menu +

Nachrichten


Berlin/Tel Aviv (Israel). Das Beschaffungsprojekt „Bewaffnungsfähige Drohnen für die deutschen Streitkräfte“ nimmt scharfe Konturen an. Am Donnerstag vergangener Woche (23. Juni) unterzeichneten in Berlin Vertreter der Bundeswehr und des Unternehmens Israel Aerospace Industries (IAI) dazu eine wichtige Vereinbarung. Sie soll den Weg für die deutsche Zulassung des unbemannten Luftfahrzeugsystems (Unmanned Aircraft System, UAS) Heron TP ebnen. Das von Generalmajor Ansgar Rieks, Chef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, unterschriebene Dokument legt die entsprechenden Zulassungskriterien verbindlich fest. Im Mittelpunkt stehen dabei die Aspekte der Flugsicherheit der Drohne. Die israelische Herstellerfirma IAI verpflichtet sich somit, die von den deutschen Partnern geforderten Bedingungen im Vorfeld der Zulassung zu erfüllen.

Die Bundeswehr wird „zwischen drei bis fünf“ bewaffnungsfähige UAS des Typs Heron TP (Heron: engl. „Reiher“/TP: Turboprop) von IAI leasen. In einer Antwort der Bundesregierung vom 26. Februar dieses Jahres auf eine Kleine Anfrage der Linken heißt es: „Es ist geplant, das Muster Heron TP ,Block 2‘ zu beschaffen, der im Wesentlichen auf dem Muster Heron TP aufbaut. Die genaue Festlegung der Anzahl der Luftfahrzeuge erfolgt im Hinblick auf die geforderte Verfügbarkeit im Rahmen der Vertragsverhandlungen.“

Nach Vertragsabschluss sollen die Drohnen innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung stehen. Der Heron TP soll nach Regierungsangaben bis zur Entwicklung einer europäischen Drohne vergleichbaren Typs genutzt werden, mindestens bis zum Jahr 2025 (siehe auch unseren früheren Beitrag zu dem Thema). Für die „Überbrückungslösung“ sind im Haushalt 2016/49. Finanzplan insgesamt 580 Millionen Euro vorgesehen.

Kampfdrohne mit „Munition unterschiedlicher Größe und Eignung“

Der Heron TP ist eine Weiterentwicklung des deutlich kleineren Heron 1, den die Bundeswehr bisher mit Erfolg in Afghanistan eingesetzt hat. Auch für den Heron 1 gibt es einen Leasingvertrag mit IAI. Dieser Betreibervertrag wurde erst am 6. November vergangenen Jahres über den 29. Februar 2016 hinaus bis zum 28. Februar 2017 verlängert.

Die große Drohne ist für mittlere Flughöhen und lange Flugzeiten (Medium Altitude-Long Endurance, MALE) ausgelegt. Das allwetterfähige Fluggerät wird nach Angaben der Bundeswehr zwar „vorrangig zur Aufklärung eingesetzt“ (die Übertragung der gewonnenen Bilddaten erfolgt in Echtzeit). Das System kann jedoch auch Waffen tragen. Das bereits erwähnte Regierungsdokument vom Februar gibt denn auch Auskunft darüber, dass die Bundeswehr ihre neue Drohne Heron TP mit verschiedenen Waffensystemen ausstatten will – die Experten sprechen von „Skalierung der Bewaffnung“. Diese „Skalierung der Bewaffnung“ soll dadurch erreicht werden, dass „Munition unterschiedlicher Größe beziehungsweise Eignung mitgeführt wird und ausgewählt werden kann“. Der Hersteller der Drohne sowie das israelische Verteidigungsministerium hätten zugesichert, dass eine solche Skalierung mit dem Heron TP gewährleistet sei, so die Regierung in ihrer Antwort an die Linke.

Das Verteidigungsministerium beabsichtigt zudem, „nach Herstellung der Voraussetzungen zukünftig auch Systemhersteller von Effektoren einzubinden“. Mit „Effektoren“ sind Luft-Boden-Raketen und Bomben gemeint. Noch im Flug können Piloten bei einer solchen Bewaffnung entscheiden, welche Sprengkraft sie für ihr Ziel brauchen. Weiter teilt die Bundesregierung mit: „Die Auswahl der Bewaffnung erfolgt auf der Grundlage der operationellen Anforderungen und den zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen gegebenenfalls in einem abgestuften Vorgehen – eine Entscheidung ist derzeit 2016 zu erwarten.“

Hauptauftragnehmer für das für die Bundeswehr zu beschaffende UAS Heron TP soll auch hier die Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS) werden.

„Fähigkeit zum Einsatz von Luft-Boden-Waffen“ auch Merkmal der Eurodrohne

Werfen wir abschließend noch einen Blick auf den Punkt 29 der Regierungsantwort, der sich mit dem Thema „Eurodrohne“ befasst. Ihre Entwicklung soll nun durch eine zweijährige Definitionsstudie eingeleitet werden. Basierend auf den Studienergebnissen werden anschließend die Regierungen der vier beteiligten Nationen – Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien – sowie möglicherweise weitere interessierte Partner über eine anschließende Entwicklungsphase entscheiden.

Mit dem Management der Studie ist die OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière dʼArmement) beauftragt worden, dort werden momentan vertragsvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Wesentlicher Zwischenschritt innerhalb der Studie ist das „Systems Requirements Review“ nach etwa einem Jahr, dann werden die wesentlichen funktionalen Forderungen an das System festgelegt.

Erst zu diesem Zeitpunkt werden dann auch Forderungen bezüglich Bewaffnung, Low-Observability-(„Stealth“) Eigenschaften, Selbstschutz und weiterer Eigenschaften der Eurodrohne konkretisiert. Die Bundesregierung weist darauf hin: „Die Fähigkeit zum Einsatz von Luft-Boden-Waffen ist aber bereits jetzt als zentraler Bestandteil der Systemfähigkeiten zu erkennen.“


Unser Schaubild enthält die wichtigsten technischen Daten zur Drohne Heron TP. Die Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/7725) vom 26. Februar 2016 auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke.
(Foto: Israel Aerospace Industries, Infografik © mediakompakt 07.16)

Kleines Beitragsbild: Heron TP beim Start.
(Foto: Israel Aerospace Industries)


Kommentieren

Bitte beantworten Sie die Frage. Dies ist ein Schutz der Seite vor ungewollten Spam-Beiträgen. Vielen Dank *

OBEN