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Berlin/Lehnin. Am Donnerstag dieser Woche (23. November) fand auf dem Truppenübungsplatz im brandenburgischen Lehnin eine Fähigkeitsdemonstration „Drohnenabwehr“ statt. Daran nahmen Kräfte der Bundeswehr und der Polizei – Angehörige der Bundespolizei sowie der Länderpolizeien Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt – teil. Die Federführung dieser Sicherheitsveranstaltung hatte das in Berlin beheimatete Territoriale Führungskommando der Bundeswehr.

Geübt wurden in diesem Rahmen – neben den Wirkungs- und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Drohnendetektions- und Abwehrsysteme (auch im Verbund) – vor allem das Zusammenspiel zwischen Detektion, Drohnenabwehr und Zugriffskräften der Bundeswehr-Feldjäger und der Polizei.

Der Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos, Generalleutnant André Bodemann, und der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann, zeigten sich beeindruckt von den Fähigkeiten und dem Zusammenspiel der Kräfte während der Übung. Auch die Vertreter der Länderpolizeien waren erfreut über das Gesamtergebnis der Demonstration.

Vereinbart wurden am Ende unter anderem der künftige regelmäßige Erfahrungsaustausch sowie bundesweite Übungen. Außerdem wurden intensiv die Möglichkeiten einer Drohnenabwehr bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland erörtert.

Verteidigungsministerium hat inzwischen weitere Abwehrsysteme beschafft

Der Ein- und Überflug von Drohnen aller Art in gesperrte Gebiete der Bundeswehr, aber auch in zivile Sicherheitsbereiche wie beispielsweise Flughäfen oder in andere kritische Infrastruktur-Bereiche, ist gesetzlich verboten (siehe dazu unseren Beitrag vom 15. Juni 2023).

Moderne Drohnendetektions- und Abwehrsysteme können die Position von Drohne und Bediener genauestens lokalisieren sowie die Kontrolle über das unbemannte Fluggerät übernehmen beziehungsweise dieses kontrolliert zur Landung bringen. Im Bedarfsfall können die verantwortlichen Bediener danach – unter Berücksichtigung des gesetzlichen Rahmens – zur erweiterten Personenüberprüfung und gegebenenfalls weiteren polizeilichen Maßnahmen herangezogen werden.

In Ergänzung zu bereits vorhandenen Drohnenabwehrsystemen hat das Verteidigungsministerium jüngst zur quantitativen sowie vor allem aber qualitativen Erweiterung in kürzester Zeit und unbürokratisch weitere moderne Systeme beschafft.

Redaktionelle ERGÄNZUNG I

Am 11. Februar 2024 befasste sich die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (MZ) mit dem Thema „Drohnenflüge über Bundeswehrgelände“. Die MZ schrieb unter anderem: „Ob es tatsächlich Agenten russischer Geheimdienste sind, die Drohnen über Truppenübungsplätze steuern, oder neugierige und abenteuerlustige Teenager, die nicht nur die rechtlichen Grenzen ihres letzten Weihnachtsgeschenks ausloten, kann die Bundeswehr nicht sagen. Denn nicht nur die Verhinderung solcher verbotenen Drohnenflüge, sondern auch deren Aufklärung funktioniert bislang nicht gut genug.“

Für das militärische Gelände selbst sei die Bundeswehr mit ihren Feldjägern zuständig, so das Blatt weiter. Außerhalb jedoch habe die zuständige Landespolizei das Gewaltmonopol. Die MZ meint: „Das ist auch richtig so, aber es ist offensichtlich, dass beide Seiten hier besser zusammenarbeiten müssen.“

Redaktionelle ERGÄNZUNG II

Wegen illegaler Drohnenflüge über Truppenübungsplätzen der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt hat die Polizei seit vergangenem Jahr insgesamt 29 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das gab die Mitteldeutsche Zeitung aus Halle jetzt am 1. März vorab bekannt.

Laut Polizeiinspektion Stendal seien die Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Luftverkehrsgesetz eingeleitet worden, berichtete das Blatt später dann in seiner Wochenendausgabe. In 28 Fällen sei unklar, wer hinter den Flügen über gesperrtem Militärgelände steckte. In einem Ermittlungsverfahren sei indes ein Verdächtiger bekannt. „Aus ermittlungstaktischen Gründen können dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden“, zitierte die MZ einen Polizeisprecher.

Bei Flügen dieser Art steht auch die Frage im Raum, ob Bundeswehrstandorte aus der Luft ausspioniert werden sollen. Konkret geht es um den Truppenübungsplatz in Altengrabow (Jerichower Land), auf dem die Bundeswehr Panzereinsätze trainiert. Und es geht um den Standort Klietz (Kreis Stendal), wo die Bundeswehr ukrainische Truppen ausbildet. Laut den MZ-Informationen soll es in Altengrabow zwischen Mai und November 2023 insgesamt 21 Drohnensichtungen gegeben haben. In Klietz waren es demnach laut Polizei neun – zuletzt am 30. Januar.

Das Territoriale Führungskommando hat auf MZ-Anfrage jüngst bestätigt, dass die Zahl illegaler Drohnenflüge über Militärgelände zugenommen hat. Ein Sprecher habe betont, dass „fremde Nachrichtendienste alle technischen Mittel nutzen, um Informationen zu gewinnen“, schreibt die Zeitung.


Kompakt                           

Das Territoriale Führungskommando ist das höchste nationale Kommando für die operative Führung nationaler Kräfte bei Einsätzen und Operationen der Bundeswehr in Deutschland. Es ist seit seiner Aufstellung am 26. September 2022 in Berlin beheimatet.

Das Kommando befasst sich unter anderem mit den Kernthemen Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland, Heimatschutz, Host Nation Support, zivil-militärische-Zusammenarbeit und der Bereitstellung von Kräften in einer nationalen Führungsorganisation.


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Die Aufnahme zeigt den Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant André Bodemann, auf dem Truppenübungsplatz Lehnin im Gespräch mit hochrangigen Polizeivertretern.
(Foto: Presse- und Informationszentrum TFK)


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