsen nun die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis rückwirkend zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent. Die Anwärterbezüge steigen dem Gesetzentwurf der Regierung zufolge rückwirkend zum 1. März 2016 um 35 Euro und zum 1. Februar 2017 um 30 Euro.

Das Bundesministerium des Inneren hat eine erste Zahlung der neuen Bezüge unter ausdrücklichem Vorbehalt erstmals mit den Oktobergehältern in Aussicht gestellt, die zweite Lesung soll im Bundestag Mitte Oktober erfolgen. Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich aus der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge folgende finanzielle Mehrbelastungen: Haushaltsjahr 2016 rund 410 Millionen Euro, Haushaltsjahr 2017 rund 944 Millionen Euro sowie Haushaltsjahr 2018 (und folgende) rund 986 Millionen Euro.


Symbolbild „Finanzen“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto unter Lizenz CC0; vollständiger Lizenztext: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)


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