Berlin/Düsseldorf/Koblenz. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und dessen Division „Digital Systems“ haben einen Großauftrag über die Lieferung von Loitering Munition Typ FV-014 erhalten. Ein entsprechender Vertrag wurde am heutigen Mittwoch (22. April) im Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, kurz BAAINBw, unterzeichnet. Die Qualifizierung soll ab dem zweiten Quartal 2026 beginnen, die Auslieferung dann in der ersten Jahreshälfte 2027.
Der Rahmenvertrag hat nach Angaben von Rheinmetall einen „Wert im Milliardenbereich“; der erste Abruf beläuft sich auf rund 300 Millionen Euro (brutto). Der Auftrag soll im April 2026 verbucht werden. Optional umfasst der jetzt mit dem BAAINBw geschlossene Vertrag insgesamt eine fünfstellige Anzahl autonomer Recce- und Strike-Drohnen FV-014.
Loitering Munition (übersetzt in etwa als „herumlungernde Munition“, bekannt auch als „Kamikazedrohnen“) sind unbemannte Flugkörper, die über einem Zielgebiet kreisen, Ziele aufklären und diese dann nach einem Kommando des Bodenpersonals abschließend präzise bekämpfen. Die spezielle Munition vereint die Fähigkeiten von Aufklärungsdrohnen und Lenkwaffen, schließt die Lücke zwischen Artillerie und Luftstreitkräften und bieten insgesamt – so die Bundeswehr – „hohe operative Flexibilität sowie Präzision“.
Mit der Beschaffung von Loitering Munition beginnt für die Truppe eine neue Waffensystem-Ära. Denn bei diesen Systemen handelt es sich „um einen Gamechanger“ auf dem Gefechtsfeld. Vergleichsweise kostengünstig, ermöglicht Loitering Munition eine präzise Bekämpfung einzelner gegnerischer Ziele über eine große Entfernung.
In einem Onlinebeitrag erklärte dazu die Bundeswehr: „Durch unsere frühzeitige Beteiligung an den Tests konnten bereits zu Beginn des Beschaffungsprozesses die Soldaten Rückmeldung zu den Systemen geben. Dies ermöglichte eine schnelle Kaufentscheidung. So konnte [das Beschaffungsamt] am 26. Februar dieses Jahres Kaufverträge mit den deutschen Herstellern Helsing und Stark schließen. Am 15. April bewilligte der [Haushaltsausschuss des Bundestages] zudem die finanziellen Mittel, um ein System eines dritten Herstellers [Anm.: Rheinmetall] zu beschaffen.“
Die Billigung des Haushaltsausschusses für die Beschaffung der Loitering Munition durch Helsing und Stark war in der 30. Ausschusssitzung am 25. Februar erfolgt. Die Beteiligung von Rheinmetall an dem Großauftrag kam hauptsächlich vor dem Hintergrund der dringend erforderlichen Ausrüstung der Panzerbrigade 45 in Litauen mit diesen Systemen zustande.
Das Verteidigungsministerium nahm hierzu wie folgt Stellung: „Ziel ist es, die Brigade in Litauen für ihren großräumigen Schutz, zur Erhöhung der Kampfkraft und zur Wahrung ihrer taktischen Handlungsfreiheit mit funktionsfähiger Loitering Munition in ausreichender Stückzahl auszustatten.“ Und: „Die Verteilung auf drei Unternehmen erhöht die Resilienz der Versorgung und die technische Bandbreite der Produkte. Loitering Munition kann entfernt vom eigentlichen Einsatzort starten und wird aus der Ferne geführt. Sie ist treffsicher und vergleichsweise kostengünstig.“
Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, äußerte sich nach Vertragsunterzeichnung zu dem milliardenschweren Deal. Er sagte: „Innerhalb kürzester Zeit wurde bei uns eine autonome Drohne entwickelt, die Aufklärung und Wirkung vereint. Mit der FV-014 wird die Bundeswehr ein weiteres Waffensystem erhalten, mit dem sie eigene Kräfte schützen und kritische Ziele schnell, kontrolliert und wirksam bekämpfen kann. Wir […] werden das System schon sehr bald im industriellen Maßstab in hohen Stückzahlen produzieren.“
Das Loitering Munition System FV-014 hat eine Reichweite von bis zu 100 Kilometern und verfügt über einen Gefechtskopf inklusive Zündvorrichtung von rund 4 Kilogramm. Die Drohne kann bis zu 70 Minuten in der Luft bleiben und Ziele beobachten, bis sie zur Wirkung gebracht wird. Rheinmetall betont in seiner Pressemitteilung abschließend: „Das System, das Intelligenz und Schlagkraft kombiniert, wird vollständig in der EU produziert.“
