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Nachrichten


Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Berlin. Beschämender Hitlergruß, Sieg-Heil-Gebrüll, krasse Tattoos mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, dumpfe Musik aus der rechten Szene, rechtsradikale Bemerkungen, fremdenfeindliche Sprüche, volksverhetzende Internetauftritte – Jahr für Jahr müssen sich Bundeswehr, Parlament, Medien und Öffentlichkeit mit einer ausgesprochen kleinen Minderheit von Soldatinnen und Soldaten befassen, die durch ihre Propagandadelikte dem Ruf der Streitkräfte insgesamt schaden. Die Linken wollten vor Kurzem von der Bundesregierung wieder einmal mehr über den „Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremisten in ihren Reihen“ in Erfahrung bringen. Am 15. Mai beantwortete die Regierung eine entsprechende Anfrage von Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz und weiteren Abgeordneten dieser Bundestagsfraktion.

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