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Berlin. Mit Stand 30. Juni 2022 haben die Bundesländer insgesamt 103 Häftlinge aus dem Phänomenbereich des islamistisch motivierten Terrorismus gemeldet. Davon waren 43 Untersuchungshäftlinge und 60 Strafgefangene. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. In ihrem Schreiben vom 22. September führt die Regierung zu den 103 Häftlingen aus: „Dieser Personenkreis umfasst sowohl Beschuldigte und Verurteilte wegen terroristischer Straftaten als auch Beschuldigte und Verurteilte aus dem Bereich der Allgemeintaten als auch Beschuldigte und Verurteilte aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, wenn die Tat mit islamistischem Hintergrund begangen wurde.“

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