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Koblenz/Dresden. Premiere in Dresden: Erstmals landete am heutigen Dienstag (23. März) in der sächsischen Hauptstadt auf dem Gelände der Elbe Flugzeugwerke GmbH (EFW) ein Mehrzweckhubschrauber NH90 des Deutschen Heeres. Die Bundeswehr erweitert damit ihre Instandsetzungskapazitäten für den NATO-Helicopter. Den Flug nach Dresden ins Industriezentrum hatte das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) veranlasst. Die Elbe Flugzeugwerke sind nun, ausgestattet mit einem auf zehn Jahre angelegten Wartungsvertrag, im Unterauftrag des Unternehmens Airbus Helicopters Deutschland für das Heer und seine NH90-Maschinen tätig. Der Vertrag wurde zwischen Airbus und EFW geschlossen.

Die Auslagerung der NH90-Instandhaltungen habe für die Bundeswehr den Vorteil, dass die Dauer der Arbeiten wesentlich verkürzt und besser planbar wird, schreibt das BAAINBw in einer Pressemitteilung. Ferner werde das eigene Personal entlastet.

An den mit modernen Flugunterstützungssystemen (Fly-By-Wire) ausgestatteten Hubschraubern sollen in Dresden vor allem geplante Instandhaltungen bis hin zur „1200-Flugstunden-Inspektion“ durchgeführt werden. Hinzu kommen bedarfsabhängige Instandsetzungen wie technische Änderungen oder Störbehebungen. Bei der „1200-Flugstunden-Inspektion“ werden die Maschinen weitgehend demontiert.

Industriezentrum EFW kann bis zu 14 Maschinen jährlich warten

Nach Ausbau der Kapazitäten können in Dresden bis zu 14 NH90 pro Jahr gewartet werden. Mit EFW steht der Bundeswehr neben Airbus Helicopters in Donauwörth künftig ein weiteres großes Industriezentrum für die Instandhaltung der NH90-Flotte zur Verfügung. EFW gehört zu den ersten Betrieben, die unter der neuen DEMAR-145-Regularie in Deutschland zugelassen sind und ist davon der einzige mit einem Hubschrauber-Rating nach DEMAR (siehe Erklärung unter „Hintergrund“).

Das Unternehmen EFW hatte 2019 einen Umsatz von knapp 300 Millionen Euro und aktuell etwa 1600 Mitarbeiter.

Das BAAINBw nutzt den Premiere-Flug des NH90 nach Dresden auch, um im Pressetext das Waffensystem einmal mehr in höchsten Tönen zu loben. Das Beschaffungsamt: „Der NH90 ist einer der modernsten Hubschrauber der Welt, den Heer und Marine im Wesentlichen für taktische Transport-, Such- und Rettungseinsätze nutzen. Neben Personentransporten – beispielsweise von Bodentruppen, Fallschirmspringern und Spezialkräften – werden mit dem Luftfahrzeug auch Versorgungsgüter und Kleinkraftfahrzeuge transportiert. Ausgestattet mit entsprechenden Rüstsätzen können außerdem luftgestützte Operationen zur Aufklärung und Nachrichtengewinnung unterstützt werden. Zudem kann das System im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe eingesetzt werden.“ Wer’s noch nicht wusste …


Hintergrund                           

Die Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Deutschen Bundestages veröffentlichten im Juni 2019 eine Kurzinformation zur Thematik „Rechtsgrundlagen zu European Military Airworthiness Requirements (EMAR)/German Military Airworthiness Requirements (DEMAR)“.

Darin findet sich – für die, dies es tatsächlich im Detail interessiert – folgende fachspezifische Erklärung: „Die europäisch harmonisierten European Military Airworthiness Requirements (EMAR) wurden durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr in nationales Recht – die German Military Airworthiness Requirements (DEMAR) – überführt. Diese wurden am 1. Januar 2017 veröffentlicht, seither steht der komplette DEMAR-Regelungsraum zur Anwendung zur Verfügung.“

Die Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung des Regelungsraumes für die Bundeswehr ergebe sich aus §30 Luftverkehrsgesetz, heißt es in der Kurz-Info weiter. Dieser Paragraf regele einen Verweis der Zuständigkeiten in der Zulassung militärischer Luftfahrzeuge zum Bundesministerium der Verteidigung. Der Verweis gelte sowohl für den althergebrachten Regelungsraum (sogenanntes „Regelverfahren“ oder „Altverfahren“, dargestellt durch Zentralvorschrift A1-1525/0-8901), als auch für den Regelungsraum DEMAR (dargestellt durch die Zentralvorschriften A1-275/3-xxxx).

Die Zuständigkeiten würden sich derzeit aus der Festlegung in der Zentralen Dienstvorschrift A-270/3 (Titel „Das Luftfahrtamt der Bundeswehr als nationale Militärische Luftfahrtbehörde“) ergeben, schreibt die Fachabteilung des Parlaments und erklärt abschließend: „Das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist die nationale militärische Luftfahrtbehörde, in der regulative, normative und qualitätssichernde Aufgaben zur Durchführung eines sicheren militärischen Flugbetriebs verantwortet werden. Vor der Aufstellung des Luftfahrtamtes wurde die Erstellung von luftfahrtbezogenen militärischen Vorschriften und Regelungen in unterschiedlichen Organisationselementen der Bundeswehr beziehungsweise im Bundesministerium der Verteidigung wahrgenommen.“


Zu unserer Bildfolge:
1. bis 3. Am 23. März 2021 landete erstmals ein NH90 des Deutschen Heeres auf dem Gelände der Elbe Flugzeugwerke GmbH (EFW) in Dresden. Mit der Landung startete das Unternehmen in die Instandhaltung der NH90-Flotte der Bundeswehr. Die Bilder zeigen den NH90 beim Einschleppen in den Hangar und danach Techniker von EFW an der Maschine.
(Fotos: Presse- und Informationszentrum BAAINBw, Elbe Flugzeugwerke GmbH)


Kommentare

  1. Judith Mohn | 26. März 2021 um 08:42 Uhr

    Dieser Wartungsvertrag trägt zur „Entlastung“ unseres eigenen Personals bei. Warum muss unser Personal entlastet werden und durch Auslagerung von Expertise schrittweise weiter abgebaut werden?
    Wäre es nicht sinnvoller, Personal aufzubauen, welches sich mit der Technik auskennt und in der Lage ist, das Material zu warten und zu reparieren? Damit schafft man eine gewisse Unabhängigkeit von der Industrie und deren Drang, alleiniger Wissensträger zu sein oder zu werden.
    Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es zur Abhängigkeit von der Industrie gekommen ist und einem damit einhergehenden möglichen Diktat der Preise?
    Ein Wiederaufbau von Fähigkeiten ist ein sehr langer Prozess, den die deutsche Industrie teilweise selbst wieder beschreitet, um genau diesen Effekt der Abhängigkeiten zu beheben. Sie haben dafür teilweise schon so teuer bezahlt, dass auch dem letzten Kaufmann klar wurde, dass es so nicht weitergehen kann.

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