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Rostock. Als sichtbares Zeichen für die Teilnahme an besonderen Auslandsmissionen zeichnen die Streitkräfte ihre Angehörigen mit der Einsatzmedaille der Bundeswehr aus. Zu diesen Missionen zählen die humanitären, friedenserhaltenden oder -schaffenden Operationen, bei denen Bundeswehrangehörige – Soldaten und zivile Mitarbeiter – seit den 1990er-Jahren eingesetzt waren. Anrecht auf eine Auszeichnung haben inzwischen auch ehemalige Teilnehmer früher Missionen wie „Sharp Guard“. Aber auch die Teilnahme an einem der vier aktuellen NATO-Marineverbände (oder an einem früheren Marineverband des Bündnisses) berechtigt zur Beantragung und zum Tragen der entsprechenden Auszeichnung.

Die Auszeichnung „Einsatzmedaille“ war 1996 vom damaligen Verteidigungsminister Volker Rühe gestiftet und erstmalig verliehen worden. Aus dieser Zeit stammte noch der Stichtag 30. Juni 1995, ab dem Marineangehörige als Teilnehmer beispielsweise der Operation „Sharp Guard“ ein Anrecht auf eine Medaille für diesen Auslandseinsatz gehabt hatten.

Ende 2018 genehmigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schließlich eine Verlegung des ursprünglichen Stichtages nun auf den 1. November 1991.

Gedient in einem der ständigen maritimen Einsatzverbände der NATO

Damit lassen sich nachträglich auch die Bundeswehrangehörigen auszeichnen, die bei „Sharp Guard“ (15. Juni 1993 bis 19. Juni 1996) und den beiden Vorgänger-Missionen „Maritime Monitor“ (16. Juli 1992 bis 22. November 1992) und „Maritime Guard“ (22. November 1992 bis 15. Juni 1993) im Einsatz gewesen waren. Auch die Teilnahme an einem der vier aktuellen oder früheren Marineverbände der NATO führt zur Verleihung und zur Trageerlaubnis der jeweiligen Einsatzmedaille.

Insgesamt betrifft die nachträgliche Auszeichnung folgende Operationen beziehungsweise Missionen und Entsendungen:
Maritime Monitor;
Maritime Guard;
Sharp Guard;
Standing Naval Force Atlantic (STANAVFORLANT);
Standing Naval Force Channel (STANAVFORCHAN);
Standing Naval Force Mediterranean (STANAVFORMED);
Mine Countermeasures Force Mediterranean (MCMFORMED);
Mine Countermeasures Force South (MCMFORSOUTH);
Mine Countermeasures Force North Western Europe (MCMFORNORTH);
Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG 1);
Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2);
Standing NATO Mine Countermeasures Group 1 (SNMCMG 1);
Standing NATO Mine Countermeasures Group 2 (SNMCMG 2).


Kompakt                           

Ehemalige Soldaten sowie Zivilbeschäftigte können formlos unter Angabe ihres Status und Nennung der Mission, an der sie teilgenommen haben, einen Antrag per E-Mail beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr stellen. Das Bundesamt versendet dann alle erforderlichen Unterlagen an den Antragsteller.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Abteilung I 2.1.2 InFü/MW ISoLaBw /EinsMed Bw
Lüttich-Kaserne
Militärringstraße 1000
50737 Köln
E-Mail: einsatzmedaille@bundeswehr.org

Aktive Bundeswehrangehörige können einen Antrag an ihre zuständige Personalabteilung richten. Antragsvordruck:
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5390876/f9051c01c180c5f12616057cebf79e14/antrag-zur-verleihung-der-einsatzmedaille-der-bundeswehr-aktive-soldaten-data.pdf

Alle Angaben ohne Gewähr!


Unser Symbolbild zeigt die Einsatzmedaille für die Mission der Europäischen Union gegen das Piratentum am Horn von Afrika. Der Name der Mission: EU NAVFOR Somalia – Operation „Atalanta“.
(Foto: Jessica Leopold; Bildmontage mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Bandschnalle für Einsatzmedaille „Sharp Guard“. Die Operation „Sharp Guard“ war eine gemeinsame Operation der NATO und der Westeuropäischen Union, bei der das damals gegen Serbien und Montenegro verhängte Handelsembargo zur See mit Schiffen und Flugzeugen in der Adria überwacht wurde. Die Bundeswehr beteiligte sich mit zwei Zerstörern und Aufklärungsflugzeugen an der Überwachungsmaßnahme, die durch mehrere Resolutionen der Vereinten Nationen gedeckt war. Operation „Sharp Guard“ löste die Operationen „Maritime Guard“ und davor „Maritime Monitor“ ab.
(Bild: nr; Bildmontage mediakompakt)


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