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Berlin. Im Bundesministerium der Verteidigung laufen offenbar die Vorbereitungen für eine mögliche Wiedereinführung des Wehrdienstes mit Hochdruck. Einen entsprechenden Hinweis gab jetzt der SPD-Verteidigungsexperte Johannes Arlt gegenüber dem Sender rbb24 Inforadio. Der Bundestagsabgeordnete verwies dabei auf den Ukrainekrieg und die kritische sicherheitspolitische Lage in Europa sowie auf die ungewisse Zukunft der NATO unter der Trump-Administration.

Die Allgemeine Wehrpflicht in Deutschland war – rund 55 Jahre nach ihrer Einführung – am 24. März 2011 vom Deutschen Bundestag zum 1. Juli 2011 ausgesetzt worden. Vergangenen Jahres hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius angesichts der veränderten Bedrohungslage bereits einen Gesetzentwurf für ein neues Wehrdienstmodell vorgelegt. Verpflichtend dabei wäre gewesen, dass junge Männer Auskunft über ihre Bereitschaft und Fähigkeit zum Militärdienst hätten geben müssen.

Ins Parlament kam der Pistorius-Entwurf zwar nie, im Verteidigungsministerium hätten entsprechende Vorbereitungen allerdings bereits begonnen, sagte SPD-Politiker Arlt dem rbb24 Inforadio. Der Sozialdemokrat (Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III, Mecklenburg-Vorpommern), der nach eigenen Angaben „Berufsoffizier der Luftwaffe mit dem Schwerpunkt ,Operation unbemannter Luftfahrzeuge‘“ ist, erklärte: „Es werden im Moment alle Voraussetzungen getroffen, um die Daten aller jungen Männer und Frauen von den Gemeinden wiederbekommen zu können – also das heißt: Wehrerfassung mit dem 18. Lebensjahr.“ Außerdem schaffe man Musterungskapazitäten, sodass nächstes Jahr ein neues Dienstmodell eingeführt werden könnte, so Arlt weiter.

Ausbildungskapazitäten ab dem Jahr 2026 „hochfahren“

Zur zentralen Frage, ob die Bundeswehr derzeit überhaupt die nötigen Kapazitäten habe, um viele Wehrdienstleistende unterzubringen, sagte Arlt, der Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestages ist: „Wir brauchen Betten, und wir brauchen Ausbilder – diese basischen Dinge. Deshalb können wir nicht schon in diesem Jahr plötzlich 20.000 Wehrpflichtige aufnehmen. Wir müssen dieses Jahr echt hart arbeiten, um ab 2026 dann eine größere Zahl an Wehrpflichtigen oder Wehrdienstleistenden aufnehmen und die Ausbildungskapazitäten hochfahren zu können.“

Arlt gegenüber dem Sender abschließend: „Innerhalb der SPD sind wir uns einig, dass wir einen neuen attraktiven Wehrdienst brauchen.“ Über die genauen Bedingungen müsse man sich allerdings noch verständigen. Seine Partei sei dafür, den neuen Wehrdienst erst einmal auf freiwilligen Elementen zu gründen.

Mehrheit der Deutschen für die Wiedereinführung einer Wehrpflicht

In einer aktuellen Repräsentativumfrage von YouGov (Anm.: YouGov ist ein börsennotiertes britisches Markt- und Meinungsforschungsinstitut, das international tätig ist) zum Themenkomplex „Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ spricht sich eine Mehrheit der Deutschen für die Wiedereinführung einer Wehrpflicht aus.

Insgesamt befürworten der YouGov-Umfrage zufolge 58 Prozent der Bevölkerung, wenn junge Menschen wieder eine Wehrpflicht absolvieren müssten, 34 Prozent sind dagegen. Bei den 18- bis 29-Jährigen begrüßt nur jeder Dritte eine Wehrpflicht, 61 Prozent lehnen sie – wen wundert es – ab. Grundsätzlich steigt die Zustimmung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht mit dem Alter (und damit abhängig von der eigenen Betroffenheit).

