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Berlin/Nordwalde/Geretsried/Karlsruhe. Die Vorwürfe sind schwer und könnten die Betroffenen in den Abgrund reißen: „mutmaßliche landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat und Spionage“. Am gestrigen Dienstag (6. Oktober) wurde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein früherer Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) verhaftet, den die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe in einer am selben Tag erschienenen Pressemitteilung als „Manfred D.“ bezeichnete. Der Persönlichkeitsschutz hielt in diesem Fall nicht lange. Schon kurze Zeit später gab der britische The Telegraph, der Teil des deutsche Medienkonzerns Axel Springer ist, den vollen Namen des Mannes preis. Bei dem Festgenommenen handele es sich um den 64 Jahre alten Manfred Dankesreiter aus Geretsried nahe München, so die Londoner Zeitung. Tags darauf erfolgte eine weitere spektakuläre Verhaftung, diesmal traf es im nordrhein-westfälischen Nordwalde den Ex-BND-Präsidenten August Hanning. Wie sein früherer Büroleiter „D.“, so wurde auch der 80-jährige Hanning in Untersuchungshaft genommen. Die entsprechenden Haftbefehle hatte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Vollzug gesetzt …

Hanning leitete den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005. In seine Amtszeit fiel die Entscheidung des BND-Umzugs von Pullach nach Berlin, um so „deutlich mehr Präsenz zu zeigen“. Von 2005 bis 2009 war Hanning dann Staatssekretär im Bundesministerium des Innern.

In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) über den Fall schreibt Mona Jaeger, Politische Korrespondentin in Berlin: „Hanning war schon immer eine schillernde Figur, darin sind sich alle politischen Weggefährten einig, mit denen man über ihn spricht. Einige sahen ihn früher schon kritisch. Sie wunderten sich deshalb nicht, dass der damalige CDU-Innenminister Thomas de Maizière ihn [mit Wirkung vom 10. November 2009] direkt nach Amtsantritt in den einstweiligen Ruhestand versetzte. Spekuliert wurde, dass Hanning eine zu große Machtfülle entwickelt hatte und es an Loyalität fehlte.“

Weiter hat Jaeger für ihr FAZ-Porträt über August Hanning Folgendes recherchiert: „Nahezu alle Gesprächspartner äußern sich kritisch über Hannings Tätigkeiten nach dem Ende seiner Beamtenkarriere. Er stieg ins Beratergeschäft ein und gründete die ,Hanning Consult‘. Zwar ist es nicht ungewöhnlich, dass ehemalige Spitzenbeamte ihr Wissen und ihre Kontakte vergolden. Aber folgt man den Anschuldigungen des Generalbundesanwalts, dann überschritt Hanning dabei mehrere Grenzen des Gesetzes.“

Wertvolle nachrichtendienstliche Erkenntnisse gegen Bezahlung

Was nun genau ist bisher über den Fall „August Hanning/Manfred D.“ bekannt? Die beiden früheren BND-Angehörigen sollen vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Präsidenten des Dienstes gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle nachrichtendienstliche Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen soll D. seinem früheren Chef bis Juni 2022 annähernd 2000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben.

Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren. In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen.

Verteidigt von einer der führenden Strafrechtskanzleien in Deutschland

Nach Auskunft von Hannings Anwalt Leon Kruse soll sich sein Mandant zwar im Besitz vertraulicher Unterlagen befunden haben. Aber: „Unzutreffend ist der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben.“ Die weiteren Ermittlungen würden das zeigen. „Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt“, betonte Kruse.

Seine Kanzleigemeinschaft „Schwenn/Kruse/Georg Rechtsanwälte“ gehört zu den führenden Strafrechtskanzleien in Deutschland; die Kanzlei verteidigte beispielsweise erfolgreich den Fernseh-Wetter-Moderator Jörg Kachelmann gegen den unwahren Vorwurf der Vergewaltigung.

