Berlin. Bundesfinanzminister Christian Lindner stellte am heutigen Mittwoch (16. März) den Haushaltsentwurf für dieses Jahr vor. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022, die Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2023 und des Finanzplans bis 2026 sowie die gesetzlichen Regelungen für ein Sondervermögen für Investitionen und Rüstungsvorhaben in der Bundeswehr beschlossen.
Im Bundeshaushalt 2022 sollen für den Verteidigungsetat im Einzelplan 14 mehr als 50 Milliarden Euro (50,33 Milliarden Euro) veranschlagt werden. Das sind rund sieben Prozent mehr als im Haushalts-Soll des Jahres 2021 (siehe dazu auch unsere Infografik).
In den Folgejahren ist nach den Eckwerten zum Haushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026 vorgesehen, durchgängig rund 50,1 Milliarden Euro jährlich zu berücksichtigen, was insgesamt einem Plus von rund 12,4 Milliarden Euro im Vergleich zum geltenden Finanzplan beträgt.
Das Bundesministerium der Verteidigung merkt in einer Pressemitteilung zu der Etataufstockung an: „Seit nunmehr drei Wochen schaut die Welt auf den Krieg in der Ukraine, den Krieg in Europa. Die aktuellen Ereignisse zeigen eindringlich, wie wichtig militärische Stärke sein kann, um die Freiheit zu schützen, in der wir leben wollen. Und Sicherheit hat einen Preis – auch für die Ausrüstung der Bundeswehr. Nun gilt es umso mehr, die Kürzungen, die Mangelverwaltung und das Sparen vieler Jahre umzukehren und die Bundeswehr zeitgemäß aufzustellen.“
Aus dem von Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar im Rahmen seiner Regierungserklärung angekündigten und nun neu einzurichtenden „Sondervermögen Bundeswehr“ im Umfang von bis zu 100 Milliarden Euro könnten jetzt festgelegte, zumeist überjährige Großvorhaben (wie beispielsweise die Tornado-Nachfolge) finanziert und mit hoher Priorität auch die persönliche Ausrüstung der Soldaten verbessert werden.
Zu den finanziellen Möglichkeiten, die sich somit eröffnen, sagte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht: „Mit umfassenden Investitionen werden wir unsere Bundeswehr zu einer leistungsfähigen und hochmodernen Armee ausbauen. Mein Ziel ist eine vollausgestattete Bundeswehr, die uns und unsere Bündnispartner zuverlässig schützt; eine Armee, die Deutschland zu einem starken militärischen Kooperationspartner in Europa macht – und damit zu einem europäischen Kräfteverstärker in NATO und EU.“ Sie ergänzte: „Und auch in der Frage, welche Ausrüstung wir mit unseren neuen Möglichkeiten beschaffen, werde ich mich eng mit dem Bundestag abstimmen. Das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen! Denn die Bundeswehr ist und bleibt Parlamentsarmee. Die Verantwortung für die Zukunft der Bundeswehr tragen wir alle.“
Die Gesetzentwürfe, also der zweite Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 und die Entwürfe für gesetzliche Regelungen zum Sondervermögen, werden im nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Im Sommer könnte der Bundestag das Paket beschließen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 würde dann auch die momentan praktizierte vorläufige Haushaltsführung enden.
Der Verteidigungshaushalt soll in diesem Jahr mit 50,33 Milliarden Euro um 3,4 Milliarden Euro höher ausfallen als 2021. Dies sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für den Einzelplan 14 vor. Etatdetails nannte am 21. März der tagesaktuelle Parlamentspressedienst Heute im Bundestag (hib).
Im Wehretat nicht enthalten ist das geplante neue „Sondervermögen Bundeswehr“, das mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro ausgestattet und aus dem explizit die Beschaffung von Material und Ausrüstung für die Streitkräfte in den kommenden Jahren finanziert werden soll.
Die Personalkosten im Haushalt von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht summieren sich nach der Haushaltsplanung auf 19,88 Milliarden Euro, der Bereich „Beschaffungen“ auf 20,43 Milliarden Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 8,32 Milliarden Euro.
Für militärische Beschaffungen sind 10,05 Milliarden Euro eingeplant, für Wehrforschung 2,19 Milliarden Euro, für Materialerhalt 4,47 Milliarden Euro und für Unterkünfte 5,99 Milliarden Euro.
Bei den militärischen Beschaffungen sind beispielsweise 1,23 Milliarden Euro für das Kampfflugzeug Eurofighter vorgesehen, 450 Millionen für das Transportflugzeug A400M, 435 Millionen für den Schützenpanzer Puma, 354 Millionen für die Fregatte 126, 570 Millionen Euro für die Korvette 130, 289 Millionen Euro für die Uboot-Klasse 212 Common Design, 281 Millionen Euro für die sogenannte Eurodrohne, 441 Millionen Euro für das luftgestützte Aufklärungssystem Pegasus und 374 Millionen Euro für das Luftfahrzeug P-8A Poseidon zur Seeaufklärung und Uboot-Abwehr.
Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung“ umfasst Ausgaben von insgesamt 15,93 Milliarden Euro.
Mit eindringlichen Worten und unter Verweis auf die Bündnisverpflichtungen Deutschlands angesichts des „brutalen Angriffskriegs“ Russlands gegen die Ukraine hat Verteidigungsministerin Lambrecht am 23. März für die geplante Anhebung des Wehretats auf 50,3 Milliarden Euro in diesem Jahr und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro geworben. Dies sei eben „keine Aufrüstung“, sondern gewährleiste die „Ausrüstung“ der Bundeswehr, damit sie ihren Verfassungsauftrag erfüllen könne, betonte die Ministerin in der ersten Lesung des Einzelplans 14 des Etatentwurfs des Bundesministeriums der Verteidigung.
Mit Ausnahme der Linksfraktion bekannten sich in der Debatte an diesem Mittwoch alle Fraktionen prinzipiell zur Erhöhung der Verteidigungsausgaben. Die geplante Ausgestaltung des Sondervermögens und die Verwendung der Mittel sorgten jedoch für Kritik aus den Reihen der Union und der AfD-Fraktion.
Lambrecht betonte, die NATO dürfe und werde keine Kriegspartei werden im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Aber die Ukraine müsse auch weiterhin mit Waffenlieferungen unterstützt werden. „Und wir müssen mehr für unsere Sicherheit tun“, sagte die SPD-Politikerin. Die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr müsse erhöht werden. Zugleich versprach sie grundlegende Reformen im Beschaffungswesen der Bundeswehr. Erste Schritte habe das Bundeskabinett bereits beschlossen, sagte Lambrecht, ohne dies allerdings näher zu erläutern.
Zu unserem Schaubild: Entwicklung des Verteidigungsetats für die Bundeswehr in den Jahren seit 2014, Datenquelle ist das Bundesministerium der Verteidigung.
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Infografik © Christian Dewitz/mediakompakt 03.22)
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