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Berlin. Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie im März 2020 ist die Bundeswehr in Kampf gegen das Virus im Einsatz: in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, in Gesundheitsämtern und kommunalen Testzentren, in Krankenhäusern, Impfzentren und mobilen Impfteams. Die Zahl der bewilligten Amtshilfeanträge von Ländern und Kommunen nähert sich mittlerweile der 5000er-Marke. Alle 16 Bundesländer greifen dabei auf die Unterstützung der Truppe zurück. Seit Jahresbeginn 2021 sind in rund 85 Prozent aller Landkreise in Deutschland Angehörige der Bundeswehr in der Corona-Amtshilfe im Einsatz. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer versicherte erst vor Kurzem: „Wir werden so lange unterstützen, wie wir gebraucht werden.“ Die Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Unterstützungsleistungen der Bundeswehr in der Corona-Pandemie“ lieferte jetzt eine interessante Leistungsbilanz.

Die Anfrage stammt von den Parlamentariern Christian Dürr, Otto Fricke und Karsten Klein sowie von weiteren Abgeordneten der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung antwortete am 4. März (die Beantwortung erfolgt zum Stichtag 23. Februar 2021).

Nach Auskunft der Regierung wurden zum Stichtag bisher insgesamt 4075 Bundeswehr-Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie durchgeführt, beteiligt waren alles in allem 47.868 Soldaten (Anm.: gemeint sind natürlich auch „Soldatinnen“ – bekanntermaßen wird in den Texten des bundeswehr-journal nicht gegendert, wir haben unsere Entscheidung in der Vergangenheit bereits ausführlich begründet).

Seit dem Ausbruch der zweiten Corona-Welle im Oktober 2020 wurden insgesamt 3502 Hilfeleistungen mit insgesamt 42.133 Soldaten durchgeführt.

Bis zum Stichtag wurden an die Bundeswehr 4841 Anträge auf Corona-Amtshilfe gerichtet (die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Summe der eingegangenen Anträge auch die Anträge, die vom Antragstellenden zurückgezogen worden sind, umfasst). 4168 Anträge wurden bis zum Stichtag 23. Februar 2021 bewilligt. Die Bearbeitungszeit eines Corona-Amtshilfeantrags dauerte im Falle einer Bewilligung seit Frühjahr 2020 durchschnittlich drei Tage, seit Ende 2020 nur noch einen Tag.

Einige Tausend Bundeswehrangehörige mit SARS-CoV-2 infiziert

Wie die Bundesregierung auf die FDP-Anfrage ferner mitteilte, wurden im Zuge der Amtshilfe durch Bundeswehrangehörige bisher folgende Tätigkeiten übernommen:
im logistischen Bereich – beispielsweise durch die Bereitstellung von Versorgungsflächen – Umschlag, Lagerung, Transport und Disposition sowie Unterstützung der Bevölkerung („Helfende Hände“);
beim Aufbau von Impf- und Testzentren sowie im IT-Bereich, wo beispielsweise Computerarbeitsplätze und Drucker bereitgestellt wurden und werden;
sonstige Tätigkeiten, etwa die Nachverfolgung von Kontaktketten in Gesundheitsämtern, die Schnelltestungen vor Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder die Testung von Reiserückkehrern.

Insgesamt haben sich seit dem Ausbruch der Pandemie – unabhängig von der Amtshilfe – insgesamt 4542 Soldaten mit dem Erreger SARS-CoV-2 infiziert (Anm.: unser Beitrag vom 31. März, siehe Link-Hinweise am Schluss, meldete bereits mehr als 5500 infizierte Bundeswehrangehörige).).

Bundeswehr verzichtet seit Dezember 2020 auf Kostenerstattung

Über die finanzielle Seite der Bundeswehr-Unterstützung in der Corona-Krise äußerte sich die Bundesregierung ebenfalls.

Eine Finanzierung von Amtshilfeleistungen der Bundeswehr erfolge zunächst aus den originären Titeln des Einzelplans 14, damit die amtshilfeleistenden Stellen schnell mit der Hilfeleistung beginnen könnten, so die Regierung. Später würden die Ausgaben (zu Lasten von Kapitel 1410 Titel 537 01) ausgeglichen. Die durch Amtshilfe zusätzlich bedingten Haushaltsmittel beliefen sich bisher auf rund acht Millionen Euro, heißt es in der Antwort weiter.

Amtshilfeleistungen wie beispielsweise die Durchführung von Schnelltests in einer Pflegeeinrichtung oder die Unterstützung in einem Gesundheitsamt würden aufgrund des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 27. Januar 2021 für die Antragsteller unentgeltlich erbracht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort an die FDP.

Zu den aktuellen Amtshilfekosten im Rahmen der Corona-Krise erklärte die Bundesregierung: „Hinsichtlich eines Verzichts auf die Erstattung von Ausgaben für Amtshilfeleistungen von Bundesbehörden im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie, wird auf den [o.a.] Kabinettbeschluss der Bundesregierung […] verwiesen. In diesem Zusammenhang durch die Bundeswehr bereits zur Abrechnung gebrachte und durch amtshilfeersuchende Behörden erfüllte [finanzielle Forderungen] werden gegebenenfalls von Amts wegen zurückerstattet. Die Dienststellen der Bundeswehr wurden im Dezember 2020 angewiesen, keine Forderungen gegenüber den um Amtshilfe ersuchenden Stellen zu erheben.“

