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Berlin. Die Bundeswehr war in der Vergangenheit immer wieder Ziel krimineller Aktivitäten. Im April vergangenen Jahres gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag bekannt, dass im Zeitraum 2003 bis 2013 in deutschen militärischen Liegenschaften unterschiedlichste Straftaten begangen worden waren, so unter anderem 524 Einbrüche, 294 Sachbeschädigungen, 55 Brandstiftungen sowie 460 Diebstähle. Zu der Statistik der Diebstahlsdelikte zählen 14 Fälle von Munitions- und 30 Fälle von Waffendiebstahl. Nun wollte die Bundestagsabgeordnete Katrin Kunert (Die Linke) wissen: „Wie viele mutmaßliche Einbrüche mit Munitionsdiebstählen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundeswehr im Kalenderjahr 2014 insgesamt gegeben?“

Die Frage der Politikerin, die auch Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestages ist, beantwortete vor gut einer Woche, am 23. März, der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Markus Grübel.

Demnach hat sich im vergangenen Jahr lediglich ein einziger Einbruch bei der Bundeswehr ereignet, bei dem Munition entwendet worden ist. Grübel erklärte: „Am 7. Februar 2014 wurden in der militärisch bewachten Fallschirmjägerkaserne Seedorf durch bislang unbekannte Täter 34.880 Gefechtspatronen unterschiedlichen Kalibers sowie eine Signalpatrone aus zehn aufgebrochenen Munitionsbehältern entwendet.“

„Schwerster Fall von Munitionsdiebstahl bei der Bundeswehr überhaupt“

Das Ereignis in der Fallschirmjägerkaserne stellte „den schwersten Fall von Einbruch und von Munitionsdiebstahl bei der Bundeswehr überhaupt dar“, urteilte die Bundesregierung in ihrer parlamentarischen Antwort vom 29. April 2014 über die Tat im niedersächsischen Seedorf (siehe auch hier). Eine Dimension, die sogar den Verteidigungsausschuss im März vergangenen Jahres nötigte, sich mit dem Fall und den zu diesem Zeitpunkt bekannten Ermittlungsergebnissen zu befassen.

Mittlerweile ist die Akte „Seedorf“ geschlossen. Fall ungelöst. Trotz intensiver Ermittlungen war es Polizei und Bundeswehr nicht gelungen, den oder die Täter zu finden. Alle Tatverdächtige, gegen die ermittelt worden sei, seien erwiesenermaßen unschuldig, musste Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, am Schluss bekanntgeben. Auch sei es nicht gelungen, die verschwundene Munition im Wert von rund 10.000 Euro zu finden, so der Jurist enttäuscht.

Infolge des Munitionsdiebstahls waren zwei Bundeswehrsoldaten wegen Wachverfehlungen mit Geldstrafen belegt worden. Die beiden Soldaten hätten, so Staatssekretär Grübel 2014 im Verteidigungsausschuss, am Tag des Diebstahls „den Anforderungen an ihren Wachauftrag nicht entsprochen“. An dem Diebstahl seien sie allerdings definitiv nicht beteiligt gewesen, betonte später noch einmal Staatsanwalt Breas.

Neues Konzept stärkt die Kommission „Bewachung und Absicherung“

Die Bundeswehr hat aus dem Seedorfer Diebstahl ihre Konsequenzen gezogen, besser ziehen müssen. So wurden unter anderem die Sicherheitsvorschriften verschärft. Grundlage dafür ist ein vertrauliches Papier mit dem Titel „Konzept Neuausrichtung von Bewachung und Absicherung in der Bundeswehr“ (im Militärdeutsch „KbewAbsBw“). Dieses Konzept vom 24. April 2014 stärkt die Stellung der Kommission „Bewachung und Absicherung“. In einer Erklärung des Verteidigungsministeriums dazu heißt es: „Die Kommission stellt den Bedarf an Bewachungs- und Absicherungsmaßnahmen in der Liegenschaft als Grundlage des Gesamtabsicherungskonzepts der Liegenschaft beziehungsweise Liegenschaftsgruppe nunmehr verbindlich fest.“

Bis dahin hatte die Kommission lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Im Fall der Seedorfer Kaserne hatte Hans Ettemeyer für den Weser-Kurier recherchiert und am 30. Mai vergangenen Jahres sein Ergebnis veröffentlicht: „2006, nachdem die Bundeswehr die Kasernenanlage in Seedorf von den niederländischen Streitkräften übernommen hatte, überprüfte eine solche Kommission auch die dortigen Munitionsbunker. Sie empfahl, die im Kasernengelände stehenden Bunker zusätzlich einzuzäunen und mit einer Einbruchmeldeanlage zu sichern. Doch weil die Bundeswehr angesichts knapper Kassen andere Prioritäten setzte, wurden die Maßnahmen nur teilweise realisiert.“ Der Rest ist bekannt.

Mit dem Thema „Bewachung und Absicherung von Liegenschaften der Bundeswehr im Inland“ will sich übrigens die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) ausführlich am 21. und 22. April in Bonn-Bad Godesberg befassen. Bei ihrer zweitägigen Veranstaltung in der Godesberger Stadthalle arbeitet die DWT eng mit der Abteilung „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“ des Verteidigungsministeriums zusammen. Ein zweiter Schwerpunkt ist das Thema „Brandschutz“.


Zu den beiden Aufnahmen:
1. Eingangsbereich der Fallschirmjägerkaserne Seedorf.
(Foto: amk)

2. Staatsanwalt Kai Thomas Breas gab das Ende der Untersuchungen bekannt.
(Foto: Generalstaatsanwaltschaft Celle)


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