menu +

Nachrichten


Berlin/Bonn/Düsseldorf. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Lehmann wollte vor Kurzem von der Bundesregierung wissen, wie viele Magazine (pro Gewehr) das Verteidigungsministerium für das neue „System Sturmgewehr Bundeswehr“ im Rahmen der Beschaffung eingeplant hat. Dazu gleich mehr – zunächst zur Waffe selbst. Jetzt, rund sieben Jahre nach der Grundsatzentscheidung zur Beschaffung eines G36-Nachfolgers, ist juristisch der Weg für das HK416 A8 des Unternehmens Heckler & Koch freigemacht worden. Das HK416 A8 soll in einer Stückzahl von rund 120.000 Gewehren für unsere Streitkräfte beschafft werden.

Am 22. Juni dieses Jahres hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden, dass das ursprünglich als Lieferant der neuen Bundeswehr-Sturmgewehre bestimmte Unternehmen C.G. Haenel aus dem thüringischen Suhl (siehe hier) nun doch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfe.

Der Vertrag zur Lieferung der 120.000 neuen deutschen Standardgewehre kann damit an den Waffenhersteller Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar gehen, so die Konsequenz aus der Düsseldorfer Entscheidung. Der Beschluss des Vergabesenats ist rechtskräftig.

Vergabekammer des Bundes stellte bereits 2021 Weichen für die Entscheidung

Bereits am 10. Juni 2021 hatte sich die 1. Vergabekammer beim Bundeskartellamt in Bonn mit dem Fall befasst. Zwar spielte auch hier ein Patentstreit zwischen den beiden Konkurrenten C.G. Haenel und Heckler & Koch eine (wenn auch untergeordnete) Rolle. Letztendlich musste damals aber nicht die Vergabekammer des Bundes (und jetzt auch nicht der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf) über die Patentfrage entscheiden.

Vielmehr hieß es bereits in der Entscheidung des Bundeskartellamtes, das den Zuschlag des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an Heckler & Koch als „rechtmäßig“ bezeichnete: „Eine erforderliche Neuberechnung des Angebotspreises von Haenel hatte ergeben, dass das Angebot des Unternehmens dem von Heckler & Koch in wirtschaftlicher Hinsicht unterlegen war.“

Drei Befähigungsstufen regeln bei der Ausgabe die Anzahl der Magazine

Nun zur Frage des Unionspolitikers Lehmann zur Anzahl der Gewehrmagazine. Ihm antwortete am 3. August der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Hitschler.

Die Anzahl an Magazinen pro Sturmgewehr richte sich nach der Befähigungsstufe der Nutzer, so Hitschler. Für die Befähigungsstufen 1 (Kräfte, die allgemeine Aufgaben im Einsatz wahrnehmen) und 2 (Kräfte, die in ihrer Hauptaufgabe infanteristisch eingesetzt werden) sei die Beschaffung von fünf Magazinen pro Sturmgewehr vorgesehen. Die Kräfte der Befähigungsstufe 3 (Spezialisierte Kräfte) sollen nach Auskunft des Staatssekretärs pro Sturmgewehr zehn Magazinen erhalten.

Auslieferung der ersten großen Chargen des HK416 A8 wohl in zwei Jahren

Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf sollen nun – so das Verteidigungsministerium – die Vertragsverhandlungen zwischen Heckler & Koch und dem BAAINBw beginnen. Ist der Vertrag ausverhandelt, soll sich der Haushaltsausschuss des Bundestages (vermutlich nach der Sommerpause) mit dem Beschaffungsvorhaben beschäftigen. Die parlamentarische Zustimmung gilt als so gut wie sicher, erst recht nach den jüngsten Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Beschleunigung der Beschaffungen für die Bundeswehr.

Auf das neue Sturmgewehr der Bundeswehr wartet allerdings auch noch die intensive technische Erprobung durch die Truppe. Bis die ersten großen Chargen ausgeliefert werden, dürften nach Einschätzung der mit dem Projekt Vertrauten noch etwa zwei Jahre vergehen.


Die Aufnahme zeigt norwegische Soldaten im Juni 2020 beim Training im Irak. Die Norweger sind ausgerüstet mit dem Sturmgewehr HK416. Die Variante „A8“ dieser Waffe soll nun das Standardgewehr der Bundeswehr werden.
(Foto: Derek Mustard/U.S. Army)

Kleines Beitragsbild: Magazin für das Sturmgewehr HK416 des Oberndorfer Herstellers Heckler & Koch.
(Foto: nr)


Kommentieren

Bitte beantworten Sie die Frage. Dies ist ein Schutz der Seite vor ungewollten Spam-Beiträgen. Vielen Dank *

OBEN