Berlin. Im Erhebungszeitraum 26. Oktober 2021 bis 13. Dezember 2024 haben aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem entsprechenden Geschäftsbereich insgesamt 411 Bundeswehrangehörige angezeigt, dass sie nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine Tätigkeit bei einem Unternehmen oder Interessenverband der Rüstungsindustrie aufnehmen wollen. Es habe sich dabei um 406 Soldaten und fünf Beamte gehandelt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 20. Januar 2025 auf eine Kleine Anfrage der im Bundestag vertretenen Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (Gruppe BSW).
Die Kleine Anfrage gestellt hatten die Parlamentarier Amira Mohamed Ali, Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und Sahra Wagenknecht am 20. Dezember 2024. In ihrer Vorbemerkung weisen die Fragesteller darauf hin, dass „spätestens seit der sogenannten Zeitenwende-Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz und der Verabschiedung des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr das Geschäft der Rüstungsindustrie boomt“. Deutschlands größter Rüstungskonzern Rheinmetall beispielsweise erlebe „ein bisher nicht dagewesenes Wachstum“, so die BSW-Politiker.
Im Mittelpunkt der Kleinen BSW-Anfrage stehen die Kontakte der Mitglieder der Bundesregierung zur Rüstungsindustrie. Wissen wollen die Abgeordneten vor diesem Hintergrund auch: „Wie viele Mitarbeiter aus Bundesministerien und nachgeordneten Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode einen Wechsel zu einem Unternehmen oder Interessenverband der Rüstungsindustrie angezeigt oder vollzogen?“
Die Bundesregierung stellt ihrem Antwortkatalog einen wichtigen Hinweis voran. Sie schreibt: „Eine Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflicht für berufliche Tätigkeiten nach Ausscheiden besteht nur unter den Voraussetzungen des Paragrafen 105 Bundesbeamtengesetz (BBG). Darüber hinaus werden berufliche Tätigkeiten nach Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses in den Personalverwaltungssystemen der Bundesministerien und der nachgeordneten Behörden nicht systematisch beziehungsweise nicht erfasst und müssen auch nicht erfasst werden.“
Wie die Regierung dann im Detail weiter ausführt, hätten von den zuvor erwähnten 411 Bundeswehrangehörigen sieben Angehörige (fünf Soldaten und zwei Beamte) des BMVg
und 404 Angehörige (401 Soldaten und drei Beamte) des nachgeordneten Bereichs bereits entsprechende neue Tätigkeiten gemeldet.
Elf Bundeswehrangehörige (zehn Soldaten und ein Beamter) hätten ihre vorzeitige Entlassung beantragt unter Hinweis auf eine angestrebte nachdienstliche Tätigkeit in einem Unternehmen oder Interessenverband der Rüstungsindustrie. Hiervon stamme eine Person im Soldatenstatus aus dem BMVg und zehn Personen (neun Soldaten und ein Beamter) aus dem nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums.
Laut Bundesregierung haben in der Folge 400 Bundeswehrangehörige (396 Soldaten und vier Beamte) Erwerbstätigkeiten oder sonstige Beschäftigungen in einem Unternehmen oder Interessenverband der Rüstungsindustrie nach Beendigung des Dienstverhältnisses angezeigt.
Die meisten ehemaligen Soldaten und Beamten – insgesamt 58 – haben eine Tätigkeit beim Airbus-Konzern und dessen Tochtergesellschaften aufgenommen. 50 ehemalige Soldaten und Beamten sind zum Unternehmen ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH gegangen. 43 heuerten bei der Rheinmetall AG (einschließlich Tochtergesellschaften) an.
Weitere Unternehmen (mit der Anzahl der dem BMVG angezeigten Berufswechselabsichten):
– Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH: 33
– GFD GmbH: 26
– Diehl Defence GmbH & Co. KG: 12
– ThyssenKrupp Marine Systems GmbH: 12
– CAE GmbH (plus Tochtergesellschaften): 11
– msg systems AG: 10
– CONDOK GmbH: 9
– MBDA Deutschland GmbH: 8
– Thales Deutschland GmbH: 8
– Adams Simulation and Training GmbH: 8
– Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG (plus Tochtergesellschaften): 7
– Hensoldt AG (einschließlich Tochtergesellschaften): 6
– Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG/KNDS N.V.: 6
– steep GmbH: 5
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