Berlin/Schwielowsee. Die Bundeswehr hat in den vergangenen Jahren eine signifikante Zunahme von Drohnensichtungen verzeichnet. „Seit Beginn der völkerrechtswidrigen russischen Vollinvasion der Ukraine im Februar 2022 hat das Meldeaufkommen auch zu Drohnensichtungen mit Bezug zur Bundeswehr deutlich zugenommen und sich verstetigt“, sagte jetzt ein Sprecher des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„In Summe sind in den vergangenen Jahren einige Hundert mutmaßliche Drohnenüberflüge im Bereich der Bundeswehr gemeldet worden“, erklärte der Sprecher des Kommandos gegenüber dem RND weiter. „Die Meldungen umfassen vorrangig einzelne Drohnen, aber mitunter auch Drohnenschwärme.“ Das sicherheitspolitische Umfeld in Deutschland und Europa habe sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Deutschland sehe sich täglich hybriden Bedrohungen wie Desinformation, Cyber-Angriffen, Spionage oder Sabotage ausgesetzt.
Das Operative Führungskommando, aufgestellt im Oktober 2024 im Zuge der Strukturreform nach dem Osnabrücker Erlass (siehe hier), verantwortet die nationale und streitkräftegemeinsame Operationsplanung, -führung und -auswertung der deutschen Streitkräfte. Es ist zentrale Ansprechstelle für zivile Behörden auf Bundes- und Landesebene und Single Point of Contact für die Streitkräfte befreundeter Nationen sowie multinationale Partner und Akteure. Das Kommando ist in Berlin (Julius-Leber-Kaserne) und in Schwielowsee (Henning-von-Tresckow-Kaserne) beheimatet.
Illegale Drohnenüberflüge über Kritischer Infrastruktur und Kasernen der Bundeswehr stellen unser Land vor wachsende Herausforderungen im Bereich „Inneren Sicherheit“. Aktuelle Vorfälle im August dieses Jahres zeigen erschreckend deutlich, dass aus einer abstrakten Bedrohung mittlerweile eine reale Gefahr – offensichtlich im Rahmen hybrider Kriegsführung – geworden ist.
So wurde am Abend des 4. August im Frachtbereich des Flughafens Leipzig/Halle mehr oder weniger zufällig eine mit dem Militärsprengstoff Semtex beladene Drohne entdeckt. Laut späteren Expertenanalysen soll das unbemannte Flugobjekt gezielt auf eine ukrainische Transportmaschine zugesteuert sein. Da Leipzig als zentraler Umschlagplatz für Ukraine-Hilfsgüter gilt, ermittelt die Bundesanwaltschaft jetzt wegen versuchter Sabotage.
Nur Tage später, in der Nacht vom 6. auf den 7. August, wurden über der Bleiberg-Kaserne im nordrhein-westfälischen Mechernich mindestens sechs verdächtige Drohnenüberflüge registriert. Der Standort beherbergt ein wichtiges unterirdisches Materiallager und ist für die Wartung der an die Ukraine gelieferten Patriot-Flugabwehrsysteme zuständig.
Die Vorfälle werfen drängende Fragen über die technische Ausrüstung und die rechtlichen Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr auf. Fachleute vermuten hinter den Drohnen staatliche Akteure, insbesondere russische Geheimdienste. Offenbar dienen die Flüge der Spionage und auch der Einschüchterung.
Während die Bundeswehr für den Schutz des Luftraums über ihren Kasernen und militärischen Anlagen selbst verantwortlich ist, herrscht im zivilen Raum oft ein wahrer „Kompetenzdschungel“. An Verkehrsflughäfen agiert primär die Bundespolizei, während die allgemeine Gefahrenabwehr Ländersache bleibt. Als direkte Reaktion auf die jüngsten Vorfälle kündigte das Bundesinnenministerium an, die Anti-Drohnen-Einheiten der Bundespolizei aufzustocken und neue Technologiezentren zur schnelleren Detektion einzurichten.
In den ersten Monaten des Jahres 2026 wurden außerdem zu unterschiedlichen Zeitpunkten das „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges“ (UZwGBw) und das „Luftsicherheitsgesetz“ (LuftSiG) geändert – wir berichteten. Beim UZwGBw wurde die Änderung am 9. Januar 2026 beschlossen; sie trat am 16. Januar 2026 in Kraft. Die LuftSiG-Neuregelung wurde am 11. März 2026 erlassen und am 17. März 2026 wirksam. Damit sind die Befugnisse der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr entscheidend erweitert worden.
