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Berlin. Die Bundesregierung behandelt afghanische Ortskräfte, die sich durch ihre Arbeit für Deutschland bedroht sehen und ausreisen wollen, offenbar ungleich. Dies ergaben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. So informierte die zum Entwicklungshilfeministerium gehörende Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ihre lokalen Mitarbeiter in Afghanistan nach Schilderungen Betroffener nicht aktiv und riet sogar mehrfach von Ausreiseanträgen ab. Von den bisher 437 Aufnahmezusagen unter anderem an Dolmetscher entfällt lediglich eine einzige Zusage auf den Bereich des Entwicklungshilfeministeriums. Das ARD-Magazin „Panorama“ hatte sich am gestrigen Donnerstag (16. Oktober) des Themas angenommen und Einzelfälle geschildert.

Die Bundesregierung lehnte bislang rund 60 Prozent der Ausreiseanträge afghanischer Mitarbeiter ab, die sich vor allem durch Taliban gefährdet sehen. Der ehemalige Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Reinhold Robbe bezeichnete den Umgang mit diesen Ortskräften als „beschämend“ und „unseres Landes unwürdig“. Die deutsche Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert heftig die Intransparenz des Verfahrens und den Druck, den die GIZ offenbar auf ihre Mitarbeiter ausübe.

Die Bundesregierung erklärte, sie komme ihrer Fürsorgepflicht nach und gewährleiste mit einem einheitlichen Kriterienkatalog die Gleichbehandlung der afghanischen Ortskräfte.

Wird auf die Betroffenen Druck ausgeübt, sich nicht zu melden?

Hochrangige deutsche GIZ-Vertreter sollen nach Schilderungen von Beteiligten in mehreren Sitzungen und Gesprächen ihren afghanischen Mitarbeitern „als Linie“ vermittelt haben, dass eine Ausreise nach Deutschland für GIZ-Ortskräfte nicht möglich sei. Die Bundesregierung erklärte, sie kenne solche Äußerungen nicht und hielte sie für sachlich falsch.

In der Folge melden nun afghanische Ortskräfte nach eigenen Angaben konkrete Drohungen scheinbar nicht mehr, weil sie dies für aussichtslos halten oder einfach Angst um ihren Job haben. Zudem werden die knapp 1700 afghanischen Mitarbeiter der staatlichen Entwicklungshilfeorganisation offenbar nicht über ihre Möglichkeiten bei Bedrohungen durch regierungsfeindliche Kräfte informiert. Das Entwicklungshilfeministerium behauptet das Gegenteil.

Erst in den vergangenen Wochen wurde nach Angaben der Bundesregierung die erste Ausreise einer GIZ-Ortskraft genehmigt, acht weitere Fälle werden derzeit geprüft. Der Frankfurter Anwalt und Mitbegründer von Pro Asyl Victor Pfaff empört sich: „Ich denke, hier wird ein Druck ausgeübt, sich nicht zu melden.“ Man solle aber daran denken, dass sich „in Zukunft Menschen für die GIZ oder für andere Organisationen nicht mehr zur Verfügung stellen, wenn man ihnen in einer Gefährdungslage nicht mehr hilft“.

Entscheidung für eine Ablehnung rechtlich so gut wie nicht anfechtbar

Bei Fällen im Bereich der Bundeswehr sind Entscheidungen gegen eine Einreise ehemaliger afghanischer Helfer und ihrer Familienangehörigen nach Deutschland oft nicht mehr nachvollziehbar. So wurden nach Recherchen des NDR, des WDR und der Süddeutschen Zeitung Anträge abgelehnt, obwohl in Afghanistan konkrete Drohungen von den Taliban oder anderen aufständischen Gruppierungen gegen die Bundeswehr-Helfer – zumeist Dolmetscher – ausgesprochen worden waren. Konkrete Gründe für die Ablehnung werden meist nicht mitgeteilt, die Entscheidungen sind rechtlich kaum anfechtbar.

