Berlin/Bonn. Die Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner und Martin Hess von der AfD sowie ihre Fraktion im Parlament haben sich im Juli mit dem Thema „Disziplinarmaßnahmen bei Bundesbeamten“ befasst. Sie erkundigten sich bei der Regierung nach „Einleitung, Ausgang und der gerichtlichen Überprüfung von dienstlichen Disziplinarverfahren in ausgewählten Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2025“. Konkret abgefragt wurden sieben Bereiche: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Warum die AfD gerade zu dieser Thematik eine Kleine Anfrage einreichte, ist mehr als fragwürdig …
Bei den sieben genannten Behörden wurden zwischen 2020 und 2025 insgesamt 2817 Disziplinarverfahren gegen männliche und weibliche Beamte eingeleitet. Nur eine kleine Anzahl Betroffener – 61 – legte Widerspruch ein. 1468 Fälle endeten mit einer Disziplinarmaßnahme, also mehr als 50 Prozent der ursprünglich eingeleiteten Verfahren. Zehn Disziplinarmaßnahmen (alle bei der Bundespolizei) wurden später durch Gerichtsurteil aufgehoben.
Verstöße von Beamten werden durch das Bundesdisziplinargesetz (BDG) gewürdigt. Seit einer Reform im April 2024 werden alle Maßnahmen – auch schwere Sanktionen – direkt durch eine behördliche Disziplinarverfügung ausgesprochen, um Verfahren zu beschleunigen. Die Rechtsschutzmöglichkeiten erfolgen über Widerspruch und die Verwaltungsgerichte.
Es gibt folgende Arten von Disziplinarmaßnahmen:
– Verweis: Schriftlicher Tadel bei leichten Pflichtverletzungen;
– Geldbuße: Geldstrafe bis zur Höhe eines monatlichen Grundgehalts;
– Kürzung der Dienstbezüge: Verminderung der monatlichen Bezüge um einen bestimmten Prozentsatz über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren;
– Zurückstufung: Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Grundgehalt;
– Entfernung aus dem Dienst: Beendigung des Beamtenverhältnisses bei schwerem Vertrauensverlust (Grundsatz bei erwiesenem Extremismus);
– Maßnahmen im Ruhestand: Kürzung oder vollständige Aberkennung des Ruhegehalts (Pension).
Aus der Antwort der Bundesregierung vom 14. Juli 2026 geht nicht hervor, in wie vielen Fällen es sich um einen Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder gar um eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gehandelt hat.
Was die Regierungsantwort darlegt, ist die reine Anzahl der Disziplinarverfahren in den vergangenen sechs Jahren mit Blick auf die sieben ausgewählten Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes.
„Spitzenreiter“ mit insgesamt 2650 Verfahren ist die Bundespolizei, gefolgt vom Bundeskriminalamt (103 Verfahren) und vom Bundesnachrichtendienst (45). Die restlichen Disziplinarverfahren verteilen sich auf die Bereiche „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (10), „Militärischer Abschirmdienst“ (7), „Zollkriminalamt“ (1) und „Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik“ (1).
In seiner abschließenden Bewertung der regierungsamtlichen Zahlen schrieb der Politik- und Verwaltungswissenschaftler Jörn Fieseler am gestrigen Donnerstag (23. Juli) für den Bonner Behörden Spiegel: „Die Statistik zeigt, dass Disziplinarverfahren bei Bundesbeamten insgesamt selten sind. Bei insgesamt rund 77.000 bis 80.000 Beschäftigten in diesen Behörden mussten lediglich bei rund 3,5 Prozent der Beamtinnen und Beamten mögliche Dienstvergehen geprüft werden. Zudem legte nur ein kleiner Teil der Betroffenen Widerspruch gegen die Disziplinarmaßnahme ein (bei 61 Verfahren bedeutet dies weniger als fünf Prozent).“
Rund 94 Prozent der von der Bundesregierung aufgelisteten eingeleiteten Disziplinarverfahren im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2025 entfielen mit 2650 Fällen auf die Bundespolizei. Unsere beiden Symbolbilder zeigen Kräfte der Polizei.
(Fotos: nr)
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