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Berlin. Auch wenn der Titel dieses Rechtsaktes völlig poesielos klingt – „Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung“ – so bereitet er doch in der Truppe Freude. Denn die am heutigen Mittwoch (29. März) im Bundeskabinett beschlossene Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Verbesserungen für Bundeswehrangehörige mit erhöhten Belastungen. Mit der nunmehr elften Änderung der Verordnung werde der Dienst in den Streitkräften noch attraktiver, meint Bundestagsabgeordneter Henning Otte. Damit, so der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, würdige man zugleich „die Leistungen der Soldaten für die Sicherheit unseres Landes“.

Die Erschwerniszulagen für Angehörige der Spezialkräfte, der Sicherheitsdienste sowie der Personenschutzkräfte im Auslandseinsatz sollen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 25 Prozent erhöht werden. Nach Auskunft der Bundeswehr kann so beispielsweise ein Soldat im Kommando Spezialkräfte (KSK) monatlich statt bislang 900 Euro jetzt bis zu 1125 Euro Erschwerniszulage erhalten.

Weitere von der Regierung beschlossene Verbesserungen, die wir nachfolgend kurz nennen wollen, gelten ab dem Monat nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich ab dem 1. Mai dieses Jahres (die Angaben stammen von der Bundeswehr).

Spezialisierte Kräfte, Feuerwehr, Krankenpflege und andere Dienste

Zu diesen „Mai-Verbesserungen“ zählt eine neue Zulage von bis zu 500 Euro monatlich für die spezialisierten Kräfte der Bundeswehr (Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung – EGB; Spezialoperationen-Bootsteams; spezialisierte ABC-Abwehrkräfte; luftlandefähige Komponente für den elektronischen Kampf zur Nahunterstützung im Einsatz – LEKE).

Das Ausbildungspersonal im Feuerwehrdienst erhält eine neue Zulage von bis zu 11,75 Euro pro Stunde.

Die Zulagen für die Pflege Schwerbrandverletzter und für den sonstigen Krankenpflegedienst werden zusammengefasst und deutlich erhöht. So steigt beispielsweise der monatliche Mindestbetrag von bisher 21,48 Euro auf 70 Euro.

Die Erschwerniszulage für den Flugsicherungsbetriebsdienst wird neu abgestuft. Die Angehörigen der Flugberatung werden nun mit einbezogen und erhalten künftig eine Zulage von bis zu 107,37 Euro pro Monat.

Die Zulage für den Dienst in der Unterdruckkammer beim Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe wird künftig nicht mehr pro Einsatz, sondern pro Stunde berechnet. Dies führt zu Erhöhungen von bis zu 50 Prozent pro Monat.

Die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten wird nun nach einheitlichen Maßstäben berechnet. Die Einschränkung für militärischen Wachdienst entfällt.

Außergewöhnliche Belastungen und Erschwernisse bei Einsätzen

Besonders die Entscheidung der Bundesregierung, dass im deutschen Heer jetzt auch spezialisierte Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung (EGB) eine Zulage für ihre Einsatzaufgaben bekommen sollen, ist mit großer Genugtuung aufgenommen worden. So erinnerte der Heeresinspekteur, Generalleutnant Jörg Vollmer, heute an eine entsprechende Initiative der Teilstreitkraft. Schon vor geraumer Zeit habe man dem Verteidigungsministerium eine entsprechende Erschwerniszulage für diese Kräfte an Herz gelegt, so Vollmer. „Damit sollten die außergewöhnlichen Belastungen und Erschwernisse abgegolten werden, die im Zusammenhang mit Einsätzen von hohem operativen und taktischen Interesse und besonderer Gefährdungslage, aber auch bei der direkten taktischen Unterstützung der Spezialkräfte entstehen.“

Nach Informationen des Heeres sollen die eigenen EGB-Kräfte künftig monatlich 250 Euro mehr erhalten, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Nach erfolgreichem Abschluss wird sich die Zulage um weitere 250 Euro erhöhen. Bei Soldaten, die daneben noch die Zulage für Fallschirmspringer bekommen, verringert sich diese um etwa 70 Euro.

Den Ausbildern der spezialisierten Kräfte Heer mit erweiterter Grundbefähigung wird künftig eine Zulage von 250 Euro im Monat gezahlt. Ist ein Soldat Ausbilder und zugleich aktiv als EGB-Kraft tätig, wird die höchste Zulage von 500 Euro gewährt.

Ein Bündel von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr

Der verteidigungspolitische Experte der Union, Henning Otte, erklärte nach Bekanntwerden des Regierungsbeschlusses in Berlin: „Mit der Änderung der Erschwerniszulagenverordnung erreichen wir Verbesserungen für Spezialkräfte der Bundeswehr, für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Streitkräfte sowie für andere besonders fordernde Bereiche. Bereits mit dem Attraktivitätssteigerungsgesetz und dem 7. Besoldungsänderungsgesetz konnten wir für die Soldaten und Soldatinnen in dieser Legislaturperiode erhebliche Verbesserungen bei der Besoldung und den Arbeitsbedingungen erreichen. Mit der aktuellen Zulagenänderung runden wir dieses Bündel an Maßnahmen ab.“

Für die „Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung“ hat das Bundesinnenministerium die Federführung. Neben den Verbesserungen und Neuerungen bei der Bundeswehr gibt es auch Novellierungen bei weiteren Sicherheitsbehörden – bei den Spezialeinheiten der Polizei sowie beim Zoll.


Unser Bild zeigt einen Kampfschwimmer der deutschen Marine, der bei einer Übung nach dem Absetzen das Gelände sichert. Die Aufnahme stammt vom 6. August 2013. Angehörige der Spezialkräfte, der Sicherheitsdienste sowie der Personenschutzkräfte im Auslandseinsatz sollen jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2017 eine um 25 Prozent erhöhte Erschwerniszulage erhalten. Zulagen-Verbesserungen für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr und andere dienstlich besonders belastete Gruppen soll es voraussichtlich ab dem 1. Mai 2017 geben.
(Foto: Andrea Bienert/Bundeswehr)

Kleines Beitragsbild: NATO-Übung „Cold Response“ – deutsche Fallschirmjäger mit Erweiterter Grundbefähigung im Gelände. Auch diese Kräfte werden bald eine höhere finanzielle Vergütung bekommen. Das Bild entstand am 10. März 2014.
(Foto: Oliver Bender/Bundeswehr)


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