Berlin. Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am 23. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz wird Erwachsenen der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt; im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm. Was nun ist mit den Angehörigen der Streitkräfte? Nach der „Praktischen Anwendung und [den] Auswirkungen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sowie des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis innerhalb der Bundeswehr“ erkundigten sich die AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen und Gerold Otten am 17. Juni bei der Bundesregierung …