Über die anderen beiden Loitering Munition-Lieferanten, Helsing und Stark, haben wir bereits ausführlich berichtet (hier und hier).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhält „wegen der zunehmenden militärischen Bedeutung von Loitering Munition und Drohnen“ und mit Blick auf das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie auf die dort im Anhang veröffentlichte Kriegswaffenliste nach wie vor zahlreiche Anfragen. Deshalb hat das BMWE nun ein Merkblatt für die „Kriegswaffeneinstufung von Loitering Munition und Drohnen“ herausgegeben, das hilfreiche Definitionen und Informationen enthält. Das Merkblatt haben wir für Sie in unserem Servicebereich „bundeswehr-journal (Bibliothek)“ beim Dienstleister Yumpu-Publishing eingestellt. Sie können dort den Inhalt ansehen, ausdrucken und downloaden. Der Link zum Merkblatt des Ministeriums:
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Das in Tel Aviv ansässige Institute for National Security Studies (INSS) hat sich ebenfalls mit dem Thema „Loitering Munition“ befasst. Laut INSS stellen „explosive Drohnen“ eine signifikante, unmittelbare Bedrohung im Nahen Osten dar. Konfliktparteien und Terrororganisationen nutzen die kostengünstigen Waffen in der Region in großer Zahl. Besonders im Schwarm sei die Loitering Munition nur sehr schwer abzuwehren, so INSS. Deshalb seien auch erhebliche Investitionen in Aufklärung und Neutralisierung notwendig. Die im Juni 2025 erschienene Publikation „Loitering Munitions/Explosive UAVs“ von Autor Arie Aviram finden Sie ebenfalls in unserem Servicebereich „bundeswehr-journal (Bibliothek)“ beim Anbieter Yumpu-Publishing – zur Ansicht, zum Ausdruck und zum Herunterladen. Über die ESC-Taste in Yumpu kommen Sie in beiden Fällen wieder hierhin zurück. Zu der Schrift des israelischen Forschungsinstituts:
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Bei Loitering Munition handelt es sich – wie die Bundeswehr es in ihrem bereits erwähnten Onlinebeitrag beschreibt – um Flugkörper, die mithilfe eines eigenen Antriebs in einen Einsatzraum fliegen und dort eine gewisse Zeit in der Luft kreisen können. Über bordeigene Sensoren und eine intelligente Software können die Systeme selbstständig Ziele (beispielsweise einen feindlichen Kampfpanzer oder einen Gefechtsstand) erkennen und dem Bediener anzeigen. Dieser hat dann die Möglichkeit, das Flugobjekt samt Sprengladung gegen das Ziel einzusetzen. Der Vorteil: eine schnelle Reaktionsfähigkeit sowie eine präzise Bekämpfung. Zudem verfügt Loitering Munition häufig über eine höhere Reichweite als Artilleriegranaten.
Umgangssprachlich wird Loitering Munition oft auch als „Kamikazedrohne“ bezeichnet. Auf den ersten Blick ist das verständlich, weil die Systeme ähnlich wie Drohnen aussehen und sich selbstzerstörerisch in ihr Ziel stürzen. Im Gegensatz zu Drohnen ist Loitering Munition jedoch nur zum einmaligen Gebrauch ausgelegt. Sie wird wie andere Munitionsarten verschossen. Deswegen handelt es sich bei den Flugkörpern nicht offiziell um Luftfahrzeuge, sondern um Munition.
Diese Kategorisierung ist wichtig, da an ein unbemanntes Luftfahrzeug, welches gegebenenfalls auch in anderen Flughöhen oder Lufträumen operiert, mit Blick auf die Flugsicherheit und Zertifizierung des Personals deutlich höhere technische Anforderungen gestellt werden als bei Munition. Durch die Klassifizierung als Munition kann Loitering Munition kostengünstiger, einfacher sowie unter weniger Auflagen hergestellt und eingesetzt werden als unbemannte Luftfahrzeuge.
Die Grafik zeigt eine autonome Rheinmetall-Drohne FV-014. Die Loitering Munition des Herstellers hat eine Einsatzreichweite von bis zu 100 Kilometern.
(Bild-Composing: Team Social Media/Rheinmetall AG)
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