Die Reaktionen auf deutscher Seite nach den jüngsten Vorfällen gipfelten überwiegend in der Forderung: „Es reicht!“ So verlangte Wolfgang Ischinger, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz, am 7. August nach dem Fund der Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle „endlich eine Vereinheitlichung und Konzentration der Schutzmaßnahmen gegen solche Angriffe“. Im Gespräch mit dem Fernsehsender phoenix warnte er: „Es ist jetzt keine Zeit mehr zu verlieren. Es darf jetzt nicht mehr eine ein- oder zweijährige Debatte zwischen Ländern und Bund geben.“
Mit Verweis auf die seiner Meinung nach zu breit gestreuten Verantwortlichkeiten von Flugsicherungsbehörden und Innenministerien bei der Kontrolle des Luftraums pochte Ischinger darauf: „Hier muss endlich mal klar Schiff gemacht werden. Wir brauchen klare Zuständigkeitsregeln für die Drohnenerkennung, die Überwachung und die Drohnenbekämpfung.“ Er ergänzte: „Es muss klar sein: Wer darf was, wer kann das und wer koordiniert das.“ Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeige momentan, dass er den Ernst der Lage erkannt habe.
Wie der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz gestand, wundere er sich sehr, dass man in Teilen von Medien und Politik über den Angriff auf dem Flughafen in Leipzig „erstaunt“ sei. „Die Tatsache, dass so etwas stattfindet, ist überhaupt keine Überraschung, sondern war zu erwarten“, so Ischinger. Seit Jahren sei Deutschland Opfer von hybriden Aktivitäten aus dem Ausland – „insbesondere aus Russland“. Dass erstmals jedoch eine Drohne mit Sprengstoff erkannt und gestoppt worden sei, „ist eine neue Qualität“.
Am 10. August äußerte sich in einem Interview mit phoenix auch der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundetages Thomas Röwekamp. Er fordere nach dem Fund der mit Sprengstoff bestückten Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle ebenfalls „klare und schnelle Konsequenzen“. „Deutschland muss sicherheitspolitisch endlich erwachsen werden“, appellierte Röwekamp. Auch sei Deutschlands Sicherheitsarchitektur nach diesem „kriegerischen Angriff“ neu zu definieren. Mehr als 40 Behörden kümmerten sich hierzulande um die Luftsicherheit. „Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Kein anderes europäisches Land hat eine solche Antwort auf eine einheitliche Bedrohung, nämlich hybride Angriffe durch Drohnen“, zürnte der Ausschussvorsitzende.
Seiner Meinung nach brauche es eine nationale Zuständigkeit, um der Gefahr durch Drohnenangriffe zu begegnen. Nach Auffassung des CDU-Politikers kommt dafür nur die Bundespolizei infrage. Sie sei „an den großen Verkehrsflughäfen in Deutschland bereits präsent und deswegen auch in der Lage, eine solche Drohnenbedrohung wirksam zu detektieren und abzuwehren“.
Röwekamp machte im phoenix-Gespräch deutlich, dass Deutschland schon heute über die Fähigkeiten verfüge, Drohnen wirksam zu bekämpfen und militärische sowie zivile Infrastruktur zu schützen. Es gäbe keine technischen Schwierigkeiten. „Es ist keine Frage, ob wir das können, es ist eine Frage, ob wir das wollen und wer dafür zuständig ist“, so Röwekamp.
Seiner Meinung nach deute vieles darauf hin, dass die Drohnenattacke in Leipzig durch Russland initiiert worden sei. Die Umstände und die Hintergründe sprächen dafür. Die Art der Munition und des Zünders sowie die professionelle Ausstattung der Drohne wiesen darauf hin, „dass das kein Hobbypilot gewesen ist und auch kein Einzeltäter, sondern dass das tatsächlich eine institutionelle Kampfansage gewesen ist – an Deutschland“.
Zu unserem Bildmaterial:
1. 13. bis 17. April 2026: Auftakt der neuen Übungsserie „Angry Eagle“ der Deutschen Luftwaffe. „Angry Eagle“ soll künftig zweimal jährlich in definierten Zeiträumen von jeweils einer Woche stattfinden. Im Fokus standen diesmal hybride Bedrohungen wie Drohnen-Szenarien über Flughäfen, Sabotageakte und Angriffe auf die Kritische Infrastruktur bei der Teilstreitkraft.
(Foto: Dennis Wolf/Bundeswehr)
2. Die Bundeswehr kann zur Drohnenabwehr auch spezialisierte Abfangdrohnen mit Netzen, sogenannte „Netzwerfer-Drohnen“, nutzen. Derartige Systeme wurden beispielsweise im Rahmen eines Forschungsprojekts (Projektname FALKE) an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg entwickelt. Netzwerfer-Drohnen fangen fremde unbemannte Objekte in der Luft ein und zwingen sie – ohne den Einsatz von Explosivstoffen oder Schusswaffen – kontrolliert zur Landung. Ähnlich konzipiert ist das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in den Jahren 2017 bis 2020 geförderte deutsche Verbundprojekt MIDRAS (MIDRAS = Mikro-Drohnen-Abwehr-System). Ziel dieses Forschungsvorhabens war die Erkennung, Klassifizierung und kontrollierte, zerstörungsfreie Abwehr von Mikrodrohnen durch ein modulares Sensorsystem und spezielle Abfangdrohnen mit Netzen – siehe Bild. An dem Projekt arbeitete ein Forschungsteam der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg.
(Foto: Michael Strohmeier/JMU Würzburg)
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Weitere Informationen: https://www.thalesgroup.com/de/solutions-catalogue/defense/air/samp/t-ng-luftverteidigungssystem.
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