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Berlin. Nach dem Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen bei der Bundeswehr erheben Union und SPD keine Vorwürfe gegen die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die seit dem 1. Dezember 2019 Präsidentin der Europäischen Kommission ist. Die Entlastung von der Leyens durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD geht aus dem Abschlussbericht der Regierungsparteien hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Der Bericht wurde am Montagabend (8. Juni) an die Opposition verschickt. Die Oppositionsparteien wollen nach Informationen der ARD in wenigen Wochen ihr eigenes Votum zur sogenannten „Berateraffäre“ abgeben.

In dem Abschlussbericht werden der ARD zufolge demnach keine juristischen oder direkten politischen Vorwürfe gegen die CDU-Politikerin formuliert. Vielmehr würden – so das Hauptstadtstudio – die Regierungsfraktionen an keiner Stelle des 75 Seiten umfassenden Berichts der Ex-Verteidigungsministerin eine politische Verantwortung für die teilweise rechtswidrigen Vorgänge in ihrem Ministerium unterstellen.

Der Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre im Verteidigungsministerium hatte mehr als ein Jahr lang rund 4600 Aktenordner und 64 Gigabyte Daten durchforstet. Auch war mit der persönlichen Anhörung von der Leyens am 13. Februar durch den Ausschuss eine monatelange intensive Befragung von 41 Zeugen zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie es im Laufe der Amtszeit der Ministerin offenbar regelmäßig zu fragwürdigen Vergaben von Beraterverträgen an „Externe“ kommen konnte, die letztendlich einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet haben (siehe auch unseren früheren Bericht).

In der Kritik „die Ebene der Staatssekretäre“

So sollte während der Jahre von der Leyens im Wehrressort mithilfe einer neu geschaffenen Abteilung (Cyber- und Informationstechnik, CIT) die Bundeswehr-IT modernisiert werden. Bei der Beauftragung externer Berater kam es dabei zu zahlreichen Rechtsverstößen. Doch unter dem Punkt „IV. Verantwortlichkeiten“ des Abschlussberichts heißt es lediglich: Die damalige Ministerin habe „kaum eine Entscheidungsvorlage zu den untersuchten Vorgängen selbst gezeichnet“. Zwar sei ihr Büro von den entscheidenden Vorgängen stets in Kenntnis gesetzt worden, heißt es in dem Bericht weiter. Die eigentlichen Entscheidungen aber seien „häufig auf Ebene der Staatssekretäre getroffen“ worden.

Von der Leyen selbst hatte stets eingeräumt, dass in ihrem Ministerium „Fehler passiert“ seien. Sie sah die unmittelbare Verantwortung jedoch nicht bei sich. Zu einer ähnlichen Bewertung gelangen nun also auch CDU/CSU und die SPD in ihrem Abschlussbericht zum 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses.


Unsere Aufnahme, entstanden am 13. Februar 2020 im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses des Bundestages, zeigt die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Sie wurde an diesem Donnerstag als letzte Zeugin des 1. Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses zur sogenannten „Berateraffäre“ gehört.
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)

Kleines Beitragsbild: 13. Februar 2020, Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses: kurz vor der Befragung von der Leyens durch den Ausschuss.
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)


Kommentare

  1. Dr.-Ing. U. Hensgen | 15. Juni 2020 um 18:00 Uhr

    Ob eine Staatsanwaltschaft, die nur dem Gesetz und dem Recht verpflichtet ist und unbeeinflusst von der Politik arbeiten kann, zu einem ähnlichen Ergebnis kommen würde, wäre von Interesse?!

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