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Nachrichten


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Freunde des bundeswehr-journal!

Elektromagnetische Verträglichkeit – kurz EMV – bezeichnet die Eigenschaft eines elektronischen Geräts, weder durch elektrische oder elektromagnetische Einwirkungen andere Geräte zu stören noch durch andere Geräte gestört zu werden. EMV-konforme Geräte verhalten sich in diesem Sinne neutral gegenüber anderen elektronischen Geräten und Anlagen und üben keine Einflüsse auf diese aus. Einflüsse können zu Funktionsstörungen führen.

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Berlin. Im ersten Moment scheint die Frage weit hergeholt, bei näherer Betrachtung aber eröffnet sich durch sie ein äußerst interessanter Blick auf ein ganz spezielles Kapitel maritimer Sicherheit – auf die maritime Digitalisierung. Wie steht es um die maritime Digitalisierung? Cyberattacken und Hackerangriffe werden auch in Deutschland zu einer wachsenden Bedrohung für die Hafenwirtschaft. Bis zum 1. Januar 2021 müssen die verbindlich vorgeschriebenen neuen Richtlinien der Internationalen Schifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO) für ein angemessenes Cyber-Risikomanagement für Schiffe umgesetzt werden. Auch die militärische Seefahrt ist sich der Gefahren virtueller Angriffe auf Bordsysteme bewusst. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Marcus Faber befasste sich jetzt näher mit der Problematik. Er wollte in einer Schriftlichen Frage von der Bundesregierung wissen, welche maritimen Navigationsanwendungen (inklusive elektronische Seekarten) auf den Schiffen der Bundeswehr im Einsatz sind und ob diese Anwendungen möglicherweise „von Drittstaaten manipuliert oder zur Positionierung der deutschen Schiffe ausgelesen“ werden können.

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