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Mazar-e Sharif (Afghanistan)/Berlin/Koblenz. Die Bundeswehr hat am 16. November eine ihrer unbewaffneten Drohnen des Typs Heron 1, die in Afghanistan und Mali im Aufklärungseinsatz sind, verloren. Das unbemannte Luftfahrzeugsystem (Unmanned Aircraft System, UAS) musste etwa 20 Minuten vor der Rückkehr zum Camp Marmal bei Mazar-e Sharif notgelandet werden. Der General Flugsicherheit der Bundeswehr, Oberst Andreas Korb, leitete nach dem Unfall eine Untersuchung ein. Bereits am 8. November 2013 war ein UAS Heron 1 ebenfalls nahe von Mazar-e Sharif abgestürzt. Wie die Bundeswehr damals erklärte, hatte es „ein Verbindungsproblem zwischen der Drohne und der Bodenstation“ gegeben. Das Fluggerät war gegen einen Berg geflogen und zerschellt. Zwei weitere Heron-1-Verluste verzeichnete die Bundeswehr am 17. März 2010 und am 19. Dezember 2010.

Antworten auf den aktuellen Unfallhergang gab es am gestrigen Mittwoch (25. November) im Deutschen Bundestag. Im Rahmen einer Fragestunde erkundigte sich der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke) nach den Details des aktuellen Vorfalls. Ihm antwortete der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn.

Silberhorn erläuterte, was sich an diesem 16. November auf dem Rückflug des Heron 1 („Heron“, engl. „Reiher“) nach Mazar-e Sharif ereignet hatte. Er erklärte: „Die Notlandung des unbemannten Luftfahrzeugsystems Heron 1 am 16. November 2020 ist momentan Gegenstand von Untersuchungen der Abteilung ,General Flugsicherheit‘ im Luftfahrtamt der Bundeswehr. Derzeit ist von einem technischen Defekt auszugehen.“

Grundsätzlich würden Starts und Landungen des Heron 1 – wie vertraglich vereinbart – von den Piloten des zivilen Vertragspartners, der Airbus Defence and Space Airborne Solutions GmbH, durchgeführt, so der Staatssekretär weiter. „Nach dem Start wird das Luftfahrzeug dann in einer Höhe von 300 Metern über Grund übergeben. Der Missionsflug selbst wird dann von den Soldaten beziehungsweise Piloten des deutschen Einsatzkontingents ,Resolute Support‘ durchgeführt. Vor dem Landeanflug erfolgt wiederum eine Rückübergabe an den zivilen Vertragspartner.“

Wenn es zu Notverfahren komme, wie in diesem Fall geschehen, dann müssten die für die Drohne zuständigen Soldaten des deutschen Einsatzkontingents und die Fachkräfte des zivilen Vertragspartners eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.

Vor Kurzem die 50.000. Heron-Flugstunde in Afghanistan erreicht

Auf Nachfrage Hunkos, welche Gefahr bei diesem Absturz beziehungsweise bei dieser Notlandung für Personen am Boden bestanden habe, führte Silberhorn aus: „Nach unseren bisherigen Erkenntnissen kam es zu einem Triebwerksausfall. Die Entfernung vom Standort Mazar-e Sharif war zu weit, um die Drohne zurückführen zu können. Deswegen wurde ein Notlandeplatz gesucht und mithilfe von Karten und mithilfe der bordeigenen Kamera der Drohne auch identifiziert. Das System wurde dann auf unbewohntem Gebiet gelandet, um mögliche Risiken für Dritte auszuschließen.“

Der Heron 1 gilt als zuverlässiges System, auch wenn der Bundestagsabgeordnete der Linken in der Fragestunde daran erinnerte, dass dies inzwischen „mindestens der vierte Absturz von deutschen Drohnen in Afghanistan“ sei.

Die Drohnen Heron 1 der Deutschen Luftwaffe sind seit dem 17. März 2010 über Afghanistan im Einsatz. Vor Kurzem wurde die 50.000. Flugstunde erreicht. Als „Fliegendes Auge“ bietet das unbemannte Luftfahrzeugsystem die Möglichkeit, Bodentruppen per Funk und nahezu Echtzeit-Videoübertragung mit Informationen über ihre Umgebung zu versorgen. Der Heron 1 löste den Bundeswehr-Kampfjet Tornado ab. Das Personal für die Luftbildauswertung gehörte fortan zum Team „Heron 1“. Mit der Einführung der Kontrolle des UAS durch Satellitenkommunikation konnte der Einsatzraum auf die gesamte Nordspeiche Afghanistans ausgedehnt werden. Die deutschen „Heron“-Soldaten klärten bis jetzt in Afghanistan bei mehr als 1300 Flügen mit der Drohne auf.

Heute leisten rund 290 Bundeswehrsoldaten ihren Dienst in der „Heron“-Mannschaft. Hinzu kommen zivile Fachkräfte, die die von Israel gemieteten unbemannten Luftfahrzeuge technisch betreuen.

Verlängerung der Dienstleistungsverträge für das UAS Heron 1

Das Rüstungsunternehmen Airbus Defence and Space und das Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) haben erst vor wenigen Monaten eine Verlängerung der Dienstleistungsverträge für das UAS Heron 1 unterzeichnet, das von unserer Luftwaffe in Afghanistan seit 2010 und in Mali seit 2016 geflogen wird (wir berichteten).

Für Afghanistan wurde das Heron-1-Betreibermodell bereits im März um den Zeitraum Juni 2020 bis Mai 2021 verlängert. Für Mali wurden die entsprechenden Leasing-Verträge um den Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 verlängert (mit einer Zusatzoption für den Zeitraum August 2021 bis Juli 2022). Der erste Dienstleistungsvertrag für Mali war im Juli 2016 unterzeichnet, der Erstflug hier am 1. November 2016 durchgeführt worden.


Die Aufnahme zeigt einen Ausbildungsflug mit der Drohne Heron 1 in Israel am 13. Juli 2016.
(Foto: Susanne Hähnel/Bundeswehr)

Kleines Beitragsbild: Unbemanntes Aufklärungssystem Heron 1 vor dem Start auf dem Flugfeld im Camp Marmal, Mazar-e Sharif.
(Foto: Lars Koch/Bundeswehr)


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