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Berlin/Koblenz/Suhl/ Oberndorf am Neckar. Als die kleine Thüringer Firma C.G. Haenel im September vergangenen Jahres den Auftrag für ein neues Bundeswehr-Sturmgewehr erhielt, glich diese rüstungspolitische Entscheidung einem Paukenschlag. Denn fest gerechnet worden war damit, dass nach langem Auswahlverfahren schließlich der Bundeswehr-Traditionslieferant Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar den Zuschlag erhalten würde. Heckler & Koch war gemeinsam mit C.G. Haenel von ursprünglich fünf Bewerbern für diesen lukrativen Auftrag in der Endauswahl übriggeblieben. Der Sieger kam dann – Paukenschlag – aus dem thüringischen Suhl. Jetzt die Rolle rückwärts: Die Bundeswehr soll nun doch nicht von Haenel mit dem neuen Sturmgewehr beliefert werden. Vielmehr sei beabsichtigt, so das Verteidigungsministerium, letztendlich Heckler & Koch mit dem Beschaffungsauftrag zu betrauen. Bestellt werden soll das Sturmgewehr HK416.

Der Konkurrent C.G. Haenel, der zu einem arabischen Rüstungskonzern gehört, wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Verteidigungsministerium nannte als Begründung konkrete Hinweise auf Verletzungen von Patenten, die den Konkurrenten Heckler & Koch und Magpul (USA) gehören sollen. Weiter hieß es, Expertengutachten hätten Ende vergangenen Jahres diese Patentrechtsverletzungen dokumentiert. Diese hätten mit dem Magazin der angebotenen Haenel-Waffe sowie speziellen Bohrungen, aus denen eingedrungenes Wasser wieder austreten kann („over the beach“), zu tun. Die Wiederholung der Angebotswertung sei damit abgeschlossen, verkündete das Ministerium.

Der Beschaffungsauftrag, offizielle Bezeichnung „System Sturmgewehr Bundeswehr“, hat nach Angaben des Koblenzer Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – kurz BAAINBw – einen geschätzten Wert von rund 245 Millionen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (siehe auch unseren früheren Bericht). Die geplante Gesamtabnahme der Serie ist in der Auftragsbekanntmachung mit 120.000 Stück angegeben. Dazu kommen soll noch „Zubehör in unterschiedlichen Mengen“ wie beispielsweise Bajonett mit Scheide und Tragevorrichtung, Manöverpatronengerät, Waffenreinigungsgeräte, Magazine, Trageriemen oder Transporttaschen.

Einspruch des zunächst unterlegenen Mitbewerbers Heckler & Koch

Die Vergabe an Haenel war bereits im Oktober vergangenen Jahres zurückgezogen worden. Vorausgegangen war ein Einspruch von Heckler & Koch gegen die Vergabeentscheidung.

In einer Presseerklärung zum „Sachstand“ des Vergabeverfahrens erläuterte damals das Wehrressort: „Auf Grundlage des am 30. September 2020 bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt eingegangenen Nachprüfungsantrags der Firma Heckler und Koch hat die Vergabestelle des Bundes (BAAINBw) erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbH Kenntnis erlangt. Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel GmbH zulasten des Bieters Heckler und Koch nicht auszuschließen ist. Vor diesem Hintergrund war die Vergabestelle des Bundes angehalten, das Informationsschreiben (§ 134 GWB) an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel GmbH aufzuheben. Die Vergabestelle des Bundes wird damit in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten.“

Schreiben des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss

Am 2. März informierte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Peter Tauber den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Wolfgang Hellmich und die Obleute der Bundestagsfraktion in diesem Gremium über den aktuellen Stand des Beschaffungsvorhabens „System Sturmgewehr Bundeswehr“.

