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Berlin/Osnabrück. Der scheidende Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Hans-Peter Bartels sieht bis heute schwerwiegende Konsequenzen der Bundeswehrreform von 2011. Wichtigster Parameter sei unter dem Eindruck der Finanzkrise die Schuldenbremse gewesen. Im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) sagte der SPD-Politiker dieser Tage: „Ich wünsche der Truppe, dass ihr das nach der Corona-Krise nicht noch einmal blüht.“

Auch sei die Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht ein Fehler gewesen, so Bartels. Er erklärte: „Natürlich musste man etwas ändern, der übriggebliebene Sechs-Monate-Kurzwehrdienst war unpraktisch, die Zahl der angeblich Untauglichen und der Nicht-Gezogenen absurd hoch.“ Aber es hätte eine Alternative zur damaligen Aussetzung durch das Parlament gegeben.

Bartels empfiehlt einen Blick auf das schwedische „Auswahl-Modell“

Alternative wäre nach Ansicht des Wehrbeauftragten ähnlich wie in Schweden eine Auswahl-Wehrpflicht gewesen: also weiter alle jungen Leute erfassen und mustern und von den Tauglichen nur diejenigen nach Eignung und Bedarf einziehen, die auch in den Streitkräften dienen wollen. „Dann hätten wir eine viel breitere Rekrutierungsbasis, und die Bundeswehr könnte aus der ganzen Gesellschaft schöpfen“, argumentierte Bartels. „Aber es nützt ja nichts: Jetzt sollten wir erst mal versuchen, das aktuelle Konzept der reinen Freiwilligenarmee zum Erfolg zu bringen.“

Die Allgemeine Wehrpflicht war 24. März 2011 – rund 55 Jahre nach ihrer Einführung – vom Bundestag ausgesetzt worden. Für das entsprechende Wehrrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung stimmten damals gemäß der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses die Fraktionen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Gesetz wurde zugleich ein freiwilliger Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten geschaffen, der Männer und Frauen gleichermaßen offensteht.


Das Bild zu unserem Beitrag zeigt Hans-Peter Bartels am 14. Mai 2019 bei einer Rede in den Nordischen Botschaften in Berlin. Der SPD-Politiker gab dort an diesem Tag in seiner Eigenschaft als Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages einen Jahresempfang.
(Foto: Marco Urban/Deutscher Bundestag)


Kommentare

  1. Dr.-Ing. U. Hensgen | 18. Mai 2020 um 15:08 Uhr

    Eine Allgemeine Dienstpflicht für junge Bürger, die unter anderem auch bei der Bundeswehr abgeleistet werden kann (wenn die Bewerber geeignet sind), könnte für unsere Gesellschaft und die Bundeswehr auch von Vorteil sein.

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