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Philippsburg. Die Bundeswehr hat am heutigen Mittwoch (25. März) auf dem Gelände des Zwischenlagers Philippsburg trainiert. Ziel der Übung war es, Einsatzabläufe und Notfallstrukturen in enger Zusammenarbeit mit dem Personal der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH – kurz BGZ – zu testen.

Rund 30 Bundeswehrangehörige und zehn Militärfahrzeuge waren im Einsatz. Bei der Übung im Außenbereich nahe des Brennelemente-Zwischenlagers handelte es sich um ein routinemäßiges Vorhaben der Bundeswehr, für das die BGZ als bundeseigenes Unternehmen ihren Standort zur Verfügung stellte. Zudem begleitete die Gesellschaft die Übung mit eigenen Fachkräften.

Übung für Einsatzabläufe und Notfallstrukturen in besonderen Schutzbereichen

Jochen Quandt, Leiter der Objektsicherung bei der BGZ am Standort Philippsburg, zog am späten Mittwochnachmittag eine erste Bilanz. Er sagte: „Alles verlief erfolgreich und die Zusammenarbeit mit den Militärkräften funktionierte ausgezeichnet.“

Atommüll-Zwischenlager gehören zu den ganz besonders gesicherten Anlagen in Deutschland. „Diese stellen wir hier vor Ort der Bundeswehr gerne für eine solche Übung zur Verfügung“, so Quandt. Damit sei es möglich, Einsatzabläufe und Notfallstrukturen in besonders geschützten Bereichen unter Realbedingungen zu testen.

Dezember-Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg

Noch vor etlichen Wochen, am 18. Dezember 2025, hatten Medien über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg (VGH) berichtet, die für die BGZ erfreulich ausfiel. Das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslandes, das seinen Sitz in Mannheim hat, wies Klagen gegen Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von verfestigten hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Philippsburg ab. Das Urteil habe – so ein BGZ-Sprecher – die Sicherheit der Zwischenlagerung quasi bestätigt.

Die Stadt Philippsburg und drei weitere private Kläger hatten die Zwischenlagerung aus Sicherheitsgründen in Frage gestellt und gegen das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geklagt.

Der Hintergrund dazu: Bis 2005 waren Brennelemente aus dem Betrieb deutscher Atomkraftwerke (AKW) zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert worden. Gemäß vertraglicher Verpflichtung müssen die AKW-Betreiber ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nun wieder nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme hat sich Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und Betreiber im Konsens ein Rückführungskonzept nach dem Verursacherprinzip beschlossen. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.

Bereits 2020 waren sechs Behälter aus Großbritannien nach Biblis zurückgeführt worden. Im November 2024 begann der Transport von vier Behältern aus Frankreich nach Philippsburg; die Rückführung aus Frankreich ist mittlerweile abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 folgte schließlich der Transport von sieben Behältern aus Großbritannien nach Isar. Die Rückführung der letzten sieben Behälter nach Brokdorf ist für 2026 vorgesehen.

Über die Hinterlassenschaften des atomaren Zeitalters

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung/BASE hat im Mai 2025 eine Broschüre „Rücknahme von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung“ veröffentlicht. Wer sich für näher mit dem Thema befassen möchte, dem sei unser Servicebereich „bundeswehr-journal (Bibliothek)“ beim Dienstleister Yumpu-Publishing empfohlen. Wir haben dort die BASE-Publikation eingestellt. Sie können sich die einzelnen Seiten am Bildschirm ansehen oder die PDF-Datei komplett downloaden/ausdrucken. Über die ESC-Taste in Yumpu kommen Sie hierhin zurück. Zu der BASE-Broschüre …:

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Hintergrund                           

Das BGZ-Zwischenlager Philippsburg befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen baden-württembergischen Kernkraftwerks Philippsburg (KKP). Die BGZ hat die Verantwortung für das Zwischenlager im Jahr 2020 übernommen.

Am KKP gibt es zwei Arten der Zwischenlagerung: das Brennelemente-Zwischenlager (BZP) und das Abfall-Zwischenlager (AZP).

Im Bereich des BZP werden hochradioaktive Abfälle, also ausgediente Brennelemente, in CASTOR-Behältern bis zur Abgabe an ein Endlager aufbewahrt. Die Einlagerung von Brennelementen aus dem früheren Betrieb des Kraftwerks ist inzwischen beendet. Im März 2025 wurden die letzten CASTOR-Behälter aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich übernommen, womit die Rückführung nach Deutschland unter Dach und Fach ist. (Anm.: CASTOR ist ein Markenname und setzt sich zusammen aus den Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung „cask for storage and transport of radioactive material“.)

Das AZP dient der Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau des Kraftwerks Philippsburg.


Unser Bildmaterial:
1. Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg.
(Foto: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH)

2. Fahrzeuge der Bundeswehr am 25. März 2026 vor dem Wach- und Funktionsgebäude der BGZ in Philippsburg.
(Foto: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH)

3. Zivil-militärische Einsatzbesprechung vor Beginn der Übung am Zwischenlager Philippsburg.
(Foto: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH)


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