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Berlin. Im Afghanistaneinsatz riskierten viele Angehörige der Bundeswehr ihr Leben in Gefechten mit den Aufständischen oder wurden vom Gegner mit Sprengsätzen angegriffen. Die 2010 gestiftete Einsatzmedaille in der Sonderstufe „Gefecht“ würdigt diese hochgefährlichen Situationen in besonderer Weise. Mit Neufassung des Stiftungserlasses kann die Gefechtsmedaille, wie die Auszeichnung auch genannt wird, neuerdings für Ereignisse verliehen werden, die vor dem 28. April 2009 stattgefunden haben. Ehemalige und aktive Bundeswehrsoldaten können demnach nachträglich mit der Einsatzmedaille der Bundeswehr in der Sonderstufe „Gefecht“ ausgezeichnet werden.

Hauptmann Fabian Friedl hat sich in einem Beitrag für das Onlineangebot der Streitkräfte näher mit dem Thema befasst. Er schreibt: „[Vor allem] der ISAF-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan erreichte damals eine bisher ungekannte Intensität (ISAF = International Security Assistance Force). Die [deutschen Kräfte am Hindukusch] sahen sich mit völlig neuen Bedrohungen konfrontiert. Sie mussten sich teils stundenlange Gefechte mit Aufständischen liefern oder wurden zum Ziel von Sprengstoff- und Selbstmordanschlägen. Um diese hohe Belastung zu würdigen, wurde am 9. November 2010 die Sonderstufe ,Gefecht‘ der Einsatzmedaille gestiftet.“

Mit der Medaille wird ausgezeichnet, wer mindestens einmal aktiv an einem Gefecht teilgenommen oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten hat.

Die übliche Einsatzmedaille wird an Bundeswehrangehörige verliehen, die für mindestens 30 Tage an einer besonderen Auslandsverwendung – also einem Einsatz – oder an einer anerkannten Mission teilgenommen haben. Dies sind Verwendungen außerhalb Deutschlands, bei denen die Rahmenbedingungen mit denen eines Einsatzes vergleichbar sind. Bislang sind über 70 verschiedene Versionen der Einsatzmedaille gestiftet worden.

Der Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung des Afghanistaneinsatzes

In seinem Beitrag erklärt Friedl, was es mit den Stichtagen für die Verleihung der Gefechtsmedaille auf sich hat. Dabei erinnerte er an den Hauptgefreiten Sergej Motz, der am 29. April 2009 mit seiner Patrouille nordwestlich der afghanischen Stadt Kunduz in einen Hinterhalt geraten und im anschließenden fast 30-minütigem Gefecht im Kampf gefallen war. Der damals 21 Jahre alte Motz war der erste deutsche Soldat, der seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in einem Feuergefecht sein Leben verlor. „Sein Tod markierte einen Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung des Afghanistaneinsatzes deutscher Soldatinnen und Soldaten“, so Friedl.

Der damalige Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg überreichte die Gefechtsmedaille am 25. November 2010 postum den Angehörigen des Hauptgefreiten, der auf dem Friedhof von Bad Saulgau (Baden-Württemberg) in einem Ehrengrab der Bundeswehr bestattet wurde.

Zunächst wurde der 29. April 2009 zum Stichtag erklärt: Wer ab diesem Datum die Voraussetzungen erfüllte, konnte mit der Einsatzmedaille „Gefecht“ ausgezeichnet werden. Mit der Neufassung des Stiftungserlasses der Einsatzmedaille der Bundeswehr wurde dieser Stichtag jetzt auf den 1. November 1991 verlegt und damit den anderen Stufen der Einsatzmedaille angeglichen. Autor Friedl erläutert: „Dies war erforderlich, da es auch vor dem 29. April 2009 Ereignisse gegeben hatte, bei denen Bundeswehrangehörige die Bedingungen zur Verleihung der [Gefechtsmedaille] erfüllt haben.“

Verleihung der Gefechtsmedaille muss schriftlich beantragt werden

Ehemalige und aktive Bundeswehrangehörige können nun nachträglich mit der Einsatzmedaille der Bundeswehr in der Sonderstufe „Gefecht“ ausgezeichnet werden. Da begründende Unterlagen – insbesondere von Ausgeschiedenen – oftmals nicht mehr existieren, benötigt der Dienstherr von den Betroffenen Unterstützung. Personen, die die Voraussetzungen für die Verleihung der Gefechtsmedaille erfüllen, werden gebeten, die Verleihung schriftlich zu beantragen. Die Antragsteller erhalten nach einer entsprechenden kurzen Nachricht (an die E-Mail-Adresse einsatzmedaille@bundeswehr.org) die notwendigen Antragsunterlagen.

