Berlin/Fürstenfeldbruck. Nach Informationen aus dem Rathaus der bayerischen Kreisstadt Fürstenfeldbruck wird wohl der ursprünglich für Ende 2030 geplante vollständige Abzug der Bundeswehr vom Fliegerhorst vorerst doch nicht mehr stattfinden. Auch sollen zudem im Rahmen der Fliegerhorst-Konversion keine Flächen mehr verkauft werden – auch solche nicht, die bereits militärisch entwidmet wurden. Dies alles hat Oberbürgermeister Christian Götz vor Kurzem den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates unter Berufung auf einen Ansprechpartner im Verteidigungsministerium mitgeteilt. Wie am gestrigen Dienstag (16. September) unter anderem der Münchner Merkur und die Süddeutsche Zeitung berichteten, will die Stadt jetzt „ihre Rahmenplanung anpassen und sich auf einen Standortdialog ab dem kommenden Jahr vorbereiten“. Die Bürger der Stadt wurden mittlerweile auf der Homepage des Rathauses über die aktuelle Entwicklung in Kenntnis gesetzt.
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) teilte ihrer Leserschaft mit: „Die Konversion des ehemaligen Fliegerhorstes wird verschoben. Angesichts der geopolitischen Lage hält die Bundeswehr an dem Standort fest. Oberbürgermeister Christian Götz (Brucker Bürgervereinigung) hofft, dass trotzdem Gewerbe angesiedelt werden kann.“
Wie die SZ weiter schrieb, habe das Verteidigungsministerium die Ankündigung aus dem Rathaus Fürstenfeldbruck bisher weder bestätigt noch dementiert. Aus dem Wehrressort habe man lediglich erfahren, man „prüfe derzeit den Bedarf an Infrastruktur, darunter auch die Liegenschaft in Fürstenfeldbruck.“ Hintergrund der ganzen Entwicklung sind der Ukrainekrieg, die wachsenden Spannungen zwischen Russland und den europäischen NATO-Staaten sowie die damit einhergehenden Pläne, den Personalumfang der Bundeswehr signifikant zu erhöhen.
Die Stadt Fürstenfeldbruck und die anderen Nachbargemeinden des ehemaligen Fliegerhorstes planen seit Langem, auf dem weitläufigen Areal neues Gewerbe anzusiedeln und Wohnungen zu errichten. Bislang sind die Kommunen davon ausgegangen, dass die Bundeswehr das Areal 2030 endgültig verlässt und danach die Umwandlung beginnen kann. Kommunalpolitiker Götz sieht die neue Lage äußerst pragmatisch – er rät dazu: „Wir müssen unsere Pläne nicht umstoßen, aber wir müssen sie anpassen.“ Die Terminverschiebung sei zwar mit Blick auf die Konversion, die Umwandlung von militärischer Immobilie in zivile Nutzung, enttäuschend und ärgerlich, „aber wir üben uns seit Langem in Geduld“.
Als positiv wertet das Stadtoberhaupt, dass Fürstenfeldbruck endlich der Kontakt zum Verteidigungsministerium „geglückt“ sei. Jetzt habe man einen Ansprechpartner, und es sei ein „Standortdialog“ angeboten worden. Laut Götz könnten die Kommunen in diesem Rahmen ihren Bedarf anmelden; vielleicht ergebe sich die Chance, die ein oder anderen Teilfläche doch noch – beispielsweise für Gewerbe – nutzen zu können. „Es ist alles offen“, gab sich der Oberbürgermeister optimistisch.
Bereits Anfang Juli dieses Jahres hatte der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Holger Neumann, bei einem Festakt vor der Fürstenfeldbrucker Klosterkirche Mariä Himmelfahrt angedeutet, dass der Standort 2030 doch nicht aufgegeben werden könnte.
Lassen Sie uns am Schluss noch einen Blick auf den Pressetext des Rathauses für die Bürger der Stadt werfen. Dort heißt es unter anderem:
„Lange hat sich die Stadt Fürstenfeldbruck um verbindliche Auskunft aus dem Bundesverteidigungsministerium bemüht. Nun steht nach einem Austausch zwischen der Stadt und dem zuständigen Abteilungsleiter des Ministeriums fest: Der bislang für Ende 2030 vorgesehene vollständige Abzug der Bundeswehr vom Fliegerhorst wird nicht erfolgen. Hintergrund ist die aktuelle sicherheitspolitische Lage, aufgrund derer das Ministerium eine neue Standortstrategie verfolgt und sämtliche militärischen Flächen in Deutschland – auch bereits entwidmete – einer erneuten Prüfung unterzieht.
Wie lange die Bundeswehr bleiben wird, ist derzeit jedoch nicht klar, da das Standortkonzept noch nicht fertig ausgearbeitet ist. Das Bundesverteidigungsministerium hat aber angekündigt, ab dem kommenden Jahr einen Standortdialog führen zu wollen. Die Stadt Fürstenfeldbruck soll so Gelegenheit bekommen, ihre Flächenbedarfe anzumelden. Es bestehe laut dem Ministerium die Option, dass Teilbereiche des Areals freigegeben werden – jedoch sind derzeit weder der Zeitpunkt noch der Umfang einer möglichen Freigabe absehbar. Vor diesem Hintergrund wird die Rahmenplanung nun angepasst fortgeführt mit dem Ziel, die städtebaulichen Grundideen des Siegerentwurfes [von …] zu erhalten und gleichzeitig eine flexible Umsetzung zu ermöglichen.
Ein vollständiger Stopp der Planungen ist weder zielführend noch wirtschaftlich sinnvoll. Zum einen muss das Bundesverteidigungsministerium den Standort zunächst selbst bewerten, bevor Klarheit über mögliche Freigaben entsteht. Zum anderen würde ein Ausstieg aus bestehenden Verträgen mit externen Planungsbüros nicht nur Mehrkosten verursachen, sondern auch bereits erzielte Zwischenergebnisse gefährden.“
Wir haben in der Vergangenheit bereits über Standortentscheidungen im Zusammenhang mit Fürstenfeldbruck beziehungsweise dem dortigen Fliegerhost berichtet – siehe dazu hier (mit redaktioneller Ergänzung im Mai 2024).
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Unser Bild zeigt die Hauptwache des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck.
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Kleines Beitragsbild: Kasernenname im Eingangsbereich der Liegenschaft.
(Foto: nr)