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Osnabrück/Potsdam. Bei der im Juli vergangenen Jahres gegründeten „Ansprechstelle für militärhistorischen Rat“ (AmR) sind bislang 62 Anfragen mit Bezug auf Wehrmachtsdevotionalien und Kasernennamen eingegangen. Dies erfuhr die Neue Osnabrücker Zeitung auf Anfrage. In der heutigen Ausgabe der Zeitung (3. März) heißt es unter anderem: „Im Mittelpunkt standen ebenfalls Auskunftsersuchen zum Umgang mit dem Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus, namentlich der Angehörigen des militärischen Widerstandes.“

Die Ansprechstelle beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam berät Bundeswehr-Dienststellenleiter und Vorgesetzte vor allem im Umgang mit historischen Ausstellungs- und Erinnerungsstücken (wir berichteten über die AmR-Eröffnung in einem früheren Beitrag).

Ein Großteil der Anfragen habe auch der Umbenennung von Kasernen gegolten und der „Suche nach möglichen, traditionswürdigen Namensgebern von Liegenschaften und Gebäuden der Bundeswehr“, zitierte die Neue Osnabrücker Zeitung die Experten des ZMSBw.

Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, hatte Anfang Mai vergangenen Jahres nach den Negativschlagzeilen in den Medien um rechtes Gedankengut und Wehrmachtsverherrlichung in der Truppe befohlen, sämtliche Bundeswehrliegenschaften nach historisch belasteten Exponaten zu durchsuchen und diese zu entfernen. Auslöser für die Aktion war die Festnahme des rechtsextremen Oberleutnants Franco A., dem die Planung eines Anschlages zur Last gelegt wird.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat in diesem Kontext auch den Traditionserlass für die Streitkräfte überarbeiten lassen. Den neuen Erlass – Titel „Die Tradition der Bundeswehr. Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege.“ – unterzeichnete sie am 28. März in Hannover (Anm.: wir werden über das Dachdokument noch näher berichten).

Wehrmachts- und NVA-Exponate in Diensträumen nicht gestattet

In dem Erlass finden sich unter anderem folgende Regelungen: „Dokumente und Ausrüstungsgegenstände aus der Bundeswehr – etwa Uniformen, Sockelfahrzeuge oder Truppenfahnen aufgelöster Verbände – dürfen gesammelt und ausgestellt werden. Objekte (beispielsweise Uniformen, Ausrüstungsgegenstände oder Orden) sowie Bilder und Darstellungen früherer Streitkräfte, die zur fachlichen Aus- und Weiterbildung genutzt werden, der historischen Unterweisung oder der Ausschmückung dienen, müssen durch die Betrachter in ihren historischen Kontext einzuordnen sein.“

Und weiter: „Das Ausschmücken von Diensträumen mit Exponaten und Darstellungen aus der Wehrmacht und der NVA ist außerhalb von Ausstellungen in militärgeschichtlichen Sammlungen grundsätzlich nicht gestattet, sofern es sich nicht um traditionsstiftende Persönlichkeiten […] handelt. Ausnahmen von dieser Festlegung kann der beziehungsweise die nächste Disziplinarvorgesetzte genehmigen, wenn ein Bezug der Exponate zur betroffenen Einheit oder eine persönliche Bindung gegeben ist […]. […] Im Zweifel und bei Fragen ist die ,Ansprechstelle für militärhistorischen Rat‘ des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften hinzuzuziehen.“


Unser Bild zeigt den Dienstsitz des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam, die Villa Ingenheim. Die Villa, im 19. Jahrhundert von der Fabrikantenfamilie Ingenheim erbaut, ging in den Besitz der Hohenzollern über. Nach dem Zweiten Weltkrieg beherbergte sie nach der kurzzeitigen Nutzung durch die Sowjetarmee und Nationale Volksarmee (NVA) bis zur Wiedervereinigung das Militärgeschichtliche Institut der NVA. Das Haupthaus und die meisten Nebengebäude wurden denkmalgerecht saniert. Der Komplex liegt am südwestlichen Stadtrand von Potsdam direkt an der Havel. Die Aufnahme wurde am 16. Mai 2007 gemacht.
(Foto: Karsten Knuth/Wikipedia)


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