Die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft in Auszügen

Dokumentieren wir an dieser Stelle nun die am gestrigen Dienstag veröffentlichte Pressemeldung der Generalbundesanwaltschaft zur Festnahme von Hanning und dessen ehemaligem Büroleiter. In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Beschuldigte Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Als sein Büroleiter fungierte damals Manfred D. Er folgte dem Beschuldigten Hanning als abgeordneter Assistent auch während dessen Zeit als Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren zwischen Dezember 2005 und November 2009. Von März 2012 bis März 2026 war Manfred D. wiederum für mehrere nachfolgende Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes als Büroleiter tätig. In dieser Funktion hatte er Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen.

Vermutlich im Frühjahr 2010 vereinbarten die Beschuldigten miteinander, dass Manfred D. dem Beschuldigten Hanning gegen Entgelt fortlaufend wertvolle Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes besorgen sollte. Die Informationen sollte der Beschuldigte Hanning im Rahmen seiner zwischenzeitlich aufgenommenen privaten Beratertätigkeit gewinnbringend verwerten können.

Im Laufe der Jahre – nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen bis Juni 2022 – stellte Manfred D. dem Beschuldigten Hanning annähernd zweitausend Dokumente zur Verfügung, darunter vielfach als Verschlusssache eingestufte Informationen. Das Material war ausschließlich für interne Zwecke des Bundesnachrichtendienstes bestimmt. Es diente zur Unterrichtung und Vorbereitung der Behördenleitung, insbesondere für die sogenannte nachrichtendienstliche Lagebesprechung. Hierbei handelt es sich um eine regelmäßige Zusammenkunft von Spitzenbeamten der Bundesressorts und verschiedener deutscher Sicherheitsbehörden im Bundeskanzleramt.

In einem Fall nutzte der Beschuldigte Hanning von Manfred D. übermittelte, eingestufte Erkenntnisse, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen. Zudem stand der Beschuldigte Hanning in einem intensiven Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes. Diesen versorgte er über mehrere Jahre hinweg mit politischen Informationen, zum Teil auch basierend auf Material, das er von Manfred D. erhalten hatte.

Die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskriminalamt geführt. Mittlerweile hat – wie eingangs bereits erwähnt – der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs für Hanning und D. den Vollzug der Untersuchungshaft entschieden.

Redaktioneller NACHBRENNER I

Nach der Festnahme des früheren BND-Chefs August Hanning zeigte sich der Bundestagsabgeordnete (Bündnis 90/Die Grünen) und Geheimdienstkontrolleur Konstantin von Notz geschockt. Er sagte dem SPIEGEL am gestrigen Dienstag: „Das ist eine eisenharte und abgründige Geschichte, wir erwarten eine zügige und vollständige Aufklärung der ungeheuerlichen Vorwürfe, die gegen Hanning im Raum stehen.“ Von Notz ist seit 2017 Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, das für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist; zwischenzeitlich – von 2022 bis 2025 – war er Vorsitzender des Gremiums.

Der Parlamentarier forderte von der Bundesregierung, dass der „gegebenenfalls entstandene nachrichtendienstliche Schaden“ durch den Verrat von Dienstgeheimnissen schnellstmöglich abgeklärt werden müsse.

Von Notz erinnerte zudem daran, dass er schon länger eingefordert habe, die privaten Geschäfte früherer Nachrichtendienstchefs nach ihrer Amtszeit einzuschränken. „Die dubiosen und vielfältigen Lobbytätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter und höchster Geheimnisträger der Bundesrepublik kritisieren wir seit Jahren“, so von Notz. Solche Jobs seien „ein Einfallstor für gegnerische Geheimdienste“.

Redaktioneller NACHBRENNER II

Nach der Festnahme Hannings fordern nun auch weitere Politiker der Grünen und der SPD, zulässige private Anschlusstätigkeiten für ehemalige Chefs der deutschen Nachrichtendienste rigoros einzuschränken. So verlangt Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) laut dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass derartige Tätigkeiten von der Bundesregierung geprüft werden müssten. Auch forderte Nouripour ein grundsätzliches Verbot von Lobbytätigkeiten im Sicherheitsbereich.