Ehemalige reichen ihre Unterlagen beim zuständigen Landeskommando ein, das nach dem Wohnortprinzip zuständig ist (die Kontaktdaten des jeweiligen Landeskommandos sind auf der Internetseite des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr hinterlegt).

Aktive Bundeswehrangehörige wenden sich an ihre Personalbearbeiter in der Einheit. Nach Möglichkeit ist ein Einsatznachweis vorzulegen, beispielsweise eine Kommandierung, eine Urkunde oder der Nachweis einer Einsatzverletzung.

Nachträgliche Einsatzmedaillen für Auslandsmissionen der Deutschen Marine

Ehemalige Teilnehmer von früheren Missionen wie „Sharp Guard“, aber auch ständiger NATO-Marineverbände haben seit etlichen Monaten ebenfalls Anrecht auf Auszeichnung.

1996 hatte der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe die Einsatzmedaille der Bundeswehr gestiftet und verliehen. Aus dieser Zeit stammte noch der Stichtag 30. Juni 1995, ab dem beispielsweise Marineangehörige als Teilnehmer der Operation „Sharp Guard“ die entsprechende Auszeichnung erhalten konnten. Ende 2018 genehmigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, den Stichtag auf den 1. November 1991 zu verlegen (wir berichteten über das Thema „Nachträgliche Einsatzmedaillen für Marineeinsätze“ am 8. April 2022).

Einsatzmedaillen auch für Teilnahme an militärischen Evakuierungsoperationen

Für die Rettung deutscher Staatsangehöriger, ehemaliger Ortskräfte und ihrer Familien sowie weiterer Personen aus Afghanistan wurde im September 2021 erstmalig die Einsatzmedaille „Militärische Evakuierungsoperation“ (die Metallspange trägt als Aufschrift die Kurzform MilEvakOp) verliehen. Auch Teilnehmer zweier weiterer Bundeswehr-Evakuierungsmissionen können nun mit der speziellen Medaille ausgezeichnet werden.

Militärische Evakuierungsoperationen sind im Idealfall innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen. Da die Verleihungskriterien für die Stufe „Bronze“ einer Einsatzmedaille eine Mindeststehzeit von 30 Tagen im Einsatz vorsehen, gab es für die Teilnahme an militärischen Rettungsoperationen bislang keine Auszeichnung. Nach der geglückten Afghanistan-Luftbrücke genehmigte Bundespräsident Steinmeier im Sommer 2021 die Ausnahme, den beteiligten Kräften eine besondere Version der Einsatzmedaille zu verleihen.

Im Gegensatz zu den üblichen Medaillen ist die Auszeichnung „MilEvakOp“ an keine zeitlichen Voraussetzungen gebunden. Nach intensiver Prüfung wurden vor Kurzem zwei weitere Kurzeinsätze identifiziert, auf die die neue Regelung zutrifft: Bei der Operation „Libelle“ wurden am 14. März 1997 aus Albanien 120 und bei der Operation „Pegasus“ zwischen dem 21. Februar und dem 5. März 2011 aus Libyen 262 Personen durch Bundeswehrangehörige (insgesamt etwa 1300 Kräfte) evakuiert.

Ehemalige und Aktive, die an den beiden Operationen der Bundeswehr teilgenommen haben, können nun nachträglich mit der Einsatzmedaille „MilEvakOp“ ausgezeichnet werden. Auch hier gilt: Betroffene müssen einen Antrag stellen (Unterlagen anfordern über die E-Mail-Adresse einsatzmedaille@bundeswehr.org)! Weitere Hinweise: siehe unseren vorherigen Textabschnitt „Gefechtsmedaille“.


Zu unserem Bildmaterial:
1. Bundeswehr-Einsatzmedaille Stufe „Gefecht“ im Präsentationsetui.
(Bild: nr; grafische Bearbeitung: mediakompakt)

2. Die Verleihung der Einsatzmedaille „Militärische Evakuierungsoperation“ – kurz „MilEvakOp“ – ist nicht an die sonst übliche Mindeststehzeit von 30 Tagen gekoppelt. Die besondere Auszeichnung erhielten bis jetzt erst rund 500 Personen.
(Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)

Kleines Beitragsbild: Die Gefechtsmedaille ist ähnlich wie die Einsatzmedaille in der Stufe „Gold“ gestaltet. Zusätzlich hat sie einen schwarz-roten Rand, der Bundesadler ist schwarz emailliert, die goldfarbene Spange trägt in schwarzer Schrift die Bezeichnung „Gefecht“.
(Bild der Medaille: Bundeswehr; grafische Bearbeitung: mediakompakt)


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