Ein Unterschied zeigt sich bei der Umfrage auch bei der Aufschlüsselung nach Parteien. Wähler von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD sind mehrheitlich für eine Wehrpflicht. Wähler der Grünen, der Linkspartei und von BSW lehnen diese mehrheitlich ab – hier scheint die individuelle Freiheit Vorrang zu genießen.


Hintergrund                           

In Deutschland ist die Wehrpflicht in Artikel 12a des Grundgesetzes verankert und durch das Wehrpflichtgesetz geregelt. Von 1956 bis 2011 wurden Männer ab 18 Jahren hauptsächlich zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet. Seit dem 1. Juli 2011 ist in Deutschland die Allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Abgeschafft wurde sie jedoch nie. Eng verbunden mit dieser Entwicklung ist der Name Karl-Theodor zu Guttenberg. Der damalige Verteidigungsminister der CSU schaffte es in nur sechs Monaten die Wehrpflicht, den einstigen Markenkern konservativer Politik, auszuhebeln und die deutschen Streitkräfte radikal zu „reformieren“.

Die Allgemeine Wehrpflicht in Deutschland galt ständig, also auch dann, wenn die Sicherheit des Landes militärisch nicht bedroht war. Sie war zeitlich befristet und konnte „aus Gewissensgründen“ verweigert werden. Vom Wehrdienst oder einem Ersatzdienst komplett befreit werden konnte, wer sich als Wehrpflichtiger nach § 13a des Wehrpflichtgesetzes ehrenamtlich für mindestens vier Jahre im Zivil- und Katastrophenschutz engagierte.

Im Spannungs- und Verteidigungsfall besteht in Deutschland die Wehrpflicht weiter. Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Bundestag den Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes festgestellt hat (also die Bundesrepublik angegriffen wird oder ein solcher Angriff „unmittelbar droht“). Dann können Männer zwischen 18 und 60 Jahren – auch Ungediente – zum Wehrdienst eingezogen werden.

Laut Grundgesetz können im Verteidigungsfall auch Frauen zu Sanitätsdiensten herangezogen werden, wenn deren Bedarf nicht gedeckt werden kann. Eine Verpflichtung von Frauen zum Dienst an der Waffe schließt das Grundgesetz dagegen (bis jetzt immer noch) aus.

Als das Parlament am 24. März 2011 für die Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht stimmte, war bereits eine lange Debatte über eine Reform der Bundeswehr vorausgegangen. Der Hintergrund: Seit dem Zusammenbruch des Ostblocks und des Warschauer Paktes im Jahr 1991 war die Landesverteidigung nach und nach in den Hintergrund gerückt. Aus Sicht der Politik gab es keine unmittelbare Bedrohung mehr, die eine große Armee erforderte. Im Jahr 1989 hatten noch knapp 500.000 Soldaten in der Bundeswehr gedient, 2010 war es nur noch rund die Hälfte. Gleichzeitig wurde massiv an den Militärausgaben gespart.

Seit den 1990er-Jahren beteiligte sich die Bundeswehr zunehmend im Ausland an Einsätzen der Vereinten Nationen und der NATO. Für solche Einsätze wurden vor allem gut ausgebildete Spezialisten benötigt, keine kurz dienenden Wehrpflichtige. Hinzu kam die Diskussion um die Frage der Wehrgerechtigkeit: Bereits während des Kalten Krieges waren längst nicht alle tauglichen Männer eines Jahrgangs zum Wehrdienst herangezogen worden. Der Anteil verringerte sich weiter, als die Bundeswehr nach der Wiedervereinigung verkleinert wurde. Diese Einberufungspraxis empfanden viele Betroffene als ungerecht.

Seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 können sich sowohl Männer als auch Frauen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr für einen freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr verpflichten.

