Berlin. Mit zwei Schriftlichen Fragen erkundigte sich vor Kurzem Janosch Dahmen, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, bei der Bundesregierung nach dem aktuellen Stand von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und dem zivilen Bereich. Der Human- und Notfallmediziner ist seit November 2020 Mitglied des Parlaments. Davor (seit 2018) war er unter anderem als Oberarzt in der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes Berlin für die Feuerwehr der Hauptstadt tätig. Sein wohl bekanntester Patient war kurzzeitig der damals wegen eines Giftanschlags aus Russland nach Deutschland eingeflogene Oppositionelle Alexej Nawalny (der 47 Jahre alte Putin-Kritiker starb am 16. Februar 2024 unter ungeklärten Umständen im Straflager „Polarwolf“ bei Charp in Sibirien). Nun zu den beiden Fragekomplexen Dahmens …
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr mit seinen fünf Krankenhäusern und der Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung – kurz BG Kliniken – wollen bei der Akutversorgung und Rehabilitation ihrer Patienten enger zusammenarbeiten. Dies haben die Vertragspartner mit Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung am 14. August 2019 im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin beschlossen (wir berichteten).
Dahmen (Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II, Nordrhein-Westfalen) wollte von der Bundesregierung wissen, wie inzwischen der Sachstand der 2019 mit einer Absichtserklärung eingeleiteten Gespräche zwischen den BG Kliniken und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr über eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit ist. Der Politiker erkundigte sich auch nach konkreten Schritten, die die Bundesregierung „mit Blick auf die Resilienz des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und die Erfüllung der NATO-Vorgaben zur Versorgung einer großen Zahl von Patienten in der ,Drehscheibe Deutschland‘ für einen zeitnahen Vertragsabschluss“ unternommen hat, unternehmen will beziehungsweise derzeit unternimmt.
Am 10. April 2025 antwortete die damalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung Siemtje Möller. Sie teilte Dahmen mit: „Die Absichtserklärung […] hat weiterhin Bestand. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung einer großen Zahl von [Bundeswehrangehörigen] kann grundsätzlich nur in einem gesamtstaatlichen Ansatz bewältigt werden.“
Weiter schrieb Möller: „Für den Verteidigungsfall ergänzt der Bund gemäß § 11 ff. des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) die Vorhaltungen der Länder mit weiterer Ausstattung. Zusätzlich stellt der Bund für den Verteidigungsfall gemäß § 23 Absatz 1 ZSKG zusätzliches Sanitätsmaterial bereit. Des Weiteren bevorratet sich der Bund mit Sanitätsmaterial zur Bewältigung von Lagen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Substanzen.“
Die zweite Schriftliche Frage des Politikers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen befasste sich mit dem Thema „Ausbildung von Notfallsanitätern im Sanitätsdienst der Bundeswehr“.
Dahmen erkundigte sich dabei vorrangig nach einer Erweiterung und Verbesserung der Kapazitäten für die Ausbildung der 450 pro Jahr zusätzlich neu genehmigten Stellen. Konkret wollte er in Erfahrung bringen, wie es momentan um gemeinsame Ausbildungsvereinbarungen mit Trägern des Rettungsdienstes – beispielsweise Berufsfeuerwehren – steht. Sein Fokus dabei: „Orte, an denen die Bundeswehrkrankenhäuser bereits im Regelrettungsdienst mitwirken“.
Ein weiteres Augenmerk des Parlamentariers lag zudem auf denkbaren Herausforderungen, die einem Abschluss solcher Vereinbarungen zwischen Bundeswehr und zivilen Diensten möglicherweise entgegenstehen könnten.
In ihrer Antwort – ebenfalls am 10. April 2025 – erklärte hierzu Staatssekretärin Möller: „Die Sicherstellung der Ausbildung von [männlichen und weiblichen] Notfallsanitätern erfolgt über das Bundesgebiet verteilt durch zivile Dienstleister. Grundlage stellen bestehende Rahmenverträge zwischen dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und den Leistungsanbietern dar.“
Der Abschluss solcher Verträge erfolge unter Wahrung des Vergaberechts, so die Vertreterin des Verteidigungsministeriums. Zu Gesprächen im Rahmen von Vergabeverfahren werde keine (gesonderte) Statistik geführt. Insofern könne die Bundesregierung auch keine pauschale Aussage zu „etwaigen Herausforderungen im Sinne der Fragestellung“ treffen.
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Zu unserer Bilderfolge:
1. Bundestagsabgeordneter Janosch Dahmen, Bündnis 90/Die Grünen.
(Foto: Büro Dahmen)
2. Unterzeichnung der gemeinsamen Absichtserklärung zwischen BG Kliniken und Bundeswehr-Sanitätsdienst am 14. August 2019 durch Reinhard Nieper (Vorsitzender Geschäftsführer der Holding der BG Kliniken) und Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner (zum damaligen Zeitpunkt Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr). Baumgärtner wurde am 21. August 2024 mit einem Großen Zapfenstreich auf der Festung Ehrenbreitstein bei Koblenz in den Ruhestand verabschiedet. Nieper ist nach einer Personalentscheidung des Hauptausschusses der BG Kliniken vom 9. Juli 2024 weitere eineinhalb Jahre (nun bis Ende 2027) Konzerngeschäftsführer.
(Foto: Steve Eibe/Presse- und Informationszentrum Sanitätsdienst)
3. Symbolbild „BG Kliniken“ – die Aufnahme zeigt einige zum Unfallkrankenhaus Berlin gehörende Gesundheits-, Service- und Ausbildungsunternehmen. Diese stellen vor allem die ambulante Patientenversorgung sicher.
(Foto: Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung)
4. Symbolbild „Notfallsanitäter“.
(Foto: Tom Twardy/Bundeswehr)
Kleines Beitragsbild: Symbolbild „Notfallsanitäter“ – aus der Personalwerbung der Streitkräfte.
(Foto: Bundeswehr)