Tauber erinnerte zunächst noch einmal an die Entwicklung seit Herbst vergangenen Jahres. Er schrieb: „Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente (unter anderem eines anderen Bieters) verletzt hat, wurde das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt. Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei.“

Im Ergebnis würden nach der Feststellung der Gutachter Patentverletzungen bezüglich der „Over-the-beach“-Fähigkeit des Waffenverschlusssystems und bezüglich des Magazins vorliegen, so Tauber weiter. Gegen eines der Patente habe der Bieter eine sogenannte „Nichtigkeitsklage“ beim Bundespatentgericht eingereicht. Diese Nichtigkeitsklage habe nach Einschätzung der beauftragten Patentanwaltskanzlei Aussicht auf Erfolg. Allerdings, so der Staatssekretär: „Da es sich aber um ein europäisches Patent handelt und das Bundespatentgericht die Nichtigkeit des Patents nur für Deutschland feststellen könnte, würde das Patent in den anderen europäischen Ländern weiter gelten, bis es auch dort für nichtig erklärt wird.“

Die vergaberechtliche Bewertung sei schließlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Angebot dieses Bieters [C.G. Haenel] wegen der Patentverletzungen auszuschließen sei, erklärte Tauber.

Um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu entsprechen, sei der betroffene Bieter vor einer endgültigen Entscheidung auch gebeten worden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme sei eingehend geprüft worden. Im Ergebnis hätten sich die patentrechtliche und die vergaberechtliche Bewertung jedoch nicht mehr geändert. Tauber über die endgültige Entscheidung: „Das Angebot des Bieters [C.G. Haenel] ist daher vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen.“

Es sei jetzt beabsichtigt, „den Zuschlag auf das Angebot des Unternehmens Heckler & Koch GmbH bezüglich des Gewehrs HK416 zu erteilen“.

Haenel-Geschäftsführer kündigte schon früh Widerstand an

Dass mit dieser Kehrtwende des Ministeriums der Waffendeal noch lange nicht in trockenen Tüchern ist, wird bereits in einem Interview deutlich, das Haenel-Geschäftsführer Olaf Sauer im Januar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gab. Haenel sei zuversichtlich, die Sturmgewehre an die Bundeswehr liefern zu dürfen; ein Ausschluss vom Verfahren sei nicht gerechtfertigt, sagte Sauer damals im Gespräch mit der FAZ. Der Waffenhersteller erwäge, im Streit um den Sturmgewehr-Auftrag für die Bundeswehr – wenn nötig – sogar zu klagen. Werde Haenel nicht bei dem Auftrag berücksichtigt, „dann werden wir unsererseits den Rechtsweg beschreiten“, kündigte der Geschäftsführer an.

Wie es scheint, droht nun nach der finalen Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung zum Nachteil des Suhler Unternehmens C.G. Haenel eine jahrelange juristische Auseinandersetzung, weil offenbar Patentrechte zunächst eher beiläufig betrachtet und beachtet worden sind. Dazu der verteidigungspolitische Experte von Bündnis 90/Die Grünen Tobias Lindner: „Die Tatsache, dass der einstige Sieger der Ausschreibung nun aus dem Verfahren ausgeschlossen wird, zeigt, wie fehlerbehaftet der Prozess zur Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs gelaufen ist. Das Beschaffungsamt ist offenkundigen Hinweisen nach Patentverletzungen viel zu spät nachgegangen. Dadurch ging nicht nur Zeit verloren, auch das Vertrauen in das Vergabeverfahren wird damit beschädigt. Auch nach der heutigen Entscheidung scheint es, als würde die Frage, welches Sturmgewehr die Truppe erhält, am Ende durch Gerichte entschieden.“

Nach wie vor dramatische Probleme bei der Beschaffung

Die Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages, kritisierte ebenfalls den bisherigen Verlauf des Beschaffungsvorganges. Sie sagte: „Die Nachfolge für das neue Sturmgewehr für die Bundeswehr endet im Beschaffungs-Desaster. Die Bundesregierung muss endlich saubere Verfahren bei Rüstungsprojekten auf die Reihe kriegen.“

Marie-Agnes Strack-Zimmermann, verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, äußerte sich ähnlich: „Das Beschaffungsamt der Bundeswehr sorgt auch beim neuen Sturmgewehr wieder für Chaos, nachdem es Monate lang unsere Warnungen in den Wind geschlagen hat. Alles wieder zulasten der Bundeswehrangehörigen. Das Verteidigungsministerium muss endlich die dramatischen Probleme bei der Beschaffung in den Griff bekommen.“