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ist die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und der östlichen NATO-Bündnispartner wieder Thema in Politik und Öffentlichkeit. Neben der materiellen Ausstattung der Truppe – Stichwort „100-Milliarden-Euro-Sondervermögen“ – soll die Bundeswehr jetzt bis zum Jahr 2031 auf 203.000 Aktive anwachsen. Hinzu plant das Verteidigungsministerium mit rund 260.000 Reservekräften. So sollen im Verteidigungsfall bis zu 460.000 Soldaten und Soldatinnen zur Verfügung stehen. Die aktuellen Bewerberzahlen sind hierzu nicht ausreichend.

Um den Truppenumfang zu erweitern, wird bereits seit längerer Zeit über neue Modelle einer Wehrpflicht diskutiert. Ein Vorschlag ist, das derzeitige Modell der Freiwilligkeit zu optimieren und eine effizientere Nachwuchswerbung zu betreiben. Bislang melden sich nicht genügend Männer und Frauen freiwillig, um den Personalbedarf zu decken.

Ein anderes Modell ist angelehnt an die Methode, nach der die Armee Schwedens rekrutiert. Dort werden alle wehrpflichtigen Männer und Frauen erfasst und zum Teil auch gemustert. Ausgewählt für den Wehrdienst wird jedoch nur ein kleiner Teil der jungen Erwachsenen.

Ein dritter Weg wäre eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen. Um auch Frauen in dieser Form der Wehrpflicht berücksichtigen zu können, müsste das Grundgesetz geändert werden – hier ist bisher explizit nur von Männern die Rede.

Für die Bundeswehr würde die Wiedereinführung einer Wehrpflicht einen großen Aufwand bedeuten. Denn dann müssten alle Wehrpflichtigen wieder gemustert werden. Die dafür nötige Infrastruktur wurde nach 2011 abgeschafft. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat im Juni 2024 ein Mischmodell aus Pflicht und Freiwilligkeit vorgeschlagen: Ähnlich wie in Schweden soll es eine planmäßige Erfassung von männlichen Wehrpflichtigen geben. Junge Männer würden verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen, Frauen dürfen ihn freiwillig ausfüllen. Aus dem Kreis der Erfassten würden die Geeignetsten für die Musterung ausgewählt. Der Dienst selbst würde jedoch weiterhin freiwillig sein. So möchte die Bundeswehr 5000 zusätzliche freiwillig Wehrdienstleistende pro Jahr finden.

(Anm.: Der Text zur Allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland erschien erstmals am 15. Juli 2024 im Onlineauftritt der Bundeszentrale für Politische Bildung, kurz bpb. Wir veröffentlichen den Beitrag gekürzt und leicht redigiert mit Genehmigung der bpb unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0.)


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Zu unserem Bildmaterial:
1. Die letzten Wehrpflichtigen der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 371 „Marienberger Jäger“ bei der Allgemeinen Grundausbildung (AGA). Ein Ausbilder erklärt den Rekruten das Verpflegungsset, die sogenannte Einmannpackung, im Bundeswehrsprachgebrauch „EPA“ genannt. Die Aufnahme stammt vom 21. März 2011.
(Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)

2. 17 Juni 2010 – Plenarsitzung des Deutschen Bundestages mit anschließender Abstimmung zum Wehrrechtsänderungsgesetz; entschieden wurde dabei über eine Verkürzung der Wehrpflicht von neun auf sechs Monate.
(Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)

3. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Arlt am 3. November 2022 bei einer Sitzung des Verteidigungsausschusses des Bundestages.
(Foto: Xander Heinl, photothek/für DBT)

Kleines Beitragsbild: Übungslager der letzten Wehrpflichtigen der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 371 auf dem Truppenübungsplatz in Frankenberg. Die Aufnahme wurde am 15. März 2011 während der Essensausgabe am Mittag gemacht.
(Foto: Andrea Bienert/Bundeswehr)


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