Berlin. Gescheitert! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag (16. Mai) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe „Die Linke“ einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Aufbau einer Drohnenarmee“ abgelehnt. Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung.
Die Unionsfraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, eine neue Truppengattung „Unbemannte Systeme und Drohnenabwehr“ in der Bundeswehr einzuführen und daran anschließend eine auf die Belange von Luftwaffe, Heer und Marine abgestimmte dimensionsübergreifende „Drohnenarmee“ unter Berücksichtigung der strategischen und taktischen Wirkungen aufzubauen.
Diese „Drohnenarmee“ sollte sich im Personalumfang und Struktur an den Erfahrungen der ukrainischen Streitkräfte orientieren, jederzeit über ausreichend Drohnen für Aufklärung und Wirkung sowie über Spezialisten für die Abwehr von Drohnen und Drohnenschwärmen verfügen.
In der einleitenden Begründung der Bundestagsfraktion der Christdemokraten hieß es: „Nach über zwei Jahren des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zeichnet sich ab, dass dieser massive Änderungen in der Kriegsführung – offensiv wie defensiv – zur Folge hat. Originär zivile, aber auch Dual-Use-Technologien kommen in den derzeitigen Konflikten immer stärker zum Einsatz.“ (Anm.: Dual-Use umfasst Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke eingesetzt werden – etwa Drohnen, Satelliten oder Programme, die Informationen in Echtzeit liefern.)
Insbesondere Drohnen unterschiedlicher Größenordnungen sowie eine Kombination von Künstlicher Intelligenz (KI) und Drohnen spielten eine immer bedeutendere Rolle, erklärten die Antragsteller. Das klassische Manövrieren großer mechanisierter Verbände in den vergangenen Monaten sei in der Ukraine inzwischen „fast unmöglich“ geworden. Zu jedem Zeitpunkt könnten zahllose Drohnen auf engstem Raum am Himmel operieren und dabei jede Bewegung des Gegners genau verfolgen und gegen diesen wirken.
In ihrem Antrag forderte die Unionsfraktion auch, jede kämpfende militärische Teileinheit ab Zugstärke organisch zur Drohnenbekämpfung zu befähigen und die unterstützenden Kräfte entsprechend ausstatten. Zudem solle die Grundausbildung in der Bundeswehr so geändert werden, dass jeder Soldat „auch die Fähigkeiten zum Umgang, zur Abwehr und zum Kampf mit Drohnen“ erlernen könne.
Mit der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sollten darüber hinaus garantierte Abnahmen von Drohnen vereinbart werden. Gleichzeitig müsse „ein Grundstock an für Drohnen benötigte Grund-Hardware und Ersatzteile“ angelegt werden.
Die Union argumentierte abschließend, dass der Aufbau einer Drohnenarmee und die Entwicklung von Fähigkeiten zur Bekämpfung von Drohnen und dem Schutz vor Drohnen „ein erster wichtiger Schritt für eine kriegstüchtige Bundeswehr und für den Schutz ziviler und militärischer Kritischer Infrastruktur gegen Sabotage und Terroranschläge“ sei.
In diesem Zusammenhang machten die Antragsteller auch noch einmal die aktuellen Defizite der Bundeswehr (und auch der Sicherheitsbehörden) bei der Abwehr von Drohnen deutlich. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seien die Zahlen von gemeldeten Drohnensichtungen über oder im unmittelbaren Umfeld von Liegenschaften und Truppenübungsplätzen der Bundeswehr stark angestiegen (siehe auch hier). Die Union nennt dazu Zahlen: „Während es seit dem Start der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages ab September 2021 neun Drohnensichtungen gab, waren es im gesamten Jahr 2022 bereits 172. Ein Jahr später, 2023, gab es 446 gemeldete Sichtungen von Drohnen.“
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Zu unseren Aufnahmen:
1. Pixabay-Bild „Drohneneinsatz“.
(Foto: Alexandru Manole/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)
2. Die Bundeswehr verfügt über eine große Anzahl unterschiedlicher Drohnensysteme. Dazu gehört auch die Hubschrauberdrohne Sea Falcon der Deutschen Marine. Die Aufnahme vom 14. September 2022 zeigt einen Techniker, der das unbemannte Gerät vor einem anstehenden Testflug noch einmal checkt. Der Start erfolgte von der Liegenschaft der WTD 71 (Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe, Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung 71) aus.
(Foto: Jana Neumann/Bundeswehr)