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Karlsruhe/Berlin. Der Mittwoch vergangener Woche (15. November) hatte es – bundespolitische gesehen – in sich! An diesem Tag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) durch 60 Milliarden Euro ungenutzte Kredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. In der Folge verhängte Bundesfinanzminister Christian Lindner eine weitgehende Ausgabensperre für den Haushalt 2023 und weitere Sondervermögen. Ist auch das Sondervermögen „Bundeswehr“ von dieser Sperre betroffen? So zumindest hatte es Medien wie etwa die Augsburger Allgemeine Zeitung behauptet. Das Bundesministerium der Verteidigung veröffentlichte am heutigen Donnerstag (23. November) dazu Klarstellungen …

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