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Berlin. In den vergangenen sechs Jahren sind rund 770 afghanische Ortskräfte, die zuvor in ihrem Heimatland für die Bundeswehr gearbeitet hatten, nach Deutschland immigriert. Das teilte das Bundesministerium der Verteidigung mit. Zudem sei rund 2500 Familienangehörigen die Genehmigung erteilt worden, mit in die Bundesrepublik überzusiedeln. Das Thema war Gegenstand bei der Regierungspressekonferenz am Montag dieser Woche (12. August).

Bei der Berliner Pressekonferenz erinnerte ein Teilnehmer die Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Verteidigungsministeriums an das frühere Versprechen der Bundesregierung „im Zuge des Teilabzugs der Bundeswehr aus Afghanistan, lokale Mitarbeiter der Bundeswehr […] – wenn sie durch Taliban bedroht werden – nach Deutschland auszufliegen und ihnen in Deutschland Asyl zu gewähren“. Der Journalist wollte schließlich wissen, ob sich die Bundesregierung an dieses Versprechen halte. Außerdem wollte er in Erfahrung bringen, wie viele afghanische Ortskräfte mittlerweile einen entsprechenden Antrag gestellt hätten und wie viele Personen letztendlich nach Deutschland geflogen worden seien.

Antworten dazu lieferte an diesem Montag für das Verteidigungsministerium Kapitän zur See Frank Fähnrich, Stellvertreter von Ministeriumssprecher Christian Thiels.

Aufnahmezusage auch für etwa 2500 Familienangehörige

Fähnrich betonte, dass die Bundesregierung im Rahmen ihres ressortübergreifenden Ansatzes in Afghanistan die Fürsorgepflicht gegenüber ihren lokalen Mitarbeitern, die als Dolmetscher, Fahrer, Küchenhilfe oder Reinigungspersonal für die Deutschen arbeiten oder gearbeitet hatten, „bewusst und engagiert“ wahrnehme. Daher habe sich die Regierung bei individuell beschäftigten Ortskräften und deren Kernfamilie auch im Zuge des sogenannten Ortskräfteverfahrens für die Aufnahme in Deutschland entschieden. Hier werde in einer Einzelfalluntersuchung die Gefährdungslage der Ortskräfte von einem Gremium der Bundeswehr vor Ort geprüft und bewertet.

Der Vertreter des Verteidigungsministeriums nannte danach Details: „Seit Beginn dieses Verfahrens 2013 wurden insgesamt 811 dieser ehemaligen Kräfte die Zustimmung für die Aufnahme in Deutschland erteilt. Die konkrete und latente Gefährdung einer Ortskraft wird zwar festgestellt; aber die Empfehlung für eine Aufnahmezusage wird durch das Bundesministerium des Innern erteilt. Von diesen 811 angesprochenen Ortskräfte haben sich derzeit rund 770 dafür entschieden, dieses [Angebot] in Anspruch zu nehmen – zusammen mit ihren rund 2500 Familienangehörigen.“

Afghanische Kräfte, die für das Verteidigungsministerium beziehungsweise die Bundeswehr und auch für andere deutsche Ressorts in ihrem Heimatland tätig waren oder sind, haben Fähnrich zufolge die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren, nachdem ihr Arbeitsverhältnis beendet ist, den Aufnahmeantrag zu stellen (siehe auch unseren früheren Bericht).

Ressortübergreifend sollen momentan noch rund 2000 Erstanträge von Ortskräften in Bearbeitung sein, so die Information in der Regierungspressekonferenz. Familienmitglieder sind bei dieser Zahl von noch offenen Erstanträgen nicht mitgerechnet.


Unsere Aufnahme vom 12. August 2009 zeigt Bundeswehrsoldaten aus dem Bereich „Operative Information“, die Material über den ISAF-Einsatz unter der Zivilbevölkerung verteilen. Einheimische Sprachmittler unterstützen sie dabei. Die ISAF-Mission der NATO (ISAF = International Security Assistance Force/Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) endete am 31. Dezember 2014. Auf die Sicherheits- und Wiederaufbaumission folgte am 1. Januar 2015 die NATO-Mission „Resolute Support“ zur Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte.
(Foto: Dana Kazda/Bundeswehr)


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