Die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede erklärte bereits am Dienstag für ihre Fraktion in einem Pressestatement: „Der Fall zeigt deutlich, dass wir die Karenzregeln für ehemalige Führungskräfte von Nachrichtendiensten weiter verschärfen müssen.“ Die bereits in der vergangenen Legislaturperiode verlängerte Karenzzeit müsse für ehemalige führende Mitarbeiter der Nachrichtendienste lebenslang gelten.

Eine Debatte darüber fordert auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU). Frei äußerte sich – so berichtet es DIE ZEIT – entsetzt über den Fall. Er verlangt ebenfalls eine allumfassende Aufklärung.

Der derzeitige Vorsitzende (seit Juli 2025) des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, Marc Henrichmann, äußerte sich unter anderem im ZDF-heute journal. Auch er will jetzt eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe. „Da gilt es jetzt, alles auf den Kopf zu stellen“, sagte der CDU‑Politiker. Die Frage, ob die vor Jahren verschärften Regeln für Funktionsträger nach Ausscheiden aus dem Amt ausreichten, beantwortete er mit „eher nein“.

Redaktioneller NACHBRENNER III

Wie der SPIEGEL am Donnerstag (8. Oktober) meldete, soll Ex-BND-Chef Hanning „womöglich auch Kontakte in die Volksrepublik China“ gehabt haben. Nach Informationen der Publikation soll Hanning „sensible Informationen mit einem Mann aus dem chinesischen Geheimdienstapparat geteilt haben“. Offiziell bestätigt ist dies jedoch nicht, die Bundesanwaltschaft äußerte sich auf Nachfrage des SPIEGEL dazu nicht.

Das Parlamentarischen Kontrollgremium informierte jetzt auch darüber, dass es seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Ad-hoc-Kontrolle beauftragt habe. „Das hat zum Ziel, die Umstände [des Falles Hanning] zeitnah aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen“, lautet die Begründung des Gremiums.

Redaktioneller NACHBRENNER IV

Laut Medienberichten und Ermittlungserkenntnissen befand und befindet sich der Ex-BND-Präsident „in massiven finanziellen Schwierigkeiten“. Dies sehen Ermittler als ein mögliches zentrales Motiv für den mutmaßlichen Landesverrat, die Spionage und die Weitergabe von Staatsgeheimnissen.

So berichtet jetzt die BILD, die Insolvenz der lettischen Bank PNB Banka soll Grund für die Finanznot Hannings sein. Dieser saß im Aufsichtsrat der Bank, die offenbar von einem Oligarchen ausgeplündert wurde und danach kollabierte. Nach der Insolvenz seien Hanning und weitere frühere Verantwortliche, darunter der ehemalige NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen, auf Schadenersatz verklagt worden, so das Blatt weiter. Nach BILD-Angaben soll es bei Hanning um bis zu vier Millionen Euro gehen.

BILD und SPIEGEL melden außerdem übereinstimmend, Hanning habe im Februar 2022 einen Brief an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz geschrieben und um Hilfe gebeten. Scholz hätte bei dem anstehenden Deutschlandbesuch des lettischen Ministerpräsidenten Krišjānis Kariņš den Abfluss von mehr als 30 Millionen Euro bei der insolventen PNB Banka thematisieren sollen, so die Idee hinter dem Hanning-Schreiben. Eine Unterstützung aus dem Kanzleramt aber sei nicht erfolgt.

Die finanziellen Probleme nach den Schadensersatzforderungen aus Lettland seien insgesamt so gravierend gewesen, dass dadurch später sogar die Beamtenpension Hannings zu großen Teilen gepfändet worden sei, ergänzt DIE WELT.


Zu unserem Bildmaterial:
1. Seite 1 der BILD-Zeitung vom 7. Oktober 2026, dem Tag nach der offiziellen Bekanntgabe des Spionagefalles durch die Bundesanwaltschaft.
(Foto und grafische Bildgestaltung: mediakompakt)

2. Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL widmete dem Fall „Hanning“ und dem BND am 9. Oktober 2026 eine Titelgeschichte.
(Cover: SPIEGEL; grafische Bildgestaltung mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Schriftzug „BND“ auf einem Wandschild.
(Bild: nr)


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