Corona-Impfzentrum der Bundeswehr in Lebach arbeitet rund um die Uhr

Über den Bereich „Impfungen“ teilt die Bundesregierung – immer mit Blick auf den Stichtag 23. Februar 2021 – mit: „Die Bundeswehr hat bisher aufgrund von 167 Anträgen auf Amtshilfe Unterstützung im Zusammenhang mit der Durchführung von Impfungen gegen das Coronavirus geleistet. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Infrastruktur, Zelten, Stromerzeugungsaggregaten, Leistungen im Bereich der Logistik, der anteilige Betrieb und administrative Tätigkeiten in Impfstraßen sowie die administrative und logistische Unterstützung von mobilen Impfteams.“

In den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bis zum Stichtag neun mobile Impfteams der Bundeswehr eingesetzt. Die weitere Bereitstellung mobiler Impfteams erfolgt jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Bislang halfen in Bayern, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern auch 202 Soldaten als „Helfende Hände“ bei administrativen Tätigkeiten in 73 mobilen Impfteams der Länder mit.

In der Graf-Haeseler-Kaserne im saarländischen Lebach wurde übrigens am 1. März das rund um die Uhr arbeitende bundesweit erste Corona-Impfzentrum der Bundeswehr eröffnet. Die Einrichtung entstand auf Antrag des saarländischen Gesundheitsministeriums.

Antigen-Schnelltests in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Auf die Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten, wie viele der für Hilfeleistungen zur Verfügung stehenden Soldaten befähigt und berechtigt seien, einen Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentests) durchzuführen, gab die Regierung an: „4797 […] Soldaten, die für Hilfeleistungen zur Verfügung stehen, sind befähigt und berechtigt, einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.“ Bisher hätten 4770 Bundeswehrangehörige in 3290 Alten- und Pflegeeinrichtungen die Antigen-Schnelltests durchgeführt.

Das Deutsche Rote Kreuz biete Schulungen an für die Kräfte, die für die Durchführung von Antigen-Schnelltests vorgesehen seien, so die Regierungsantwort weiter. Zudem bestünden eigene Ausbildungsmöglichkeiten der Bundeswehr für das Fachpersonal im Sanitätsdienst. Die Schulung der in Amtshilfe eingesetzten nicht-medizinischen Kräfte erfolge in Verantwortung der jeweiligen Einrichtung, in denen die Soldaten eingesetzt würden.

Einsatz von Reservedienstleistenden in allen Bereichen der Corona-Hilfe

Zum Einsatz von Bundeswehrangehörigen seit dem Beginn der Corona-Krise in Alten- und Pflegeheimen erfahren wir von der Bundesregierung: „Zum Stichtag haben 4733 […] Soldaten in Alten- und Pflegeeinrichtungen Aufgaben der Unterstützung – außerhalb von Antigen-Schnelltests – [wahrgenommen].“

Über den Einsatz von Reservisten äußerte sich die Bundesregierung ebenfalls. Aus der Antwort: „Es wurden zum Stichtag insgesamt 16.160 […] Reservisten zur Dienstleistung im Rahmen der Corona-Hilfe der Bundeswehr herangezogen.“ Die Reservedienstleistenden würden in allen Bereichen der Corona-Hilfe eingesetzt, im Schwerpunkt in der territorialen Führungs- und Verbindungsorganisation, in der logistischen Unterstützung und in den sanitätsdienstlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus hätten sich im Rahmen der Aktion „Reserve hilft“ nach dem Aufruf durch die Verteidigungsministerin bis zum 23. Februar 2021 weitere 11.351 Interessenten gemeldet, die bei Bedarf zu Reservedienstleistungen herangezogen werden könnten.

Wir haben in den letzten Wochen immer mal wieder über das Pandemie-Geschehen im Zusammenhang mit der Bundeswehr berichtet – zuletzt hier, hier und hier.

Redaktioneller NACHBRENNER

Wird es neben dem „Rund-um-die-Uhr“-Impfzentrum der Bundeswehr im saarländischen Lebach bald noch einige Impfzentren dieser Art mehr geben? Bei ihrem Truppenbesuch am 26. April in Wilhelmshaven bei der Einsatzflottille 2 hat Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer einmal mehr auf die enorme Bedeutung eines raschen Fortschritts bei den Corona-Impfungen in Deutschland hingewiesen. Sie sagte: „Je schneller wir alle durchgeimpft haben, umso schneller können wir zur Normalität zurück. Das ist auch wichtig für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.“

Mit Blick auf das 24/7-Impfzentrum der Bundeswehr in Lebach wies die Ministerin darauf hin, dass ihr Anträge vorlägen, solche dauerhaft geöffneten Impfzentren entweder aufzubauen oder zivilen Stellen dabei zu helfen. Bereits bei der Eröffnung der Einrichtung in der Graf-Haeseler-Kaserne hatte Kramp-Karrenbauer argumentiert, dass – wenn genug Impfstoff verfügbar sei – die Bundeswehr bis zu 28 eigene Impfzentren sieben Tag die Woche rund um die Uhr betreiben könne.


Zu unserem Bildangebot:
1. und 2. Bundeswehr unterstützt im Rahmen der Amtshilfe im Impfzentrum am Airport Berlin-Schönefeld (Flughafen Berlin Brandenburg); Aufnahmedatum der beiden Bilder ist der 13. Januar 2021.
(Fotos: Tom Twardy/Bundeswehr)

Kleines Beitragsbild: Impfstoff von Pfizer-BioNTech im Impfzentrum am Airport Berlin-Schönefeld (Flughafen Berlin Brandenburg); das Symbolfoto stammt vom 12. Januar 2021.
(Foto: Jane Schmidt/Bundeswehr)


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