Der Verteidigungspolitiker der Linken Alexander Neu kommentierte die neueste Sturmgewehr-Entscheidung gegenüber Medienvertreter wie folgt: „Der Ausschluss des Kleinunternehmens Haenel angesichts der Patentverletzungen und der Zuschlag für [die Konkurrenz aus Oberndorf] festigt die Quasi-Monopolstellung von Heckler & Koch auf dem deutschen Markt.“ Neu befürchtet, dass die Monopolstellung für das Verhältnis von Preis und Qualität des neuen Sturmgewehrs kaum zu einem Vorteil für Bundeswehr und Steuerzahlers führen wird. „Schließlich war der Auslöser für einen Ersatz des derzeitigen Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch dessen unzureichende Qualität – und genau dieses Unternehmen erhält erneut den Zuschlag“, kritisierte der Bundestagsabgeordnete der Linken, der ebenfalls Mitglied des Verteidigungsausschusses ist.

Neus Fraktions- und Ausschusskollege Matthias Höhn will jetzt sogar die Reißleine ziehen. Er empfiehlt: „Nach diesem vermurksten Vergabeverfahren gibt es meines Erachtens nur eine vernünftige Entscheidung: Aufhebung der Ausschreibung. Es gibt keinen Grund, die Nachfolge des Gewehrs G36 – gerade angesichts der massiven Unregelmäßigkeiten – jetzt durchzudrücken.“

Der FDP-Verteidigungspolitiker Alexander Müller zeigte sich hingegen erleichtert, dass nun eine Entscheidung getroffen worden sei. „Das Modell HK416 von Heckler & Koch ist gewiss eine gute Wahl für die Truppe“, sagte er der Presse. Die Lehre müsse indes sein, bei künftigen Beschaffungen mögliche Patentrechtsverletzungen zu prüfen. Nun drohe eine jahrelange Auseinandersetzung, da das unterlegene Unternehmen Haenel gegen die Entscheidung vorgehen könnte.

Ein neues Kapitel in der „unendlichen Geschichte“

Erstaunlicherweise wurde das Hickhack um die G36-Nachfolgewaffe vonseiten der Medien wenig kommentiert. Es wurde berichtet, ja. Aber Meinungen fehlten fast völlig. Vielleicht zeigt sich hier eine gewisse Kommentar-Müdigkeit, weil es beim Themenkomplex „Ausrüstung der Bundeswehr und Beschaffungswesen“ im Kern immer wieder um die gleiche Problematik geht: komplizierte Vergabeverfahren und unglückliche Einkaufspolitik bei dringend benötigtem Wehrmaterial. Über diese „Dauerbrenner“ ist in der Vergangenheit schon so oft geschrieben worden.

Diesmal fanden wir lediglich zwei Kollegen, die zu dem Beschaffungs-Desaster „System Sturmgewehr Bundeswehr“ ihre Meinung äußerten. So schrieb Jan Dörner, bundespolitischer Korrespondent der Stuttgarter Zeitung in Berlin: „Es war einmal eine Verteidigungsministerin, die ein neues Sturmgewehr anschaffen wollte. Das war im Jahr 2015, und die Ministerin hat längst einen neuen Job als EU-Kommissionschefin in Brüssel. Und das Gewehr? Die Beschaffung ist noch immer nicht endgültig entschieden, da sich das Vergabeverfahren durch juristische Probleme auf unbestimmte Zeit in die Länge zieht. Das Sturmgewehr ist nicht das erste, ganz sicher nicht das letzte, sondern nur das jüngste Beispiel für die massiven Probleme beim Einkauf von Material für die Bundeswehr.“

Thomas Wagner, Reporter beim Deutschlandfunk und Deutschlandradio, kommentierte: „Die Vergabe zur Lieferung von 120.000 neuen Sturmgewehren für die Bundeswehr hat so allmählich etwas von einer ,unendlichen Geschichte‘. Denn [im Verteidigungsministerium und bei Heckler & Koch] ist man sich sehr wohl bewusst, dass der unterlegene Lieferant, das Unternehmen C.G. Haenel, die Entscheidung rechtlich angehen kann – genauso, wie das Heckler & Koch im September getan hat. Und das würde bedeuten: Neue Runde in der ,unendlichen Geschichte‘ rund um die neuen Sturmgewehre für die Bundeswehr.“

