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Nachrichten


Osnabrück/Berlin/Washington. Der 17. Oktober 2016 könnte einmal eingehen in die Geschichte als der Tag, der das Ende der Schreckensherrschaft des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) im Irak markiert. Denn in den frühen Morgenstunden dieses Montags starteten irakische Regierungstruppen und ihre Verbündeten eine Offensive zur Befreiung Mossuls, die einen Wendepunkt im Kampf gegen die Dschihadistenmiliz insgesamt bringen könnte. Iraks Ministerpräsident Haidar al-Abadi hatte kurz vor Beginn des Angriffs im Staatsfernsehen davon gesprochen, dass „die Zeit des Sieges gekommen“ sei. Die Terrormiliz hatte die Millionenstadt Mossul im Sommer 2014 erobert und dort ihr „Kalifat“ ausgerufen. Das Bundeskriminalamt spricht jetzt wegen der jüngsten militärischen Niederlagen des IS von einer erhöhten Anschlagsgefahr im Westen. Auch US-Geheimdienste warnen eindringlich.

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Frankfurt am Main. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – in schwerem Stein gehauen erinnert an der Fassade des Gebäudes C des Frankfurter Landgerichts dieser Satz an das elementarste Gut unserer Verfassung. Es ist der erste Satz des ersten Artikels des deutschen Grundgesetzes, den der damalige Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer am Haus an der Konrad-Adenauer-Straße hat anbringen lassen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – vielleicht hat dieses universelle Postulat am Schluss auch einen ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr ergriffen, der sich jetzt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Frankfurt verantworten muss. Er hatte über einen Zeitraum von zwei Monaten im Internet für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) geworben. Zweifel seien ihm erst gekommen, so gestand der Ex-Soldat am heutigen Donnerstag im Gerichtssaal, als seine „IS-Freunde“ die Verbrennung eines jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe verherrlicht hätten.

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