Der frühere Wehrbeauftragte Robbe rügt scharf die bisherige Handhabung des Verfahrens: „Es ist beschämend, wie diese Ortskräfte behandelt werden, die im Grunde Leib und Leben eingesetzt haben, damit deutsche Kräfte – sowohl Soldaten als auch Entwicklungshelfer – ihre Arbeit tun können. Es ist unwürdig, nicht hinnehmbar und aus diesem Grund bedarf es schneller Hilfe und einer anderen Regelung.“ Thomas de Maizière kenne als Bundesinnenminister und früherer Verteidigungsminister alle Details, so Robbe. Der Minister „könnte handeln, aber er tut es nicht, und da muss man die Frage stellen, warum nicht und kann man das so hinnehmen“.

Standardisiertes Verfahren für alle deutschen Ministerien

Insgesamt sollen bislang nach Angaben der Bundesregierung 1105 sogenannte Gefährdungsanzeigen afghanischer Mitarbeiter des Verteidigungs-, Innen-, Außen- und Entwicklungshilfeministeriums bearbeitet worden sein. 60 Prozent habe man abgelehnt (siehe auch hier und hier).

Für afghanische Ortskräfte, die sich bedroht fühlen, gilt seit einem Jahr ein standardisiertes Verfahren aller Ministerien. Die einheitlichen Kriterien werden Antragstellern, Anwälten und der Öffentlichkeit jedoch nicht offengelegt und sind als Verschlusssache eingestuft. Dazu Rechtsanwalt Pfaff, spezialisiert auf Asyl- und Ausländerrecht: „Solange die Kriterien und die Arbeitsweise nicht auf den Tisch kommen, bleibt ein Misstrauen in das Verfahren, in Verbindung damit, dass wir eben Ablehnungen bekommen, die wir nicht nachvollziehen können.“

„Die Bundeswehr überlässt uns unserem Schicksal“

Wie groß die konkrete Gefahr für die Ortskräfte der Bundeswehr in Afghanistan mittlerweile ist, macht immer noch ein Appell vom Sommer dieses Jahres deutlich. Dolmetscher und Sicherheitspersonal in deutschen Diensten schrieben am 23. Juli aus Camp Marmal bei Mazar-e Sharif: „Uns wurde immer wieder gesagt, dass unsere Leben nicht in Gefahr seien, aber vor ein paar Monaten wurde der ehemalige Bundeswehr-Übersetzer Dschawad Wafa von Taliban enthauptet. Vor ein paar Monaten wurde Abdul Rahman, ein weiterer Dolmetscher, im Dorf Ali Khail in der Provinz Baghlan in Keilagai getötet. Alle Sprachmittler im Camp Marmal waren über diese Taten schockiert und die Angst wurde noch größer, dass uns das gleiche Schicksal, wie das unsere ehemaligen Kollegen, ereilt.“

Mit ihrem offenen Brief wenden sich die Ortskräfte aus dem Feldlager der Bundeswehr an die deutsche Öffentlichkeit und bitten nochmals um Hilfe. Fast schon flehentlich heißt es: „Wir haben für und mit der Bundeswehr gearbeitet. Wir halfen unseren Familien und wir haben gehofft, dass unsere Arbeit auch mit dazu beiträgt, Afghanistan sicher und lebenswerter zu machen. Aber mit unserer Arbeit halfen wir auch euren Söhnen, Töchtern, Müttern, Vätern, Brüdern und Schwestern, ihren Dienst hier in Afghanistan leichter und sicherer zu machen. Jetzt sind wir in Lebensgefahr und wir werden auch in Zukunft in Lebensgefahr sein. Die Bundeswehr lässt uns und unsere Familien allein und überlässt uns unserem Schicksal.“

Der Appell erinnert Deutschland daran: „Wir haben als enge Freunde zusammengearbeitet. Wir haben gemeinsam schwierige und gefährliche Einsätze gemeistert. Wir sind und waren dankbar, dass ihr gekommen seid, um unser Afghanistan sicherer und friedlicher zu gestalten. Aber jetzt kurz vor Ende der ISAF-Mission erstarken die Feinde eines friedlichen Afghanistans und jeden Tag hören wir von immer schrecklicheren Morden der Taliban.“ Die afghanischen Hilfskräfte bitten: „Lasst uns nicht allein und liefert uns und unsere Familien nicht an die Taliban aus! Wir fragen uns: Warum werden wir in drei Kategorien eingeteilt? Die Taliban kennen nur eine Kategorie und die heißt: Verräter und Spione – und dies bedeutet für uns Enthauptung.“

Pro Asyl spricht von einem Verfahren „in vorrechtlicher Grauzone“

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die den offenen Brief des afghanischen Personals der Bundeswehr dokumentierte, beklagte bei der Veröffentlichung der Schrift noch einmal das nebulöse deutsche Aufnahmeverfahren.

Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland erfolgt nach einer vorherigen Prüfung, ob und in welchem Maße afghanische Ortskräfte gefährdet sind, wenn sie zuvor bei ihren Dienststellen eine „Gefährdungsanzeige“ gestellt haben. Die Kriterien für diese Prüfung bleiben unklar, auch wenn die Bundeswehr vor einiger Zeit den Kreis derer, die aufgrund ihrer Gefährdung aufgenommen werden können, ausgedehnt hat.

Unterschieden wird zwischen konkret gefährdeten Personen, denen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht wird. Hinzu kommen seit einiger Zeit auch latent Gefährdete. Abgelehnt wird die Aufnahme in den Fällen, in denen die deutsche Seite keine Gefährdung zu erkennen vermag.

Dazu Pro Asyl: „Das Verfahren findet in einer vorrechtlichen Grauzone statt. Wer abgelehnt wird, erhält lediglich einen lapidaren Ablehnungsbescheid, in dem weder die Gründe für die Ablehnung genannt werden noch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist. Es besteht also keine Chance, gegen den Bescheid mit Aussicht auf Erfolg zu klagen. Jeder Ausländer, dem ein Visum für Deutschland durch eine deutsche Auslandsvertretung versagt wird, kann dagegen klagen. Die bedrohten Helfer der Bundeswehr werden dagegen per Formbrief im Vorfeld abgespeist. Das Verfahren muss auf den Prüfstand der Rechtsstaatlichkeit.“

An dem Tag, als die Betroffenen aus Camp Marmal ihre „Appell an Deutschland“ öffentlich machten, besuchte auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen das Feldlager in der Nähe von Mazar-e Sharif. Von den großen Ängsten der jahrelangen Weggefährten unserer Soldaten dürfte sie wahrscheinlich nichts mitbekommen haben.


Die Bildauswahl:
1. „Bundeswehrsoldat Jesper (Ronald Zehrfeld) und sein Dolmetscher Tarik (Mohsin Ahmady)“ – Szene aus dem Filmdrama „Zwischen Welten“ von Feo Aladag. Aladag realisierte dieses Filmprojekt, das seine Weltpremiere 2014 im Wettbewerb der Berlinale feierte, an Originalschauplätzen in Afghanistan.
(Foto: Wolfgang Ennenbach/Majestic)

2. Szene aus der Film „Interpreters“ („Dolmetscher“) des Journalisten Ben Anderson für den Nachrichtenkanal VICE News. Anderson schildert darin die Gefahren, denen fast alle Ortskräfte der ISAF-Truppen in Afghanistan ausgesetzt sind, dokumentiert Grausamkeiten der Taliban an den „Helfern des Westens“, berichtet von gebrochenen Versprechen und abgelehnten Asylanträgen und spürt Afghanen auf, die aus ihrem Land geflüchtet und in Europa gestrandet sind. Ihre Entscheidung, die NATO-Truppen beim Aufbau Afghanistans zu unterstützen, bezahlten diese Menschen oftmals mit einem Leben ohne jegliche Perspektive.
(Videostandbild: Film „Interpreters“ VICE News)


Kommentare

  1. Redaktion | 19. Oktober 2014 um 00:07 Uhr

    Der Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 (Schloßstraße 2b, 14059 Berlin) verweist auf den Beitrag von bundeswehr-journal über die afghanischen Ortskräfte:

    http://fluechtlingshilfeiranev2010.wordpress.com/2014/10/18/the-afghan-interpreters-afghanische-ortskrafte-die-bundeswehr-uberlasst-uns-unserem-schicksal/

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