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Berlin. Am vergangenen Mittwoch (7. Oktober) hat das Parlamentarische Kontrollgremium eine öffentliche Bewertung des Spionagefalles „August Hanning/Manfred D.“ in Form einer Unterrichtung (Bundestagsdrucksache 21/8450) vorgelegt. In dem Dokument ist von „schwerwiegenden Vorwürfe“ die Rede, die mittlerweile im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts gegen den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, und dessen ehemaligen Büroleiter Manfred D. wegen des Verdachts des versuchten Landesverrats und weiterer Straftatbestände erhoben werden. Das Gremium spricht in diesem Zusammenhang von „größter Besorgnis“. Man habe sich, so heißt es in der Unterrichtung weiter, von der Bundesregierung umfassend berichten lassen.

Dem Dokument zufolge hat das Gremium außerdem seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Ad-hoc-Kontrolle nach Paragraf 5a Kontrollgremiumgesetz beauftragt, um „die Umstände zeitnah aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen“. Ständiger Bevollmächtigter ist seit dem 6. April 2022 Matthias Bartke (SPD). Der Volljurist wurde fünf Jahre in dieses Amt gewählt.

Besorgniserregende privatwirtschaftliche Tätigkeiten nach Dienstzeitende

Weiter erinnert das Parlamentarische Kontrollgremium in der Unterrichtung an seine öffentliche Bewertung vom 10. Mai 2023 zur Erwerbstätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses (Bundestagsdrucksache20/6775).

Bereits damals hatte das Gremium festgestellt: „Aus Sicht des Gremiums ist es problematisch, dass Beamtinnen und Beamte mit vertieften sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen. Ebenso wird die Aufnahme von Tätigkeiten durch ehemalige Bundeswehr- oder Polizeiangehörige sowie anderer Personen mit umfangreichen sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen für private oder staatliche Unternehmen in fremden Staaten als besorgniserregend wahrgenommen.“

Es bestehe die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden könnten, so die Warnung des Kontrollgremiums. Es könnten sich Interessenkollisionen ergeben, die die sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland relevant beeinträchtigen.

Wir haben über den Fall „August Hanning/Manfred D.“ vor Kurzem ausführlich berichtet und danach mehrfach aktualisiert – siehe hier.

Redaktioneller NACHBRENNER

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 17. Oktober berichtete, soll der frühere BND-Chef Hanning einen engen Draht zum Kreml gehabt haben. In dem Beitrag von Friedrich Schmidt (seit Januar 2014 Politischer Korrespondent der FAZ für Russland, Belarus, den Kaukasus und Zentralasien) und Konrad Schuller (Politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin) soll Hanning auch nach seiner Pensionierung 2009 steten Kontakt zu Nikolaj Patruschew unterhalten haben, einem engen Begleiter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Die Autoren schreiben dazu: „Patruschew ist Putin seit Jahrzehnten verbunden und in der Echokammer um den Herrscher eine stete Stimme, wenn es gilt, Ukrainer, Polen, Finnen oder ,den Westen‘ zu verleumden.

Putin und Patruschew kommen Schmidts und Schullers Recherchen zufolge beide aus Sankt Petersburg und entstammen dem früheren sowjetischen Geheimdienst KGB. 1999 wurde Patruschew Putins Nachfolger an der Spitze des neuen Dienstes FSB. 2008 wurde Patruschew Sekretär des Nationalen Sicherheitsrats. Er war dies auch, als Russland 2014 die Krim annektierte und 2022 abermals die Ukraine angriff.

Hanning dürfte bereits als Präsident des Bundesnachrichtendienstes Kontakt zu Patruschew und dessen Dienst gehabt haben, mutmaßt die FAZ. Es folgten persönliche Treffen Hannings mit Patruschew 2014 (kurz nach Russlands Annexion der Krim), 2016 (anlässlich einer Sicherheitskonferenz in Moskau) und 2019 (zu einer Sitzung des „Arktischen Rates“).


Zu unserem Bildmaterial: Blick in den „Europasaal“ des Paul-Löbe-Hauses – hier im Bundestag fand am 5. Oktober 2026 die öffentliche Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremium mit den Präsidenten der drei Nachrichtendienste des Bundes statt.
(Videostandbild: Video Deutscher Bundestag; Bildbearbeitung: mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Schriftzug „BND“ auf einem Wandschild.
(Bild: nr)


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