Köln-Wahn. In der Luftwaffenkaserne in Köln-Wahn wird ab April das neue Luftfahrtamt der Bundeswehr aufgestellt. Die Behörde soll bereits ab Januar 2015 ihre Aufgaben vollständig erfüllen können, bis Ende 2017 soll der Aufbau dann komplett abgeschlossen sein. In einem Beitrag für die truppeninterne Kommunikation erinnert der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner, an eine Konsequenz der Neuausrichtung der Bundeswehr: „Es liegt in dieser Konsequenz, Kompetenz und Verantwortung zusammenzuführen und an nur einer Stelle abzubilden.“ In dem neuen bundeswehrgemeinsamen Amt – eine eigenständige, normgebende und oberste Fachbehörde – werden einmal rund 400 Menschen arbeiten. Die Luftwaffe wird mit etwa 250 Dienstposten zum personellen Aufbau beitragen.
Das Verteidigungsministerium hatte die Öffentlichkeit am 10. Februar dieses Jahres über die Schaffung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr in Köln-Wahn unterrichtet. Eine Zeit lang war die süddeutsche Marktgemeinde Manching als möglicher Amtsstandort im Gespräch gewesen. Köln hatte sich am Ende aber wegen der günstigeren infrastrukturellen Gegebenheiten durchgesetzt. In der Pressemitteilung des Ministeriums liest sich dies so: „Im Rahmen der Untersuchungen zum Stationierungsort gaben im Ergebnis die Faktoren der kurzen Entfernungen zu den Hauptansprechstellen, der zeitgerechten Verfügbarkeit der benötigten Infrastruktureinrichtungen ohne größeren Investitions- und Sanierungsbedarf sowie der Attraktivität des Umfeldes für das voraussichtlich betroffene Personal den Ausschlag für die Wahl des Standortes Köln. Darüber hinaus werden hierdurch so wenige Umzüge wie möglich von potenziellen Angehörigen des neuen Luftfahrtamtes erforderlich, um insbesondere der Familienfreundlichkeit Rechnung zu tragen.“
Mit der von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen getroffenen Entscheidung für den Standort Köln sei eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, um mit dem Aufbau des Amtes beginnen zu können, so die Erklärung weiter.
Generalleutnant Müllner schreibt in seinem Beitrag „Luftfahrtamt der Bundeswehr“: In diesem Amt werden „künftig alle Funktionen und Zuständigkeiten zusammengeführt, die für die Militärfliegerei nicht erst seit der Neuausrichtung der Bundeswehr auf mehrere Organisationsbereiche und über mehrere Ebenen hinweg verteilt sind. Das wird ein großer Fortschritt. Zukünftig werden das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr, die Regeln des militärischen Flugbetriebs in Deutschland, die Anerkennung von nationalen und internationalen Luftfahrtbetrieben und -organisationen sowie die Lizenzierung von Personal aus einer Hand betreut und verantwortet.“
Wichtig für die Luftwaffe – aber auch für Heeres- und Marineflieger – sei es, diese Gesamtverantwortung in einer Dienststelle mit operationeller Ausrichtung zu verankern und dabei die Zulassungskompetenz mit der flugbetrieblich-regulatorischen Kompetenz zu verknüpfen, erklärt der Inspekteur weiter. „Dadurch sollen künftige Zulassungen ohne Abstriche an Sicherheit einfacher und schneller möglich werden.“
Die Entscheidung, eine nationale militärische Luftfahrtbehörde aufzustellen, in der alle Aufgaben zur Durchführung eines sicheren militärischen Flugbetriebs gebündelt werden, ist bereits in der letzten Legislaturperiode gefällt und im Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Die Vertragspassage: „Eine Voraussetzung für die Verbesserung der militärischen Zusammenarbeit in der EU und in der NATO sind einheitliche Standards bei Zertifizierung und Zulassung militärischer Geräte. Dies gilt in besonderer Weise für die militärische Luftfahrt. Deutschland wird hier mit gutem Beispiel vorangehen: Vom Frühjahr 2014 an wird eine einheitliche militärische Luftfahrtbehörde aufgebaut.“
Eine ministerielle Arbeitsgruppe hatte danach in den vergangenen Monaten das Aufgabenportfolio, die notwendige Struktur sowie die Stationierungsmöglichkeiten eingehend untersucht und schließlich ihre Ergebnisse der Leitung des Verteidigungsministeriums vorgelegt.
Die Gründung des Kölner Luftfahrtamtes war und ist eine der Konsequenzen aus dem Debakel um den Euro Hawk. In einem ergänzenden Papier des damaligen Verteidigungs- und jetzigen Innenministers Thomas de Maizière zum „Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Euro Hawk“, der dem Verteidigungsausschuss des Bundestages am 5. Juni 2013 vorgelegt worden ist, heißt es unter dem Titel „Konsequenzen aus dem Verlauf des Rüstungsprojektes Euro Hawk“: „Für Deutschland schaffen wir eine militärische Luftfahrtbehörde, die für alle militärischen Luftfahrzeuge die Zulassungsfragen entscheidet.“
Hinweis: Der Beitrag von Generalleutnant Karl Müllner zum neuen Luftfahrtamt der Bundeswehr erschien im Februar 2014 als Extraausgabe der Fachinformation „Neue Horizonte“ der Luftwaffe. Der Inspekteur befasst sich darin auch mit der Problematik, die veränderten Aufgaben der Luftwaffe künftig mit weniger Dienstposten erfüllen zu müssen. „Eine Anpassung der Führungsorganisation (der Teilstreitkraft) wird unvermeidlich sein“, so Müllner. Wir bieten Ihnen den Beitrag – mit freundlicher Genehmigung des Presse- und Informationszentrums der Luftwaffe – als PDF in unserer BIBLIOTHEK (Bereich „Schwarz auf weiß“) zum Download an; wir sind jedoch für die Inhalte dieses Dokuments nicht verantwortlich.
2. Das neue Luftfahrtamt der Bundeswehr wird ab April 2014 in der Luftwaffenkaserne Wahn aufgestellt. Direkt an die Kaserne angebunden sind die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung und der militärische Teil des Flughafens Köln/Bonn.
(Foto: judith74)