Eine weitere Verzögerung könne die Bundeswehr gerade überhaupt nicht brauchen, meint Wagner. Er erinnert daran: „Erst vor kurzem hat Bundesaußenminister Heiko Maas für eine Verlängerung des Afghanistanmandats der Bundeswehr über den März diesen Jahres hinaus geworben. Fürs Überleben wäre moderne Ausrüstung gut, neue Sturmgewehre inklusive. Dumm nur, dass es gerade daran fehlt.“ Geschuldet sei dies alles auch einem überaus komplizierten und von außen kaum durchschaubaren Vergabeverfahren, das sich jetzt im Hin- und Her um die neuen Sturmgewehre niederschlage. Wagner fordert zum Schluss: „Sicher, gegen beide beteiligte Unternehmen gibt es Vorbehalte: Heckler & Koch fiel einst durch illegale Waffenlieferungen nach Mexiko auf. Mitbewerber C.G. Haenel befindet sich gar über mehrere Dachgesellschaften im Eigentum einer Staatsgesellschaft der Vereinigten Arabischen Emirate. Ob und wie das alles bei den Vergabeentscheidungen gewichtet wurde und wird – geschenkt. Viel wichtiger wäre, dass die Vergabe-Verantwortlichen im Verteidigungsministerium jetzt endlich zur Sache kommen.“ Alleine die ministerielle Formulierung „nun sei beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen“, lasse bereits wieder ein Hintertürchen offen.

Redaktioneller NACHBRENNER

Am 18. März 2021 teilte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn auf eine Schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Anton Friesen mit: „Die C.G. Haenel GmbH hat mit Datum vom 11. März 2021 einen Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gestellt.“


Zu unserem Bildmaterial:
1. Grundausbildung – Rekruten der 6. Kompanie des Gebirgsjägerbataillons 232 aus Bischofswiesen marschieren am 16. September 2020 bis zum Hochplateau „Reiteralpe“. Die Soldaten sind ausgerüstet mit dem aktuellen Standardgewehr der Bundeswehr, dem G36. Das vollautomatische Sturmgewehr G36 wird von den Soldaten sehr geschätzt, doch die Bundeswehr will (oder muss) es nun nach einer Entscheidung der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ersetzen.
(Foto: Marco Dorow/Bundeswehr)

2. Wie Peter Tauber, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, am 2. März 2021 in einem Schreiben an den Verteidigungsausschuss des Bundestages mitteilte, will man jetzt „den Zuschlag auf das Angebot des Unternehmens Heckler & Koch GmbH bezüglich des Gewehrs HK416 erteilen“. Die Variante HK416 A7 wurde bereits in der Bundeswehr unter der Bezeichnung G95 für die Spezialkräfte eingeführt. Der deutsche Zoll nutzt die Variante HK416 A5 unter der Modellbezeichnung G38. Die Polizei Hessen besitzt seit dem Frühjahr 2020 das G38 in einer modifizierten Variante (nur Einzelfeuer). Das Foto zeigt Angehörige einer niederländischen Spezialeinheit mit dem HK416, auf der Fläche darunter das mögliche neue Sturmgewehr der Bundeswehr in der Seitenansicht (rechts).
(Foto: Sjoerd Hilckmann/Mediacentrum Defensie/Niederländische Streitkräfte; Produktbild: Heckler & Koch; Bildgestaltung mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Die Rekruten der 6. Kompanie des Gebirgsjägerbataillons 232 am 17. September 2020 beim Gefechtsschießen im Gebirge mit dem G36.
(Foto: Marco Dorow/Bundeswehr)


Kommentare

  1. Dr.-Ing. U. Hensgen | 8. März 2021 um 14:22 Uhr

    „Auch nach der heutigen Entscheidung scheint es, als würde die Frage, welches Sturmgewehr die Truppe erhält, am Ende durch Gerichte entschieden.“
    Über die Reformbedürftigkeit des Beschaffungswesens der Bundeswehr herrscht ja hoffentlich große Einigkeit. Der oben zitierte Satz verdeutlicht es noch einmal. Wenn so etwas möglich ist, ist die Ausschreibung mangelhaft.

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